Reisebedingungen

für alle Appartmentvermittlungen in franz. Skigebiete

Im folgenden werden die Reisebedingungen der Agentur/des Reiseveranstalters  (Stand Juni. 2003) zitiert, die diese App. vermittelt/der diese Reisen veranstaltet. Wir übernehmen keine Gewähr für die gesetzeskonforme Formulierung dieser Reisebedingungen. Sie können die für eine Buchung aktuellen Bedingungen gerne per eMail bei uns anfordern.

Die Teilnahme-
bedingungen...


Beachten Sie bitte die folgenden Reisebedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen. Sie füllen die gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts (BGB 651 a-l) aus oder ergänzen sie.

ANMELDUNG, REISEBESTÄTIGUNG, BEZAHLUNG

Die Anmeldung erfolgt schriftlich unter Anerkennung dieser Reisebedingungen. Wenn Sie selbst weitere Personen anmelden, haften Sie für deren wie für Ihre eigenen Verpflichtungen. Der Reisevertrag kommt durch unsere schriftliche Bestätigung zustande, die wir innerhalb von 7 Tagen versenden. Unsere Leistungen ergeben sich aus den Ausführungen zu den jeweiligen Reisezielen im Katalog und dessen allgemeinen Hinweisen sowie aus den Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Sonderwünsche, spezielle Vereinbarungen), die den Leistungsumfang verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reispreises zu leisten: Konto Nr. 1101213028 bei der Aachener Bank, (BLZ 39060180). Die Restzahlung wird vier Wochen vor Reisebeginn fällig. Die Reiseunterlagen werden nach Eingang der Restzahlung zugesandt.

RÜCKTRITT UND UMBUCHUNGEN DURCH DEN TEILNEHMER

Für den Fall, dass Sie von der Reise zurücktreten müssen, empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten; zur Vermeidung von Irrtümern empfehlen wir dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei Rücktritt vom Reisevertrag entstehen für Sie folgende pauschalierte Rücktrittskosten

• bis 91 Tage vor Mietbeginn 10%

• 90 bis 61 Tage vor Mietbeginn 25%

• 60 bis 35 Tage vor Mietbeginn 50%

• 34 bis 08 Tage vor Mietbeginn 80%

• 07 bis 02 Tage vor Mietbeginn 90%

• 01 Tag vor Mietbeginn 95%

• bei Nichterscheinen 100%

des jeweiligen Mietpreises. Für Skipässe entstehen keine Stornokosten. Skipässe können bis zum Reiseantritt kostenlos storniert werden. Es bleibt Ihnen unbenommen, uns nachzuweisen, dass der Schaden im Einzelfall geringer als diese pauschalen Prozentsätze ist.

RÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER

Der Veranstalter ist nach Antritt der Reise berechtigt, den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.

HAFTUNG

Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Wir haften nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Ausschreibung ausdrücklich als Angebot anderer Veranstalter gekennzeichnet sind. Bei Busreisen haften wir nicht für Verlust und Beschädigung von Gepäck.

VERSICHERUNGEN

Jeder Teilnehmer ist für seinen persönlichen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Empfehlenswerte Versicherungen sind: Haftpflichtversicherung, Unfall-, Kranken-, Reise-gepäck- und Reiserücktrittskostenversicherung.

OBLIEGENHEITEN DES REISENDEN, KÜNDIGUNG DURCH DEN REISENDEN, AUSSCHLUSSFRIST

Bei auftretenden Mängeln sind Sie verpflichtet, diese unverzüglich der vor Ort eingesetzten Reiseleitung oder der örtlichen Hausverwaltung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ihre Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn die Ihnen obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, können Sie den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, für uns erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn wir bzw. unsere örtlichen Reiseleiter, eine von Ihnen gesetzte, angemessene Frist verstreichen haben lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns bzw. unseren Reiseleitern verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse ihrerseits gerechtfertigt ist. Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vorgesehenen Reiseende geltend machen. Diese Geltendmachung kann fristwahrend nur uns gegenüber unter der u. a. Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Form wird dringend empfohlen. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben die gesetzlichen Regelungen über eine von Ihnen unverschuldete Fristversäumnis sowie die Vorschriften über die Hemmung der Verjährungsfrist unberührt.

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Parteien sowie für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben ist der Firmensitz des Reiseveranstalters. Sämtliche Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung (Juli 2003). Alte Reiseprospekte verlieren ihre Gültigkeit. Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet.

 

 



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