Allgemeine
Vertrags- und Reisebedingungen
Die
vorliegenden Vertrags- und Reisebedingungen sind integrierender
Bestandteil des Vertrages zwischen der ALPIN TRAVEL GmbH, CH
8880 Walenstadt, und dem Reiseteilnehmer. Vorbehältlich abweichender
schriftlicher Vereinbarung sind die gegenseitigen Rechte und
Pflichten der Vertragsparteien durch die vorliegenden Geschäftsbedingungen
geregelt. Bei allen vermittelten Flug-Arrangements gelten die allgemeinen
Vertrags- und Reisebedingungen der zuständigen Fluggesellschaften.
1.
Anmeldung
Die
Teilnehmerzahl ist beschränkt. Wir empfehlen Ihnen deshalb eine frühzeitige
Buchung.
2.
Zahlungsbedingungen
Mit
der Anmeldung verpflichtet sich der Kunde eine Anzahlung von EUR 1000.-
innert 10 Tagen zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 40 Tage vor
Abreise fällig. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Reiseteilnehmer eine
Bestätigung/Rechnung. Die Reisedokumente erhalten Sie ca. 10 Tage vor
Abreise, in jedem Fall erst nach Eingang Ihrer Restzahlung. Bei
Nichtzahlung sind wir zur Aushändigung der Reisedokumente nicht verpflichtet,
können vom Reisevertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen.
3.
Preise, Preisanpassungen
In
Ausnahmefällen müssen wir uns vorbehalten, den vereinbarten Reisepreis
zu erhöhen. Preisänderungen können sich ergeben aus der nachträglichen
Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich Treibstoffzuschläge),
aus neu eingeführten oder erhöhten allgemein verbindlichen Abgaben
oder Gebühren (wie z.B. Flughafentaxen), aus staatlich verfügten
Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer) oder aus Wechselkursänderungen.
Falls
wir den vereinbarten Preis aus obigen Gründen ändern müssen, wird
Ihnen die Erhöhung bis spätestens drei Wochen vor Abreise bekannt
gegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % des ursprünglichen
Reisepreises, so haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt
unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In
diesem Falle werden Ihnen bereits geleistete Zahlungen unverzüglich
zurückerstattet.
4.
Rücktritt durch den Reiseteilnehmer
Eine
Annulation muss schriftlich und eingeschrieben erfolgen. Bis
91 Tage vor Abreise beträgt die Annulationsgebühr EUR 200.- pro
Person. Für Aenderungen (Namensänderung, Aenderung des Reisedatums,
Umbuchung, Annulation) beträgt die Bearbeitungsgebühr EUR 60.- pro
Person, jedoch max. EUR 120.- pro Auftrag. Bei kurzfristigen Annulationen
gelten folgende Gebühren pro Person:
90
- 61 Tage vor Abreise 30 %
60
- 31 Tage vor Abreise 50 %
30
- 06 Tage vor Abreise 80 %
05
- 00 Tage vor Abreise 100 %
Als
Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der schriftlichen Annulation.
Jeder
Teilnehmer, der sich zum Abflug oder zur Abfahrt nicht, zu spät oder ohne
die notwendigen Reisedokumente einfindet, schuldet dem Veranstalter
100 % des Arrangements.
4.1 Ersatzperson
Müssen
Sie Ihre Reise annullieren, so kann an Ihrer Stelle eine Ersatzperson
die Reise antreten (Flug ausgenommen). Die Ersatzperson muss bereit
sein, das Reisearrangement unter den mit Ihnen vereinbarten Bedingungen
zu übernehmen. Die Ersatzperson und Sie haften solidarisch für die
Zahlung des Arrangementpreises sowie für die gegebenenfalls
durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten.
5.
Annullierung von Flugbuchungen
Bei
Annullierung von Flugbuchungen gelten die Annullierungsbedingungen der
Fluggesellschaft.
6.
Rücktritt durch ALPIN TRAVEL
Wird
ein gebuchtes Arrangement durch den Veranstalter - auch sehr kurzfristig
- vor Abreise aufgrund der politischen Lage, infolge schlechter Verhältnisse
oder aus Sicherheitsgründen jeglicher Art abgesagt oder nicht
durchgeführt, hat der Teilnehmer Anspruch auf Rückerstattung
des bezahlten Betrages, abzüglich der Prämien für allfällig abgeschlossene
Versicherungen und/oder allfälliger Visakosten. Weitergehende
Forderungen sind ausgeschlossen.
6.1 Mindest-Teilnehmerzahl
Sollte
die Mindest-Teilnehmerzahl von 20 Personen pro Woche nicht erreicht werden,
sind wir berechtigt, die Reise bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn zu
annullieren. Den einbezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich
zurück. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.
7.
Vorzeitige Rückreise
Wenn
ein Reiseteilnehmer die Reise vorzeitig abbricht, erfolgt keine Rückerstattung
für nicht bezogene Leistungen. Die zusätzlichen Reisekosten gehen zu
Lasten des Teilnehmers.
8.
Versicherungen
Im
Pauschalpreis sind keinerlei Versicherungen eingeschlossen. Es ist ausdrücklich
Sache des Reiseteilnehmers, sich für die Deckung aller auftretenden Risiken
zu versichern und zu überprüfen, ob die Deckung weltweit gewährleistet
ist. Der Abschluss einer Annullierungskosten- und Reisehilfeversicherung
ist in Ihrem eigenen Interesse dringend zu empfehlen.
9. Haftung
Es
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Skifahren abseits gesicherter
und markierter Skipisten und Abfahrtsrouten höhere Risiken birgt. Die
Teilnahme an allen Aktivitäten des gebuchten Arrangements
erfolgt auf eigene Gefahr. ALPIN TRAVEL GmbH und die von ihr eingesetzten
Leiter übernehmen keine Haftung bei Unfällen, Verlust und Beschädigung
von Ausrüstung und Effekten. Insbesondere kann ALPIN TRAVEL GmbH
nicht dafür garantieren, dass die Veranstaltungen genau nach Programm
verlaufen. Der Erfolg hängt in erster Linie von Schnee- und Witterungsverhältnissen
und von der persönlichen Leistungsfähigkeit der Teilnehmer ab. Für
die Leistungen Dritter wie z.B. Hotels, Fluggesellschaften, Helikopter-Unternehmen,
Skilifte, Bergbahnen und anderer Transportunternehmen etc. tritt
ALPIN TRAVEL GmbH nur als Vermittler auf und haftet nicht für Qualität,
Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen, Zeiten, Anschlüssen
usw. Die vorliegenden Programme werden nicht im Namen einer Luftfahrtgesellschaft
herausgegeben und verpflichten diese in keiner Weise hinsichtlich
der Organisation der Reise. Die Haftung der Luftfahrtgesellschaften
richtet sich nach den einschlägigen Gesetzen und den auf den Flugscheinen
gedruckten Bedingungen.
Von
der Haftung ausgeschlossen sind Schäden, Mängel oder Programmänderungen
infolge höherer Gewalt, kriegerischer Ereignisse, Unruhen,
Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen, Regierungsbeschlüssen,
Unfällen, Ausfall von Transportmitteln und Verspätungen. Mehrkosten,
die nicht durch eine allfällige Reisezwischenfallversicherung (Assistance)
gedeckt sind, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Alle Aktivitäten
ausserhalb des gebuchten Arrangements unternimmt der Teilnehmer
auf eigenes Risiko und ohne Haftungsanspruch gegenüber ALPIN TRAVEL
GmbH. Die Haftung beschränkt sich generell auf die Höhe des Reisepreises.
Weitergehende Ansprüche und Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
10. Beanstandungen,
Reklamationen
Sollten
Sie während Ihrer Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie
diese unverzüglich dem Vertreter von ALPIN TRAVEL melden. Dieser
wird sich bemühen, die Mängel möglichst sofort an Ort und Stelle
zu beheben, sofern dies im Einzelfall möglich ist. Berechtigte Ersatzansprüche
sind spätestens 20 Tage nach der Rückkehr von der Reise schriftlich dem
Reiseveranstalter zu melden.
11.
Programmänderungen
Wir
behalten uns auch in Ihrem Interesse vor, die Programme oder einzelne
vereinbarte Leistungen (z.B. Transportart, Fluggesellschaft, usw.) zu ändern,
wenn unvorhergesehene Umstände und/oder die Situation im Reiseland
dies erfordern. Bei Programmänderungen vor Reisebeginn werden Sie
sofort über die Aenderung informiert.
12. Ausfall des Flugbetriebes
Sollte
der Flugbetrieb aus Gründen wie z.B. technische Probleme, Treibstoffnachschub
etc. ausfallen und sollten die garantierten Höhenmeter deswegen
nicht erreicht werden, so hat der Teilnehmer Anspruch auf Rückerstattung
der nicht gefahrenen garantierten Höhenmeter im Wert der gültigen
Bestimmungen. Weitere Rückforderungen sind generell ausgeschlossen.
13.
Pass, Visa, Impfungen, Zoll
Mit
der Buchungsbestätigung erhalten Sie Angaben zu den Pass- und
Visavorschriften sowie zu den Gesundheitsvorschriften, die für die Reise
und den Aufenthalt zu beachten sind. Allfällig notwendige Visa besorgen
wir Ihnen gegen Verrechnung der effektiven Kosten und einer Besorgungsgebühr.
Für das Einhalten der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich. Der Reisepass muss
mindestens sechs Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig
sein.
14.
Ombudsman
Vor
einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung können Sie den
unabhängigen Ombudsman anrufen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder
Art von Problemen zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro,
bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine ausgewogene und faire Einigung zu
erzielen. Adresse: Ombudsman der Schweiz. Reisebranche, Postfach, 8801
Thalwil. Telefon 01 722 22 62
15. Anwendbares
Recht/Gerichtsstand
Es
gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Walenstadt.
16. Sonstiges
Im
Preis eingeschlossene Leistungen sind in der Ausschreibung aufgelistet.
Alle
Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
04.05
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