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Beachten
Sie bitte die folgenden Reisebedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis
zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen. Sie
füllen die gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts (BGB 651 a-l)
aus oder ergänzen sie.
ANMELDUNG,
REISEBESTÄTIGUNG, BEZAHLUNG
Die
Anmeldung erfolgt schriftlich unter Anerkennung dieser Reisebedingungen.
Wenn Sie selbst weitere Personen anmelden, haften Sie für deren wie für
Ihre eigenen Verpflichtungen. Der Reisevertrag kommt durch unsere
schriftliche Bestätigung zustande, die wir innerhalb von 7 Tagen versenden.
Unsere Leistungen ergeben sich aus den Ausführungen zu den jeweiligen
Reisezielen im Katalog und dessen allgemeinen Hinweisen sowie aus den
Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Sonderwünsche, spezielle
Vereinbarungen), die den Leistungsumfang verändern, bedürfen der
schriftlichen Bestätigung durch uns. Nach Erhalt der Reisebestätigung und
des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reispreises zu
leisten: Konto
Nr. 1101213028 bei der Aachener Bank, (BLZ 39060180).
Die Restzahlung wird vier Wochen vor Reisebeginn fällig. Die
Reiseunterlagen werden nach Eingang der Restzahlung zugesandt.
RÜCKTRITT
UND UMBUCHUNGEN DURCH
DEN TEILNEHMER
Für
den Fall, dass Sie von der Reise zurücktreten müssen, empfehlen wir Ihnen
dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Sie können
jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten; zur Vermeidung von
Irrtümern empfehlen wir dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Bei Rücktritt vom Reisevertrag entstehen für Sie folgende pauschalierte Rücktrittskosten
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bis 91 Tage vor Mietbeginn 10%
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90 bis 61 Tage vor Mietbeginn 25%
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60 bis 35 Tage vor Mietbeginn 50%
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34 bis 08 Tage vor Mietbeginn 80%
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07 bis 02 Tage vor Mietbeginn 90%
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01 Tag vor Mietbeginn 95%
•
bei Nichterscheinen 100%
des
jeweiligen Mietpreises. Für Skipässe entstehen keine Stornokosten. Skipässe
können bis zum Reiseantritt kostenlos storniert werden. Es bleibt Ihnen
unbenommen, uns nachzuweisen, dass der Schaden im Einzelfall geringer als
diese pauschalen Prozentsätze ist.
RÜCKTRITT
DURCH DEN VERANSTALTER
Der
Veranstalter ist nach Antritt der Reise berechtigt, den Reisevertrag ohne
Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der
Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört
oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter,
so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert
der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.
HAFTUNG
Die
Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der
Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Wir haften nicht für
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in
der Ausschreibung ausdrücklich als Angebot anderer Veranstalter
gekennzeichnet sind. Bei Busreisen haften wir nicht für Verlust und Beschädigung
von Gepäck.
VERSICHERUNGEN
Jeder
Teilnehmer ist für seinen persönlichen Versicherungsschutz selbst
verantwortlich. Empfehlenswerte Versicherungen sind:
Haftpflichtversicherung, Unfall-, Kranken-, Reise-gepäck- und Reiserücktrittskostenversicherung.
OBLIEGENHEITEN
DES REISENDEN, KÜNDIGUNG DURCH DEN REISENDEN, AUSSCHLUSSFRIST
Bei
auftretenden Mängeln sind Sie verpflichtet, diese unverzüglich der vor Ort
eingesetzten Reiseleitung oder der örtlichen Hausverwaltung anzuzeigen und
Abhilfe zu verlangen. Ihre Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn die
Ihnen obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Wird die Reise infolge
eines Mangels erheblich beeinträchtigt, können Sie den Reisevertrag kündigen.
Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines solchen Mangels aus
wichtigem, für uns erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Die Kündigung
ist erst zulässig, wenn wir bzw. unsere örtlichen Reiseleiter, eine von
Ihnen gesetzte, angemessene Frist verstreichen haben lassen, ohne Abhilfe zu
leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich
ist oder von uns bzw. unseren Reiseleitern verweigert wird oder wenn die
sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse ihrerseits
gerechtfertigt ist. Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem
Reisevertrag stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, müssen Sie innerhalb
eines Monats nach dem vorgesehenen Reiseende geltend machen. Diese
Geltendmachung kann fristwahrend nur uns gegenüber unter der u. a.
Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Form wird dringend empfohlen. Durch
die vorstehenden Bestimmungen bleiben die gesetzlichen Regelungen über eine
von Ihnen unverschuldete Fristversäumnis sowie die Vorschriften über die
Hemmung der Verjährungsfrist unberührt.
ALLGEMEINE
BESTIMMUNGEN
Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des
Reisevertrages im übrigen. Erfüllungsort und ausschließlicher
Gerichtsstand für kaufmännische Parteien sowie für Personen, die keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben ist der Firmensitz des
Reiseveranstalters. Sämtliche Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem
Stand bei Drucklegung (Juli 2003). Alte Reiseprospekte verlieren ihre Gültigkeit.
Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet.
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