Reisebedingungen

für die Fahrten nach

Im folgenden werden die Reisebedingungen der Agentur/des Reiseveranstalters  (Stand Juni. 2004) zitiert, die diese App. vermittelt/der diese Reisen veranstaltet. Wir übernehmen keine Gewähr für die gesetzeskonforme Formulierung dieser Reisebedingungen. Sie können die für eine Buchung aktuellen Bedingungen gerne per eMail bei uns anfordern.

Auszug aus den Reisebedingungen ...



1. Abschluss eines Reisevertrages
Mit der schriftlichen Buchung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Reiseveranstalters zustande. Mit der Reisebestätigung / Rechnung erhalten Sie auch den Sicherungsschein Im Sinne des §651k BGB.

2. Reisebestätigung / Rechnung
Nach Erhalt der Reisebestätigung / Rechnung und des Sicherungsscheines unserer Insolvenzversicherung wird eine Anzahlung in Höhe von € 100,- pro Person zzgl. der abgeschlossenen Reiseversicherungen fällig. Der Restbetrag der Reisekosten wird 3 Wochen vor Reisebeginn ohne weitere Aufforderung fällig.

3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Reisebestätigung, der jeweiligen Reisebeschreibung und den zusätzlichen Informationen auf Seite 62 + 63 in unserem Skireisenkatalog "Winter 2003/2004". Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

4. Haftung
a) Die Haftung des Reiseveranstalters ist nach Maßgabe des § 651h BGB höchstens auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt.

b) Gelten für eine, von dem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so gilt dieses auch im Verhältnis zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden.

c) Der Reiseveranstalter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.

5. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Für alle übrigen Schäden, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Reisevertrages stehen, ist die Haftung des Veranstalters und der Personen, derer er sich zur Erfüllung bedient, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

6. Rücktritt durch Kunden / Umbuchung / Ersatzperson
a) Jederzeit vor Reisebeginn können Sie vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Unter Berücksichtigung der durch uns ersparten Aufwendungen und dessen, was wir durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben, betragen die Rücktrittsgebühren:

Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises,

bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises,

bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,

bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises,

ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises,

Nichtantritt der Reise 100 %, gilt ab 24 Std. vor Reisebeginn.

b) Bei Umbuchung ist eine Umbuchungsgebühr von 30,- € zu zahlen.

c) Bis Reisebeginn kann eine Ersatzperson gestellt werden. Diese muss uns vor Fahrtbeginn mitgeteilt werden. Wir können dem bei Vorliegen wichtiger Gründe widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs bleibt Ihnen die Möglichkeit des Rücktritts zu den vorgenannten Bedingungen unbenommen. Widersprechen wir nicht, kostet die Gestellung einer Ersatzperson eine Bearbeitungsgebühr von 30,- €.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Nicht in Anspruch genommene Teilleistungen sind nicht erstattungspflichtig.

8. Ausschluss
Der Veranstalter erwartet, dass der Teilnehmer Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer gegen sie verstoßen, gibt der Teilnehmer dem Veranstalter die Möglichkeit, ihn nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall, ohne Erstattung des Reisepreises, von der weiteren Reise auszuschließen. Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten, wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung etc.) kann auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise in Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Das gleiche gilt auch, wenn der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.

9. Gepäckbeförderung (siehe auch Haftungsausschluss)
Gepäck wird im normalen Umfang befördert. Dies bedeutet pro Person maximal ein Koffer ( max. 20 kg ) und ein Handgepäckstück plus Wintersportgerät und Ski- oder Snowboardschuhe. Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Reiseteilnehmer beim Umsteigen zu beaufsichtigen.

10. Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, dem Veranstalter einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelrüge nimmt die Reiseleitung vor Ort entgegen. Wir empfehlen hier die Schriftform. Gewährleistungsansprüche können nur innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns geltend gemacht werden.

11. Haftungsausschluss
Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.

12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus einer Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

13. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten:
a) wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.

b) wenn die Durchführung der Reise infolge, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag durch den Reiseveranstalter gekündigt, so kann dieser für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

c) Sollte die Buchungszahl bei einer Reise 15 Personen unterschreiten, behält sich der Veranstalter den Rücktritt bis 14 Tage vor Reisebeginn von dieser Reise vor. Dieses muss dem Kunden vor Reiseantritt mitgeteilt werden. Der Kunde erhält umgehend den gesamten Reisepreis zurück oder kann ohne Umbuchungsgebühr eine andere Reise aus unserem Prospekt buchen.

14. Veranstalter
Veranstalter aller Reisen, außer den Angeboten "Portes du Soleil - Châtel", "Sportclub Saalbach", "St. Martin - Trois Vallées", "Sportclub Arlberg“, "St. Francois Longchamp“ und "Val Thorens“ ist U.L.TRA TOURS Sportreisen. Bei den Reisen anderer Veranstalter gelten deren Geschäftsbedingungen und insbesondere Stornobedingungen, die bei uns auf Wunsch angefordert werden können.

15. Reiserücktrittsversicherung / RundumSorglos-Paket
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung oder des RundumSorglos-Paketes.

16. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen im Reiseverlauf und Abweichungen von der prospektmäßigen Ausschreibung (insbesondere durch Unterschreitung der Mindestgruppengröße) sowie Preisänderungen aufgrund von Wechselkursen in Höhe bis zu 5 % sind dem Veranstalter vorbehalten, müssen dem Kunden jedoch unverzüglich, spätestens bis zu 14 Tagen vor Reisebeginn mitgeteilt werden. Die Angabe der Preise der Skipässe ist ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten.

17. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen gegen den Reiseveranstalter ist Leverkusen. Für den Fall, dass der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche des Reiseveranstalters gegen den Kunden der Gerichtsstand Leverkusen vereinbart.

18. Unwirksamkeit einzelner Bedingungen
Erweist sich eine der vorstehenden Bedingungen als unwirksam, so ist hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.



allgemeine Verleihbedingungen

Mietvertrag
der Mietvertrag kommt mit der schriftlichen Reisebestätigung / Rechnung des Veranstalters zustande.

Längenempfehlung
Aufgrund Ihrer persönlichen Angaben errechnen wir individuell die für Sie optimale Länge des gebuchten Materials und nehmen die Reservierung entsprechend vor.

Empfang und Abgabe
Den gebuchten Leihski erhalten Sie nach Ankunft am Urlaubsort vom ULTRA TOURS-Reiseleiter. Vor Abreise übergeben Sie das gebuchte Material wieder an den Reiseleiter.

Bindungs-Einstellung
Alle Leihski verfügen über ein moderne Sicherheitsbindung. Um den Ski optimal auf Sie einzustellen, werden die Leihski von einem autorisierten Sportfachgeschäft vor Ort auf Ihre individuellen Werte eingestellt.

Versicherung
Alle Leihski sind bruch- und diebstahlversichert. Dennoch bitten wir Sie, auf das geliehene Material zu achten und dieses pfleglich zu behandeln. Bei grobem Unfug haftet der Mieter für den entstandenen Schaden persönlich.

 



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