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Die Teilnahmebedingungen
Beachtet bitte die folgenden Reisebedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen euch und uns regeln und die ihr mit eurer Buchung anerkennt. Sie füllen die gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts (BGB 651 a-l) aus oder ergänzen sie.
Anmeldung, Reisebestätigung, Bezahlung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich unter Anerkennung dieser Reisebedingungen. Wenn ihr selbst weitere Personen anmeldet, haftet ihr für deren wie für eure eigenen Verpflichtungen. Der Reisevertrag kommt durch unsere schriftliche Bestätigung zustande, die wir innerhalb von 7 Werktagen versenden.
Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt eurer Anmeldung ab, so ist dies ein neues Angebot an euch, an das wir 7 Tage ab Zugang der Reisebestätigung gebunden sind. Innerhalb dieser Frist könnt Ihr es ausdrücklich oder durch Zahlung des Reisepreises annehmen.
Unsere Leistungen ergeben sich aus den Ausführungen zu den jeweiligen Reisezielen im Katalog und dessen allgemeinen Hinweisen sowie aus den Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Sonderwünsche, spezielle Vereinbarungen), die den Leistungsumfang verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises, mindestens jedoch 77 € für jede angemeldete Person zu leisten. Der Reisevertrag bleibt auch bei Nichtzahlung der Anzahlung gültig; wir sind jedoch nach Fristablauf berechtigt, die Buchung zu stornieren.
Die Restzahlung wird fällig wie im Einzelfall auf der Reisebestätigung vermerkt. Sollte keine Vereinbarung getroffen sein, wird sie 21 Tage vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird. Falls Mahnungen erforderlich werden, müssen wir dafür leider eine Gebühr von 5 € in Rechnung stellen.
Soweit für die Zahlung keine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, tritt Verzug nach den gesetzlichen Bestimmungen automatisch innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein.
Die Reiseunterlagen werden nach Eingang der Zahlung zugesandt oder ausgehändigt.
Rücktritt und Umbuchungen durch den Teilnehmer
Für den Fall, dass Ihr von der Reise zurücktreten müsst, empfehlen wir euch dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Ihr könnt jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten; zur Vermeidung von Irrtümern bitten wir, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Bei Rücktritt entstehen für Euch folgende pauschalierte Rücktrittskosten
* bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 20%, mindestens 26 Euro
* bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30%
* bis zum 15. Tag 50%
* bis zum 8. Tag 80%
* ab dem 7. Tag vor Reisebeginn 90% des Reisebetrages
* ab einem Tag vor Abreise oder bei Nichtantritt 100%
des jeweiligen Reisepreises. Es bleibt euch unbenommen uns nachzuweisen, dass der Schaden im Einzelfall geringer als diese pauschalen Prozentsätze ist. Wir weisen darauf hin, dass der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom Reisevertrag gilt, sondern in diesem Fall der Teilnehmer zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet bleibt.
Stellt ihr eine Ersatzperson, entsteht für euch lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 26 €. Werden nach Vertragsabschluß Änderungen, z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, des Abflughafens usw. vorgenommen, so berechnen wir bis zum 31. Tag vor Reiseantritt eine Umbuchungsgebühr von 18 €. Spätere Änderungen sind nur in Form eines Rücktritts zu den vorstehenden Rücktrittsbedingungen mit nachfolgender Neuanmeldung möglich. Bei Flug- und Fernreisen sind wir berechtigt, für Namensänderungen 102 € pro Person zu berechnen.
Rücktritt durch den Veranstalter
In einigen Reisen haben wir Mindestteilnehmerzahlen festgelegt; ist keine Zahl genannt, beträgt die Mindestteilnehmerzahl pro Reise 8 Personen. Sollte diese Teilnehmerzahl nicht erreicht werden, sind wir berechtigt, die Reise abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet. Unsere Absage später als 1 Woche vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
Der Veranstalter ist nach Antritt der Reise berechtigt, den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Die von uns eingesetzten Reiseleiter sind ausdrücklich berechtigt, in diesen Fällen die Interessen des Kölner Clubs wahrzunehmen.
Haftung
Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Haftungsbeschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.
Wir haften nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Ausschreibung ausdrücklich als Angebot anderer Veranstalter gekennzeichnet sind, auch dann nicht, wenn die örtliche Freizeitleitung an diesen Veranstaltungen teilnimmt.
Gepäck kann nur im normalen Umfang befördert werden, das bedeutet: pro Teilnehmer maximal ein Koffer und ein Handgepäckstück. Gepäck und sonstige mitgebrachte Sachen sind vom Reisenden beim Ein-, Um- und Aussteigen selbst zu beaufsichtigen. Für Gepäckverlust wird nicht gehaftet, sofern der Schaden nicht durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Wir empfehlen, eine Reisegepäckversicherung abzuschließen. Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich unsere Haftung als vertraglicher Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Warschauer Abkommens.
Versicherungen
Jeder Teilnehmer ist für seinen persönlichen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Empfehlenswerte Versicherungen sind:
* Haftpflichtversicherung
* Unfallversicherung
* Reisekrankenversicherung
* Reisegepäckversicherung
* Reiserücktrittskostenversicherung
Obliegenheiten des Reisenden, Kündigung durch den Reisenden, Ausschlußfrist
Bei auftretenden Mängeln seid ihr verpflichtet, diese unverzüglich der vor Ort eingesetzten Reiseleitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eure Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn die euch obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, könnt ihr den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn euch die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, für uns erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn wir bzw. unsere örtlichen Reiseleiter eine von euch gesetzte, angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns bzw. unseren Reiseleitern verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse Eurerseits gerechtfertigt ist.Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, müsst ihr innerhalb eines Monats nach dem vorgesehenen Reiseende geltend machen. Diese Geltendmachung kann fristwahrend nur uns gegenüber unter der u. a. Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Form wird dringend empfohlen. Ansprüche gegenüber dem Kölner Club, gleich aus welchem Rechtsgrund - mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum.Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers an Dritte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.
Vermittlung
Alle nicht von uns veranstalteten Reisen sind besonders gekennzeichnet. Wir haften bei diesen Reisen nicht für die Durchführung selbst, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistung. Dies gilt auch für Flüge, Busfahrten, Fähren und Transfers, die nicht Bestandteil der im Prospekt genannten Leistungen einer Pauschalreise sind. Eine etwaige Haftung für diese Fremdleistungen regelt sich in diesen Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die wir euch auf Wunsch zur Verfügung stellen.
Sonstige Bestimmungen
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute Parteien oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt haben oder deren gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. In diesen Fälle ist der Sitz des Veranstalters maßgebend.Unser Angebot sowie ein über unser Internet zustande kommender Vertrag, gleich welcher Art, unterliegt in allen seinen Rechtswirkungen, insbesondere hinsichtlich seines Zustandekommens, der Abwicklung und der Gewährleistung ausschließlich dem Recht der BRD.
Gültigkeit
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Veranstalter
KC Event
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