Reisebedingungen

für die Fahrten nach

 

Im folgenden werden die Reisebedingungen der Agentur/des Reiseveranstalters  (Stand Juni. 2004) zitiert, die diese App. vermittelt/der diese Reisen veranstaltet. Wir übernehmen keine Gewähr für die gesetzeskonforme Formulierung dieser Reisebedingungen. Sie können die für eine Buchung aktuellen Bedingungen gerne per eMail bei uns anfordern.

Die Teilnahme-
bedingungen...




Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

Die vorliegenden Vertrags- und Reisebedin­gun­gen sind inte­grie­render Bestandteil des Vertra­ges zwi­schen der AL­PIN TRA­VEL GmbH, CH 8880 Walenstadt, und dem Reiseteil­nehmer. Vor­be­hältlich abweichender schriftli­cher Ver­einbarung sind die ge­gensei­tigen Rechte und Pflichten der Vertragspartei­en durch die vor­liegen­den Geschäftsbedingungen geregelt. Bei allen vermit­telten Flug-Arrange­ments gelten die allge­meinen Vertrags- und Reisebedingungen der zuständigen Fluggesell­schaf­ten.

 

1. Anmeldung

Die Teilnehmerzahl ist be­schränkt. Wir emp­fehlen Ihnen deshalb eine frühzei­tige Buchung.

 

2.  Zahlungsbedingungen

Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Kunde eine Anzahlung von EUR 1000.- innert 10 Tagen zu leisten. Der Restbetrag ist spätes­tens 40 Tage vor Abreise fällig. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Reiseteilnehmer eine Bestätigung/Rechnung. Die Reisedoku­mente erhalten Sie ca. 10 Tage vor Abreise, in jedem Fall erst nach Eingang Ihrer Restzah­lung. Bei Nichtzahlung sind wir zur Aushändi­gung der Reise­doku­mente nicht ver­pflichtet, können vom Reisever­trag zu­rücktreten und Schaden­er­satz we­gen Nichter­fül­lung verlangen.

 

3. Preise, Preisanpassungen

In Ausnahmefällen müssen wir uns vorbehal­ten, den vereinbar­ten Reisepreis zu erhöhen. Preisänderun­gen können sich er­ge­ben aus der nachträglichen Er­höhung der Beförderungs­kosten (einschliesslich Treibstoffzuschläge), aus neu eingeführ­ten oder erhöhten allgemein­ verbindlichen Abgaben oder Ge­bühren (wie z.B. Flughafen­taxen), aus staatlich ver­fügten Preiserhö­hungen (z.B. Mehr­wertsteuer) oder aus Wechselkur­sänderun­gen.

Falls wir den vereinbarten Preis aus obigen Grün­den än­dern müssen, wird Ihnen die Erhö­hung bis späte­stens drei Wo­chen vor Ab­reise bekannt gegeben. Be­trägt die Preiser­höhung mehr als 10 % des ursprünglichen Reise­preises, so ha­ben Sie das Recht, innert 5 Ta­gen nach Erhalt unserer Mit­tei­lung ko­stenlos vom Ver­trag zurückzu­treten. In diesem Falle werden Ihnen be­reits geleistete Zah­lungen un­verzüglich zu­rückerstattet.

 

4. Rücktritt durch den Reiseteilnehmer

Eine Annulation muss schriftlich und einge­schrieben erfolgen. Bis  91 Tage vor Abreise beträgt die Annulationsgebühr EUR 200.- pro Person. Für Aenderungen (Namensände­rung, Aenderung des Reisedatums, Umbuchun­g, Annulation) beträgt die Bearbeitungsgebühr EUR 60.- pro Person, jedoch max. EUR 120.- pro Auf­trag. Bei kurzfristigen Annulationen gelten folgende Gebühren pro Person:

 

  90 - 61  Tage vor Abreise       30 %

  60 - 31  Tage vor Abreise       50 %

  30 - 06  Tage vor Abreise       80 %

  05 - 00  Tage vor Abreise     100 %

 

Als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der schriftlichen Annulation.

Jeder Teilnehmer, der sich zum Abflug oder zur Ab­fahrt nicht, zu spät oder ohne die notwendigen Reisedokumente ein­findet, schul­det dem Veranstal­ter 100 % des Arrange­ments.

 

4.1 Ersatzperson

Müssen Sie Ihre Reise an­nul­lieren, so kann an Ih­rer Stelle eine Er­satz­person die Reise an­tre­ten (Flug ausgenommen). Die Er­satzperson muss bereit sein, das Rei­sear­range­ment un­ter den mit Ihnen ver­einbarten Bedin­gun­gen zu über­nehmen. Die Er­satzperson und Sie haften soli­da­risch für die Zahlung des Ar­range­ment­preises so­wie für die gege­benen­falls durch diese Ab­tretung entste­henden Mehr­kosten.

 

5. Annullierung von Flugbuchungen

Bei Annullierung von Flugbuchungen gelten die Annullierungsbedingun­gen der Fluggesell­schaft.

 

6. Rücktritt durch ALPIN TRAVEL

Wird ein gebuch­tes Ar­range­ment durch den Veran­stalter - auch sehr kurz­fristig - vor Ab­reise auf­grund der politischen Lage, infolge schlechter Ver­hält­nisse oder aus Sicher­heits­gründen jegli­cher Art abge­sagt oder nicht durchge­führt, hat der Teil­nehmer An­spruch auf Rück­er­stat­tung des bezahlten Be­trages, abzüg­lich der Prämien für allfäl­lig abge­schlos­sene Ver­si­che­run­gen und/oder allfälliger Visa­ko­sten. Weiter­ge­hende Forde­rungen sind aus­ge­schlos­sen.

 

6.1 Mindest-Teilnehmerzahl

Sollte die Mindest-Teilnehmerzahl von 20 Personen pro Woche nicht erreicht werden, sind wir berechtigt, die Reise bis spätestens 20 Tage vor Reisebe­ginn zu annullieren. Den ein­be­zahlten Rei­se­preis er­halten Sie unverzüglich zurück. Wei­terge­hende Forde­run­gen sind aus­ge­schlossen.

 

7. Vorzeitige Rückreise

Wenn ein Reiseteilnehmer die Reise vorzeitig abbricht, erfolgt keine Rückerstattung für nicht bezogene Leistungen. Die zusätzlichen Reise­kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

 

8. Versicherungen

Im Pauschalpreis sind keinerlei Versicherungen eingeschlossen. Es ist ausdrücklich Sache des Reiseteilnehmers, sich für die Deckung aller auftretenden Risiken zu versichern und zu überprüfen, ob die Deckung weltweit gewähr­leistet ist. Der Abschluss einer Annullierungs­kosten- und Reisehilfeversicherung ist in Ihrem eigenen Interesse dringend zu empfehlen.

 

9. Haftung

Es wird ausdrücklich darauf hinge­wiesen, dass das Ski­fahren abseits gesi­cherter und mar­kierter Skipisten und Ab­fahrtsrou­ten höhere Risiken birgt. Die Teil­nahme an allen Ak­tivi­tä­ten des ge­buchten Arrange­ments erfolgt auf eigene Gefahr. ALPIN TRAVEL GmbH und die von ihr ein­ge­setzten Leiter übernehmen keine Haftung bei Unfällen, Verlust und Be­schädi­gung von Aus­rü­stung und Effekten. Insbe­son­dere kann ALPIN TRAVEL GmbH nicht dafür ga­ran­tieren, dass die Ver­an­stal­tungen genau nach Pro­gramm verlau­fen. Der Erfolg hängt in er­ster Linie von Schnee- und Witte­rungsver­hält­nis­sen und von der persönlichen Lei­s­tungsfähig­keit der Teilneh­mer ab. Für die Lei­stungen Drit­ter wie z.B. Ho­tels, Fluggesell­schaften, He­likop­ter-Unter­nehmen, Ski­lifte, Bergbahnen und an­de­rer Trans­portun­ter­nehmen etc. tritt ALPIN TRAVEL GmbH nur als Ver­mittler auf und haftet nicht für Qualität, Ein­hal­tung von Si­cher­heits­vor­kehrun­gen, Zeiten, An­schlüssen usw. Die vor­lie­genden Programme werden nicht im Na­men einer Luft­fahrtge­sell­schaft herausgege­ben und ver­pflich­ten diese in kei­ner Weise hinsicht­lich der Or­gani­sation der Reise. Die Haf­tung der Luft­fahrtgesellschaften richtet sich nach den ein­schlägi­gen Ge­setzen und den auf den Flug­scheinen ge­druck­ten Be­din­gun­gen.

Von der Haftung ausgeschlossen sind Schä­den, Mängel oder Pro­grammänderungen in­folge höhe­rer Gewalt, krie­gerischer Ereig­nis­se, Unruhen, Streiks, Epidemien, Na­tur­ka­tastro­phen, Regie­rungs­be­schlüssen, Unfällen, Aus­fall von Trans­portmitteln und Verspätun­gen. Mehr­kosten, die nicht durch eine allfällige Reise­zwi­schenfall­ver­siche­rung (Assistance) gedeckt sind, gehen zu La­sten des Teil­neh­mers. Alle Aktivitäten ausserhalb des ge­buch­ten Ar­range­ments unternimmt der Teil­nehmer auf eigenes Ri­si­ko und ohne Haftungs­anspruch ge­gen­über ALPIN TRA­VEL GmbH. Die Haf­tung beschränkt sich gene­rell auf die Höhe des Reise­preises. Weitergehende An­sprüche und Er­satz­for­de­run­gen sind ausge­schlos­sen.

 

10. Beanstandungen, Reklamationen

Sollten Sie während Ihrer Reise Anlass zu Bean­standungen haben, so müssen Sie diese unverzüg­lich dem Vertreter von ALPIN TRAVEL melden. Dieser  wird sich bemühen, die Mängel möglichst sofort an Ort und Stelle zu be­heben, sofern dies im Einzelfall möglich ist. Berechtigte Er­satz­an­sprüche sind spätestens 20 Tage nach der Rück­kehr von der Reise schriftlich dem Reise­ver­anstalter zu mel­den.

 

11. Programmänderungen

Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse vor, die Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Trans­portart, Fluggesell­schaft, usw.) zu ändern, wenn unvorher­gesehene Um­stände und/oder die Situa­tion im Reise­land dies erfordern. Bei Programmän­derungen vor Reisebe­ginn werden Sie sofort über die Aende­rung informiert.

 

12. Ausfall des Flugbetriebes

Sollte der Flugbe­trieb aus Grün­den wie z.B. technische Probleme, Treibstoff­nach­schub etc. aus­fallen und sollten die garantierten Höhen­me­ter des­wegen nicht er­reicht werden, so hat der Teil­neh­mer An­spruch auf Rücker­stattung der nicht gefah­renen ga­ran­tierten Hö­hen­me­ter im Wert der gültigen Be­stimmun­gen. Weitere Rückforderungen sind ge­nerell ausgeschlos­sen.

 

13. Pass, Visa, Impfungen, Zoll

Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie An­gaben zu den Pass- und Visavorschriften sowie zu den Gesundheitsvorschrif­ten, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind. All­fällig notwendige Visa besorgen wir Ihnen gegen Verrechnung der ef­fektiven Kosten und einer Besorgungsgebühr. Für das Einhalten der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verant­wortlich. Der Reisepass muss mindes­tens sechs Monate über das Rück­reisedatum hin­aus gül­tig sein.

 

14. Ombudsman

Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinan­derset­zung kön­nen Sie den unabhängigen Ombudsman an­rufen. Der Ombuds­man ist be­strebt, bei jeder Art von Problemen zwi­schen Ihnen und dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine ausgewogene und faire Einigung zu erzie­len. Adresse: Om­budsman der Schweiz. Reisebranche, Postfach, 8801 Thalwil. Telefon 01 722 22 62

 

15. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Es gilt schweize­ri­sches Recht. Gerichtsstand ist Walen­stadt.

 

16. Sonstiges

Im Preis eingeschlossene Leistungen sind in der Ausschreibung aufgelistet.

 

Alle Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung.

            04.05



 

 



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