Ultra
Tours
1.
Abschluss eines Reisevertrages
1.1.
Mit der
Buchung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Die Anmeldung sollte in Schriftform mit dem dafür
vorgesehenen Formular erfolgen, kann aber auch mündlich oder telefonisch
vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung
des Reiseveranstalters zustande.
1.2.
Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle anderen mitaufgeführten
Reiseteilnehmer, für deren Vertragspflichten er wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht, sofern er dies durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung gegenüber dem Veranstalter übernommen hat.
2.
Reisebestätigung / Rechnung
Nach Erhalt
der Reisebestätigung / Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von € 100,-
pro Person zzgl. der abgeschlossenen Reiseversicherungen fällig. Der
Restbetrag der Reisekosten wird 3 Wochen vor Reisebeginn ohne weitere
Aufforderung fällig. Der Sicherungsschein unserer Insolvenzversicherung im
Sinne des §651k BGB wird bereits mit der Reisebestätigung / Rechnung
verschickt.
3.
Leistungsumfang
Der
Leistungsumfang ergibt sich aus der Reisebestätigung, der jeweiligen
Reisebeschreibung und den zusätzlichen Informationen auf Seite 58 + 59 in
unserem Skireisenkatalog "Winter 2004/2005". Nebenabreden, die den
Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer
schriftlichen Bestätigung durch uns, gelten ansonsten nicht.
4.
Haftung
a) Die
vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf
den dreifachen Reisepreis beschränkt,
·
soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
·
soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
b)
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung
internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche
Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter
bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend
gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist, so kann sich auch der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden
hierauf berufen.
c)
Der Reiseveranstalter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige
Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der
Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich
vereinbarten Reiseleistung..
5.
Rücktritt durch Kunden / Umbuchung / Ersatzperson
a) Jederzeit
vor Reisebeginn können Sie vom Reisevertrag zurücktreten. Dies ist
formfrei möglich. Wir empfehlen, aus Beweisgründen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären. Unter Berücksichtigung der durch uns ersparten
Aufwendungen und dessen, was wir durch eine anderweitige Verwendung der
Reiseleistung erwerben, betragen die Rücktrittsgebühren:
Bis
zum 30. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises,
bis
zum 22. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises,
bis
zum 15. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,
bis
zum 8. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises,
ab
dem 7. Tag vor Reisebeginn bis zum Abreisetag 90 % des Reisepreises.
Dem
Reisenden steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht
entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
b)
Werden auf Wunsch des Reisenden nach Vertragsschluss für einen Termin, der
innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs der Reiseausschreibung liegt, Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts,
der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, sind wir berechtigt,
eine Kostenpauschale von 30,-€ zu berechnen.
c)
Bis Reisebeginn kann eine Ersatzperson gestellt werden. Diese muss uns vor
Fahrtbeginn mitgeteilt werden. Wir können dem bei Vorliegen wichtiger Gründe
widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs bleibt Ihnen die Möglichkeit des
Rücktritts zu den vorgenannten Bedingungen unbenommen. Widersprechen wir
nicht, kostet die Gestellung einer Ersatzperson eine Bearbeitungsgebühr von
30,- €.
6.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der
Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus
sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der
Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten
Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder
behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Nicht in Anspruch genommene
Teilleistungen sind nicht erstattungspflichtig.
7.
Ausschluss
Der Veranstalter erwartet, dass der Teilnehmer Sitten, Gebräuche und
Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer gegen sie verstoßen,
gibt der Teilnehmer dem Veranstalter die Möglichkeit, ihn nach
schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall, ohne Erstattung des
Reisepreises, von der weiteren Reise auszuschließen. Bei groben Verstößen
(z.B. Straftaten, wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl,
Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung etc.) kann auch ein sofortiger
Ausschluss von der Reise in Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu
Lasten des Teilnehmers. Das gleiche gilt auch, wenn der Teilnehmer das
Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.
8.
Gepäckbeförderung
(siehe auch Haftungsausschluss)
Gepäck wird im normalen Umfang befördert. Dies bedeutet pro Person maximal
ein Koffer ( max. 20 kg ) und ein Handgepäckstück plus Wintersportgerät
und Ski- oder Snowboardschuhe. Abweichungen bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Gepäck und sonstige
mitgenommene Sachen sind vom Reiseteilnehmer beim Umsteigen zu
beaufsichtigen.
9.
Gewährleistung
Wird die
Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die Gewährleistungsrechte
der Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des
Schadenersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, dem Veranstalter
einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelrüge nimmt
die Reiseleitung vor Ort entgegen. Wir empfehlen hier die Schriftform. Gewährleistungsansprüche
können nur innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung
der Reise bei uns geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist kann der
Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
10.
Haftungsausschluss
Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Der Teilnehmer haftet für
jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.
11.
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende
ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus einer
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
12.
Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Der
Reiseveranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten:
a) wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt
oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
b)
wenn die Durchführung der Reise infolge, bei Vertragsabschluss nicht
vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördlichen
Anordnungen, Naturkatastrophen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt
wird. Wird der Vertrag durch den Reiseveranstalter gekündigt, so kann
dieser für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu
erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
c)
Sollte die Buchungszahl bei einer Reise 15 Personen unterschreiten, behält
sich der Veranstalter den Rücktritt bis 14 Tage vor Reisebeginn von dieser
Reise vor. Dieses muss dem Kunden vor Reiseantritt mitgeteilt werden. Der
Kunde erhält umgehend den gesamten Reisepreis zurück oder kann ohne
Umbuchungsgebühr eine andere Reise aus unserem Prospekt buchen.
14.
Veranstalter
Veranstalter
ist U.L.TRA TOURS Sportreisen.
15.
Reiserücktrittsversicherung / RundumSorglos-Paket
Wir empfehlen
dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung oder des
RundumSorglos-Paketes.
16.
Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen
im Reiseverlauf und Abweichungen von der prospektmäßigen Ausschreibung
(insbesondere durch Unterschreitung der Mindestgruppengröße) sowie Preisänderungen
aufgrund von Wechselkursen in Höhe bis zu 5 % sind dem Veranstalter
vorbehalten, müssen dem Kunden jedoch unverzüglich, spätestens bis zu 14
Tagen vor Reisebeginn mitgeteilt werden. Die Angabe der Preise der Skipässe
ist ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten.
17.
Gerichtsstand
Gerichtsstand
für Klagen gegen den Reiseveranstalter ist Leverkusen. Für den Fall, dass
der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder dieser im Zeitpunkt der
Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche des Reiseveranstalters
gegen den Kunden der Gerichtsstand Leverkusen vereinbart.
18.
Unwirksamkeit einzelner Bedingungen
Erweist sich
eine der vorstehenden Bedingungen als unwirksam, so ist hiervon die
Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
Pfiff
Reisen (Stand 2.3.2005)
I.
Vertragsabschluss
Mit
der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren ist die
Anmeldung vom Teilnehmer selbst und dem/ den Erziehungsberechtigten zu
unterschreiben. Die Anmeldung erfolgt durch den Teilnehmer auch für alle
auf dem Anmeldeformular mitaufgeführten Teilnehmer. Die Anmeldung soll
schriftlich mit unserem Formular per Post, Fax oder Email, kann aber auch
telefonisch vorgenommen werden. Offensichtliche Schreib-, Druck- und
Rechenfehler sind für uns unverbindlich. Der Vertrag kommt erst mit der
schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter zustande.
II.
Bezahlung
Mit
der Anmeldung ist eine Anzahlung von € 100,- pro Reiseteilnehmer zu
leisten. Das Aussetzen der Anzahlung ersetzt nicht die Stornierung einer
Reise. Der Restbetrag ist entsprechend der jeweiligen Zahlungsfrist der
Reisebestätigung fällig. Wird diese Zahlungsfrist nicht eingehalten, kann
die Reise mit einem anderen Teilnehmer besetzt werden.
III.
Leistungen
Der
Umfang der vertraglich geregelten Leistungen ergibt sich aus dem jeweils gültigen
Reiseprospekt sowie der schriftlichen Reisebestätigung. Dabei handelt es
sich jedoch nicht um zugesicherte Eigenschaften der Reise, so dass der
Teilnehmer keinen weiteren Anspruch hierauf erheben kann.Weitere spezifische
Gruppenrabatte beim Liftkartenkauf ("Skipass") werden nicht gewährt,
da sie schon im Gesamtreisepreis einkalkuliert sind. Zur Gewährleistung des
Rabattes für alle Gruppen muss die Liftkarte ("Skipass") über
Pfiff-Reisen bezogen werden.
IV.
Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen
oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom
Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und
den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Hierunter
fallen insbesondere die Streckenführung, Unterkunftsänderungen,
Transportmittelwechsel und notwendige Programmanpassungen infolge äußerer
Umstände. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Teilnehmer über
Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Mit dem Zug zum Bus: Falls zum gebuchten Reisetermin der gewünschte
Sonderabfahrtsort (aufpreispflichtig) aufgrund der nicht erreichten
Mindestteilnehmerzahl nicht per Bus bedient werden kann, senden wir ohne
Aufpreis ein Bahnticket zum neuen Busabfahrtsort. Wir behalten uns vor bei
der Busreise diverse Abfahrtsorte und diverse Zielgebiete miteinander zu
kombinieren.
V.
Rücktritt des Teilnehmers
Der
Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgebend
für den Rücktrittzeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim
Veranstalter. Dem Teilnehmer wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu
erklären. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt er ohne vom
Vertrag zurückzutreten die Reise nicht an, so kann der Veranstalter
angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine
Aufwendungen, die sich wie folgt in % vom Reisepreis berechnen, verlangen:
bis 42. Tag vor Abreise 10%, bis 31. Tage vor Abreise 20%, bis 22. Tag vor
Abreise 30%, bis 15. Tag vor Abreise 40% (50% bei Flugreisen), bis 8. Tag
vor Abreise 80%, ab 7. Tag vor Abreise bis zum Abreisetag 90%.
Wir raten zum Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Unberührt
ist die Möglichkeit des Teilnehmers nachzuweisen, dem Veranstalter sei überhaupt
kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden. Der Veranstalter
behält sich vor, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen. Werden
auf euren Wunsch nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb
des zeitlichen Geltungsbereichs der Reiseausschreibung liegt, Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Abfahrtsortes, der
Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, (Umbuchung), können wir
bis 30 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von € 50,- pro
Reisenden erheben. Spätere Änderungen sind nur in Form eines Rücktrittes
zu unseren Reisebedingungen mit nachfolgender Neuanmeldung möglich. Für
Umbuchungen mit geringerem Aufwand, wie z.B. der Änderung des Bus- oder
Bahnabfahrtsortes oder des Beförderungsmittels, berechnen wir € 20,- pro
Person. Änderungen des Abfahrtsortes sind aus organisatorischen Gründen
nur bis 14 Tage vor Reisebeginn möglich. Bis zum Reisebeginn kann der
Teilnehmer sich bei Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen
lassen. Der Veranstalter kann dem Wechsel in der Person des Teilnehmers
widersprechen, wenn der Dritte besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt
oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Lässt der Teilnehmer sich mit Zustimmung vom Veranstalter durch eine
geeignete Ersatzperson vertreten, so wird eine Verwaltungsgebühr von €
25,- erhoben.
VI.
Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann in den folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom
Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen: 1.
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung einer
Reise ungeachtet einer Abmahnung der Reiseleitung nachhaltig stört oder
wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sorgfältige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die Kosten einer in diesen Fällen
vorzeitigen Heimfahrt einschließlich der Kosten für eine notwendige
Begleitperson sind vom Teilnehmer bzw. den Erziehungsberechtigten zu tragen.
2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der
Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen pro Reise. Der Teilnehmer erhält in
diesem Fall die bereits geleisteten Zahlungen zurück.
VII.
Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird
die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt
(z.B. Krieg, Streik, innere Unruhen, Naturkatastrophen) erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien den
Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für
die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin
verpflichtet sich der Veranstalter die notwendigen Maßnahmen zu treffen,
insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Teilnehmer
zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von
beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten
dem Teilnehmer zur Last.
VIII.
Haftung
Der
Veranstalter haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, sorgfältige
Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, ordnungsgemäße Erbringung
der vertraglich vereinbarten Freizeitleistungen entsprechend der Ortsüblichkeiten
des jeweiligen Zielortes und -landes. Die Haftung vom Veranstalter ist für
Schäden, die nicht Körperschäden sind, begrenzt auf den dreifachen
Reisepreis, 1. soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit Veranstalter für einen
dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Veranstalter haftet nicht für
Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden und die als solche bekannt gemacht worden sind,
auch dann nicht, wenn die örtliche Reiseleitung an diesen Veranstaltungen
teilnimmt. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Veranstalter ist
ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften,
die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind,
dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung gegen den Veranstalter
sind ausgeschlossen, sofern der Schaden vom Veranstalter oder von einem
seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig verursacht wurde. Wir empfehlen derartige Risiken durch eine
Versicherung abzudecken. Bei Bus-, Schiff- und Flugreisen trägt das Beförderungsrisiko
das jeweilige Transportunternehmen, da der Veranstalter hier lediglich als
Vermittler auftritt.
Bei Gruppenhäusern sind die Zimmer nicht immer zu verschließen. Reisegepäck
wird in normalem Umfang mitbefördert. Beim Be- und Entladen, sowie im
Innenraum des Busses, steht das Gepäck unter Selbstaufsicht. Für Verlust
oder Vertauschen von Gepäckstücken, die unter Selbstaufsicht stehen,
haften weder der Veranstalter noch das Busunternehmen. Wir empfehlen den
Abschluss einer Versicherung. Die Teilnahme am Skiunterricht oder sonstigen
Gruppenveranstaltungen ist auf eigene Gefahr und von der Haftung
ausgeschlossen. Reist der Teilnehmer im privaten Pkw an, trägt er die
Risiken für Hin- und Rückfahrt selbst.
IX.
Mitwirkungspflicht
Der
Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gruppenreisen für
junge und „jung gebliebene“ Leute durchgeführt werden und ein größeres
Maß an Toleranz und Einfühlungsvermögen voraussetzen. Alle Teilnehmer
verpflichten sich durch Antritt der Reise zur Einhaltung der jeweils gültigen
Hausordnung. Es ist in manchen Bussen und Häusern nicht gestattet eigene
Getränke mitzuführen, bzw. vor Ort zu konsumieren.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen
alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Eine Mängelanzeige nimmt
unsere Reiseleitung entgegen, wir empfehlen die Schriftform. Sollten Sie
diese wider erwarten nicht erreichen können, so wenden Sie sich direkt an
die Veranstalter. Mängel an den Zimmern müssen bis 2 Tagen nach
Reiseantritt der Reiseleitung gemeldet werden. Für Beschädigungen der
Zimmer oder der Einrichtung ist der Teilnehmer haftbar. Gewährleistungsansprüche
verjähren in vierundzwanzig Monaten nach dem vertraglichen Reiseende.
X.
Ausweispapiere, Devisen und Gesundheitsbestimmungen
Für
die Einhaltung der jeweils gültigen Pass-, Visa- Zoll- und Impfbestimmungen
ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Sollte er bei Grenzübertritt
wegen ungültiger Ausweispapiere zurückgewiesen werden, so hat er keinen
Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Eventuelle Rückreisekosten
gehen zusätzlich zu seinen Lasten. Nichteinhaltung devisenrechtlicher
Bestimmungen gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Durch seine Anmeldung versichert der Teilnehmer, dass ärztlicherseits keine
Bedenken gegen seine Teilnahme an der Reise und den jeweiligen sportlichen
Aktivitäten bestehen. Mit der Einschiffung an Bord unterstellt sich der
Teilnehmer den Regeln der Seemannschaft und den Bestimmungen des Seerechts,
insbesondere der Kommandogewalt der Bootsführung. Der Teilnehmer an
Seereisen versichert mit seiner Reiseanmeldung, dass er mindestens 15
Minuten ohne Unterbrechung im freien Wasser schwimmen kann.
XI.
Insolvenzversicherung
Wir
haben für den Fall der Zahlungsunfähigkeit sichergestellt, dass der
gezahlte Reisepreis oder insoweit notwendige Aufwendungen für eine
vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden. Der Kunde hat bei
Vorlage des Sicherungsscheines einen unmittelbaren Anspruch gegen unsere
Versicherung. Der Versicherungsschein geht mit der Bestätigung zu.
XII.
Unwirksamkeit
Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen führt
nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
XIII.
Gerichtsstand
Der
Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des
Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen
Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
XIV.
Veranstalter
Pfiff-Reisen
GmbH, 48153 Münster, HRB 4628 Amtsgericht MS
Soweit Leistungen von Fremdfirmen (Ski-Oase, lokale Skischulen,
Paragleitangebote, Snowexpress, etc.) vor Ort zugebucht werden, haften nur
diese und nicht die Pfiff-Reisen GmbH für die erbrachten Leistungen. Die
Verträge werden mit den betreffenden Fremdfirmen geschlossen.
XV.
Verantwortlich in Sachen des Presserechts für Inhalt, Text und Bilder:
Dipl. Kfm. N. Wosnitza.
Geschäftsführer Pfiff-Reisen GmbH: Ralf Göddeke, Münster; Martin Witte,
Münster
Team3Reisen
(Stand 2.3.2005)
1.
Anmeldung, Reisebestätigung:
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich
oder fernmündlich erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle
in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt durch die
Annahme durch TEAM 3 Reisen zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten
Form. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von der Anmeldung ab, so liegt
ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von 10
Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem
Reiseveranstalter die Annahme erklärt (z.B. durch Anzahlung). Die Korrektur
von Druck- und Rechenfehlern bleibt bis zum Reisebeginn vorbehalten.
2.
Zahlungen:
Nach Erhalt der Reisebestätigung mit Sicherungsschein ist eine Anzahlung
von 20% des Rechnungsbetrages, maximal 250,- € zu leisten. Der Restbetrag
ist 21 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Reiseanmeldungen innerhalb von 30
Tagen vor Reisebeginn ist der volle Betrag sofort fällig.
3.
Leistungen:
Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Reisebestätigung
unter Berücksichtigung der Ausschreibung im Prospekt. TEAM 3 Reisen behält
sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und
nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der
Prospektangeben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich
informiert wird.
4.
Rücktritt/Umbuchung durch den Reisenden:
Der Reisende
kann jederzeit vor Beginn der Reise von der Reise zurücktreten. Maßgebend
ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei TEAM 3 Reisen. Die Schriftform
ist nicht erforderlich, aber dringend zu empfehlen. Tritt der Kunde vom
Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann TEAM 3 Reisen
Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen
verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnliche ersparte
Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der
Reiseleistungen zu berücksichtigen. TEAM 3 Reisen kann diesen
Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der
Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten
Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
• bis zum 30 Tag vor Reiseantritt 20 %
• vom 29. - 15. Tag vor Reiseantritt 50%
• vom 14. - 9. Tag vor Reiseantritt 60 %
• ab 8. - zum Tag des Reisebeginns 80 %
Kann TEAM 3 Reisen nachweisen, dass durch die Stornierung geringere
Aufwendungen eingespart worden sind, bleibt das Geltendmachen höherer Rücktrittskosten
vorbehalten.
Ihnen steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht
entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
5.
Rücktritt durch den Reiseveranstalter:
Der
Reiseveranstalter ist in den folgenden Fällen berechtigt vom Reisevertrag
zurückzutreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag zu kündigen:
a) ohne Einhaltung der Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise
ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder sich in
solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des
Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er
den Anspruch auf den Reisepreis; er muß sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen anrechnen lassen. Er behält in jedem Fall jedoch den Anspruch
in der Höhe der pauschalisierten Rücktrittsgebühr für den unangekündigten
Rücktritt durch den Kunden.
b)
bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der
Mindestteilnehmerzahl. Die jeweilige Mindestteilnehmerzahl kann vom
Veranstalter erfragt werden. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die
Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführbarkeit
der Reise in Kenntnis zu setzen und ihnen den Rücktritt zu erklären. Der
Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis zurück, ein weiterer Anspruch
besteht nicht.
6.
Mitwirkungspflicht:
Der Reisende
ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm
Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und um evtl.
Schäden möglichst gering zu halten. Der Reisende ist verpflichtet, Maßnahmen
zur Behebung einer evtl. Störung mit der Reiseleitung abzusprechen.
7.
Ausschluß von Ansprüchen:
Ansprüche
wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Reiseleistung sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung bei Team 3 Reisen geltend zu machen. Die Schriftform ist nicht
erforderlich, aber dringend zu empfehlen.
8.
Schäden:
Die Abtretung
von Ansprüche wegen Nichterbringung, nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Reiseleistung oder Gewährleistungsansprüche eines Reiseteilnehmers gegen
TEAM 3 Reisen ist ausgeschlossen.
9.
Fremdreisen:
Der
Reiseteilnehmer haftet gegenüber dem Veranstalter für
selbsthervor-gerufene Schäden an Einrichtungsgegenständen etc. des Hauses.
10.
Fremdreisen:
Bei Reisen,
die nicht von TEAM 3 Reisen GmbH veranstaltet werden, gelten die
Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters. TEAM 3 Reisen GmbH wird in
diesen Fällen ausschließlich als Reisevermittler tätig. (Auf diese Reisen
wird in der jeweiligen Katalogbeschreibung hingewiesen.)
11.
Allgemeines:
Für Schäden,
die beim Verladen oder Transport an Reisegepäck und Sportausrüstung
entstehen, übernimmt Team 3 Reisen nur Haftung, sofern sie grob fahrlässig
oder vorsätzlich herbeigeführt worden sind; Für die Einhaltung von Pass-,
Devisen-, Impf- und Zollbestimmungen ist jeder Reiseteilnehmer selbst
verantwortlich. Leistungs- und Erfüllungsort für alle Ansprüche aus
diesem Vertrag ist Mönchengladbach. Des weiteren gilt das
Reisevertragsgesetz. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages unter
Berücksichtigung der übrigen wirksamen Regelungen zur Folge.
12.
Leihski:
In der
Leihgebühr der von TEAM 3 verliehenen Skiern ist eine Versicherung gegen
Diebstahl und Skibruch enthalten. Diese tritt nicht ein bei fahrlässiger
Beschädigung (z.B. durch Befahren von gesperrten Pisten etc.). Bei Beschädigung
von Skistöcken wird dem Reiseteilnehmer eine Gebühr von 15,- €
berechnet.
Stornierung von Leihskiern:
Bis zum 22. Tag vor Reiseantritt werden 10,- €, vom 21. Tag bis 6. Tag vor
Reisebeginn werden 50% der Leihgebühr berechnet. Ab 5 Tagen vor Reisebeginn
beträgt die Stornogebühr 100%.
13.
Angaben über Liftpreise:
In EURO
angegebene Preise beruhen auf aktuellen Kursinformationen und können ggf.
bei größeren Kursschwankungen angepaßt werden.
14.
Haftung:
Soweit ein
Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Veranstalter herbeigeführt
worden ist, bzw. der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die
nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. TEAM
3 Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen von fremden Leistungsträgern
wie Fluggesellschaften oder Busunternehmen.
15.
Alpine Gefahren:
TEAM 3 Reisen
weist darauf hin, daß dem Gebirge innewohnende Gefahren nicht gänzlich
ausgeschlossen werden können und ein Restrisiko für jeden Teilnehmer
erhalten bleibt. Die von TEAM 3 angebotene Skibetreuung sowie die Skikurse
werden im Einklang mit der Verbandsordnung des deutschen Skilehrerverbandes
zum Teil von Hilfsskilehrern durchgeführt, welche selbst keine eigene
staatl. Anerkennung als Skilehrer besitzen. TEAM 3 Reisen haftet nicht für
Skiunfälle, die sich aufgrund von nicht grober Fahrläßigkeit während
einer skifahrerischen Betreuung oder eines Skikurses ereignen.
16.
Veranstalter:
Wenn nicht im
Text anders angegeben: TEAM 3 Reisen GmbH, Willicher Damm 109, 41066 Mönchengladbach
Skikurse in Valmorel werden veranstaltet von der Skischule Angelika Widdon.
17.
Gerichtsstand:
Der Reisende
kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klage des
Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend,
es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die
nach Abschluss des Vertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins
Ausland verlegt haben, oder deren gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fall ist der Sitz des
Reiseveranstalters maßgebend.
Wir
empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittskosten- bzw.
Busreiseversicherung (s. Anmeldeformular).
Kölner
Club
(Stand 2.3.2005)
Die
Teilnahmebedingungen
Beachtet
bitte die folgenden Reisebedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis
zwischen euch und uns regeln und die ihr mit eurer Buchung anerkennt. Sie füllen
die gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts (BGB 651 a-l) aus oder
ergänzen sie.
Anmeldung,
Reisebestätigung, Bezahlung
Die
Anmeldung erfolgt schriftlich oder telefonisch unter Anerkennung dieser
Reisebedingungen. Wenn ihr selbst weitere Personen anmeldet, haftet ihr für
deren wie für eure eigenen Verpflichtungen. Der Reisevertrag kommt durch
unsere schriftliche Bestätigung zustande, die wir als Email oder per Post
innerhalb von 7 Werktagen versenden.
Weicht
unsere Reisebestätigung vom Inhalt eurer Anmeldung ab, so ist dies ein
neues Angebot an euch, an das wir 7 Tage ab Zugang der Reisebestätigung
gebunden sind. Innerhalb dieser Frist könnt Ihr es ausdrücklich oder durch
Zahlung des Reisepreises annehmen.
Unsere
Leistungen ergeben sich aus den Ausführungen zu den jeweiligen Reisezielen
im Katalog und dessen allgemeinen Hinweisen sowie aus den Angaben der
Reisebestätigung. Nebenabreden (Sonderwünsche, spezielle Vereinbarungen),
die den Leistungsumfang verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung
durch uns. Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins ist
eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises, mindestens jedoch 150 €
für jede angemeldete Person zu leisten. Der Reisevertrag bleibt auch bei
Nichtzahlung der Anzahlung gültig; wir sind jedoch nach Fristablauf
berechtigt, die Buchung zu stornieren.
Die
Restzahlung wird fällig wie im Einzelfall auf der Reisebestätigung
vermerkt. Sollte keine Vereinbarung getroffen sein, wird sie 21 Tage vor
Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird.
Falls Mahnungen erforderlich werden, müssen wir dafür leider eine Gebühr
von 5 € in Rechnung stellen.
Soweit
für die Zahlung keine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, tritt Verzug
nach den gesetzlichen Bestimmungen automatisch innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit
und Zugang der Rechnung ein.
Die
Reiseunterlagen werden nach Eingang der Zahlung zugesandt oder ausgehändigt.
Rücktritt
und Umbuchungen durch den Teilnehmer
Für
den Fall, dass Ihr von der Reise zurücktreten müsst, empfehlen wir euch
dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Ihr könnt
jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten; zur Vermeidung von
Irrtümern bitten wir, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Bei
Rücktritt entstehen für euch folgende pauschalierte Rücktrittskosten
*
Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn: 15% des Reisepreises, mindestens 26
€
bis
zum 31. Tag vor Reisebeginn 25%
bis
zum 22. Tag vor Reisebeginn 30%
bis
zum 15. Tag 50%
bis
zum 8. Tag 80%
ab
dem 7. Tag vor Reisebeginn 90% des Reisebetrages
des
jeweiligen Reisepreises. Es bleibt euch unbenommen uns nachzuweisen, dass
der Schaden im Einzelfall geringer als diese pauschalen Prozentsätze ist.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Nichtantritt der Reise auch
ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung als Rücktritt vom Reisevertrag
gilt und mit Rücktrittskosten von 90% des Reisepreises berechnet wird.
Wir
empfehlen euch dringend den Abschluss einer
Reiserücktrittskosten-versicherung.
Stellt
ihr eine Ersatzperson, entsteht für euch lediglich eine Bearbeitungsgebühr
von 25 €. Werden nach Vertragsabschluß Änderungen, z.B. hinsichtlich des
Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, des
Abflughafens usw. vorgenommen, so berechnen wir bis zum 31. Tag vor
Reiseantritt eine Umbuchungsgebühr von 25 €. Spätere Änderungen sind
nur in Form eines Rücktritts zu den vorstehenden Rücktrittsbedingungen mit
nachfolgender Neuanmeldung möglich. Bei Flug- und Fernreisen sind wir
berechtigt, für Namensänderungen 102 € pro Person zu berechnen
Rücktritt
durch den Veranstalter
In
einigen Reisen haben wir Mindestteilnehmerzahlen festgelegt; ist keine Zahl
genannt, beträgt die Mindestteilnehmerzahl pro Reise 8 Personen. Sollte
diese Teilnehmerzahl nicht erreicht werden, sind wir berechtigt, die Reise
abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet.
Unsere Absage später als 1 Woche vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
Der
Veranstalter ist nach Antritt der Reise berechtigt, den Reisevertrag ohne
Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der
Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört
oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter,
so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert
der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Die von uns eingesetzten
Reiseleiter sind ausdrücklich berechtigt, in diesen Fällen die Interessen
des Kölner Clubs wahrzunehmen.
Haftung
Die
Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für
die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der
Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Haftungsbeschränkende
oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf
internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns
eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.
Wir
haften nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden und die in der Ausschreibung ausdrücklich als Angebot anderer
Veranstalter gekennzeichnet sind, auch dann nicht, wenn die örtliche
Freizeitleitung an diesen Veranstaltungen teilnimmt.
Gepäck
kann nur im normalen Umfang befördert werden, das bedeutet: pro Teilnehmer
maximal ein Koffer und ein Handgepäckstück. Gepäck und sonstige
mitgebrachte Sachen sind vom Reisenden beim Ein-, Um- und Aussteigen selbst
zu beaufsichtigen. Für Gepäckverlust wird nicht gehaftet, sofern der
Schaden nicht durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Wir empfehlen, eine Reisegepäckversicherung abzuschließen. Bei grenzüberschreitender
Luftbeförderung regelt sich unsere Haftung als vertraglicher Luftfrachtführer
nach den Bestimmungen des Montrealer Abkommens.
Versicherungen
Jeder
Teilnehmer ist für seinen persönlichen Versicherungsschutz selbst
verantwortlich. Empfehlenswerte Versicherungen sind:
Haftpflichtversicherung, Unfall-, Kranken-, Reisegepäck- und Reiserücktrittskostenversicherung.
Obliegenheiten
des Reisenden, Kündigung durch den Reisenden, Ausschlussfrist
Bei
auftretenden Mängeln seid ihr verpflichtet, diese unverzüglich der vor Ort
eingesetzten Reiseleitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eure Ansprüche
entfallen nur dann nicht, wenn die euch obliegende Rüge unverschuldet
unterbleibt. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt,
könnt ihr den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn euch die Reise
infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, für uns erkennbaren Grund,
nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn wir bzw. unsere
örtlichen Reiseleiter eine von euch gesetzte, angemessene Frist haben
verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist
bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns bzw. unseren
Reiseleitern verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein
besonderes Interesse Eurerseits gerechtfertigt ist.
Sämtliche
Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag stehen, gleich aus
welchem Rechtsgrund, müsst ihr innerhalb eines Monats nach dem vorgesehenen
Reiseende geltend machen. Diese Geltendmachung kann fristwahrend nur uns
gegenüber unter der u. a. Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Form wird
dringend empfohlen.
Ansprüche
gegenüber dem Kölner Club, gleich aus welchem Rechtsgrund – mit Ausnahme
der Ansprüche aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr ab
dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum.
Ausgeschlossen
ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers an Dritte. Ebenso
ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche durch Dritte in eigenem
Namen unzulässig.
Vermittlung
Alle
nicht von uns veranstalteten Reisen sind besonders gekennzeichnet. Wir
haften bei diesen Reisen nicht für die Durchführung selbst, sondern nur für
die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistung. Dies gilt auch für Flüge,
Busfahrten, Fähren und Transfers, die nicht Bestandteil der im Prospekt
genannten Leistungen einer Pauschalreise sind. Eine etwaige Haftung für
diese Fremdleistungen regelt sich in diesen Fällen nach den Bedingungen des
vermittelten Unternehmens, die wir euch auf Wunsch zur Verfügung stellen.
Sonstige
Bestimmungen
Der
Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für
Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des
Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen
Vollkaufleute, Parteien oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland haben oder nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt haben oder
deren gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt
ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Veranstalters maßgebend.
Unser
Angebot sowie ein über unser Internet zustande kommender Vertrag, gleich
welcher Art, unterliegt in allen seinen Rechtswirkungen, insbesondere
hinsichtlich seines Zustandekommens, der Abwicklung und der Gewährleistung
ausschließlich dem Recht der BRD.
Gültigkeit
Sämtliche
Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung (Dezember
2004). Alte Reiseprospekte und Preise verlieren ihre Gültigkeit. Für
Eingabe- und Rechenfehler wird nicht gehaftet.
Kölner
Club, SFI Sporttouristik und KCEvent sind Marken der Reisegesellschaft des Kölner
Club mbH
IMPRESSUM
Veranstalter
Reisegesellschaft
des Kölner Club Sport, Spiel und Spaß mbH
Alteburger
Wall 29, 50678 Köln
HRB
21081 Ustr.-IdNr. DE122783643
France
Reisen (Stand 2.3.2005)
Beachten
Sie bitte die folgenden Reisebedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis
zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen. Sie
füllen die gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts (BGB 651 a-l)
aus oder ergänzen sie.
Anmeldung,
Reisebestätigung, Bezahlung
Die
Anmeldung erfolgt schriftlich unter Anerkennung dieser Reisebedingungen.
Wenn Sie selbst weitere Personen anmelden, haften Sie für deren wie für
Ihre eigenen Verpflichtungen. Der Reisevertrag kommt durch unsere
schriftliche Bestätigung zustande, die wir innerhalb von 7 Tagen versenden.
Unsere Leistungen ergeben sich aus den Ausführungen zu den jeweiligen
Reisezielen im Katalog und dessen allgemeinen Hinweisen sowie aus den
Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Sonderwünsche, spezielle
Vereinbarungen), die den Leistungsumfang verändern, bedürfen der
schriftlichen Bestätigung durch uns. Die Anzahlung in Höhe von 10% wird
nach Eingang der Buchungsbestätigung fällig.
Die Restzahlung wird drei Wochen vor Reisebeginn fällig. Die
Reiseunterlagen werden nach Eingang der Restzahlung zugesandt.
Rücktritt
und Umbuchungen durch den Teilnehmer
Für
den Fall, dass Sie von der Reise zurücktreten müssen, empfehlen wir Ihnen
dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Sie können
jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten; zur Vermeidung von
Irrtümern empfehlen wir dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Bei Rücktritt vom Reisevertrag entstehen für Sie folgende pauschalierte Rücktrittskosten
• bis 91 Tage vor Mietbeginn 10%
• 90 bis 61 Tage vor Mietbeginn 25%
• 60 bis 35 Tage vor Mietbeginn 50%
• 34 bis 08 Tage vor Mietbeginn 80%
• 07 bis 02 Tage vor Mietbeginn 90%
• 01 Tag vor Mietbeginn 95%
• bei Nichterscheinen 100%
des jeweiligen Mietpreises. Für Skipässe entstehen keine Stornokosten.
Skipässe können bis zum Reiseantritt kostenlos storniert werden. Es bleibt
Ihnen unbenommen, uns nachzuweisen, dass der Schaden im Einzelfall geringer
als diese pauschalen Prozentsätze ist.
Haftung
Die
Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der
Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei Busreisen
haften wir nicht für Verlust und Beschädigung von Gepäck.
Versicherungen
Jeder
Teilnehmer ist für seinen persönlichen Versicherungsschutz selbst
verantwortlich. Empfehlenswerte Versicherungen sind:
Haftpflichtversicherung, Unfall-, Kranken-, Reisegepäck- und Reiserücktrittskostenversicherung.
Obliegenheiten
des Reisenden, Kündigung durch den Reisenden, Ausschlussfrist
Bei
auftretenden Mängeln sind Sie verpflichtet, diese unverzüglich der vor Ort
eingesetzten Reiseleitung oder der örtlichen Hausverwaltung anzuzeigen und
Abhilfe zu verlangen. Ihre Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn die
Ihnen obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Wird die Reise infolge
eines Mangels erheblich beeinträchtigt, können Sie den Reisevertrag kündigen.
Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines solchen Mangels aus
wichtigem, für uns erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Die Kündigung
ist erst zulässig, wenn wir bzw. unsere örtlichen Reiseleiter, eine von
Ihnen gesetzte, angemessene Frist verstreichen haben lassen, ohne Abhilfe zu
leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich
ist oder von uns bzw. unseren Reiseleitern verweigert wird oder wenn die
sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse ihrerseits
gerechtfertigt ist. Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem
Reisevertrag stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, müssen Sie innerhalb
eines Monats nach dem vorgesehenen Reiseende geltend machen. Diese
Geltendmachung kann fristwahrend nur uns gegenüber unter der u. a.
Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Form wird dringend empfohlen. Durch
die vorstehenden Bestimmungen bleiben die gesetzlichen Regelungen über eine
von Ihnen unverschuldete Fristversäumnis sowie die Vorschriften über die
Hemmung der Verjährungsfrist unberührt.
Allgemeine
Bestimmungen
Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des
Reisevertrages im übrigen. Erfüllungsort und ausschließlicher
Gerichtsstand für kaufmännische Parteien sowie für Personen, die keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben ist der Firmensitz des
Reiseveranstalters. Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet.
Veranstalter
France
Reisen GmbH, Lessingweg 1, D-95447 Bayreuth
Frosch
Sportreisen (Stand 2.3.2005)
In
Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts in den §§
651 am BGB sowie sonstiger Vorschriften werden die nachfolgenden ARB
zwischen Ihnen als Reisendem und dem Veranstalter vereinbart:
1.
Anmeldung, Abschluss des Reisevertrages
1.1
Mit der Anmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss eines
Reisevertrags aufgrund der Ihnen in unseren Katalogen, Prospekten und
sonstigen Medien genannten Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich
an. Die Anmeldung soll schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular
erfolgen, kann aber auch mündlich oder telefonisch vorgenommen werden. Der
Reisevertrag mit Ihnen kommt erst mit unserer schriftlichen Reisebestätigung
zustande.
1.2
Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle anderen mitaufgeführten
Reiseteilnehmer, für deren Vertragspflichten er wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht, sofern er dies durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung gegenüber dem Veranstalter übernommen hat.
1.3
Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so ist dies
ein neues Angebot an Sie, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung
gebunden halten und das Sie innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder
schlüssige Erklärung (z. B. Leistung der Anzahlung) annehmen können.
1.4
Offensichtliche Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für uns
unverbindlich.
2.
Zahlungen
2.1
Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 20% auf den
Gesamtreisepreis, mind. 100 EUR pro Reiseteilnehmer, fällig. Der
Sicherungsschein für geleistete Kundengelder wird Ihnen bereits mit der
Reisebestätigung zugeschickt.
2.2
Anzahlungen und Restzahlungen werden im Lastschriftverfahren vorgenommen.
Die entsprechenden Beträge ergeben sich aus der Reisebestätigung. Deshalb
benötigen wir Ihre Bankverbindung und Ihr schriftliches Einverständnis
(rechtsverbindliche Unterschrift) zum Lastschriftverfahren. Der
Anzahlungsbetrag wird innerhalb einer Woche nach Buchung, die Restzahlung
etwa drei Wochen vor Reiseantritt von Ihrem Konto automatisch abgebucht.
2.3
Im Ausnahmefall können Sie auch per Überweisung oder bar im Reisebüro
bezahlen. Die Reisebestätigung gilt dann als Rechnung. Für die Einhaltung
der o.a. Zahlungstermine sind Sie in diesem Fall selbst verantwortlich.
2.4
Die Reisedokumente werden Ihnen 10-14 Tage vor Reisebeginn nach vollständigem
Zahlungseingang zugesandt.
3.
Leistungen
3.1
Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des
Reiseprogramms und dessen allgemeinen Hinweisen sowie aus den hierauf
bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Sonderwünsche,
sonstige Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern,
bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns, gelten ansonsten nicht.
3.2
Für die im Rahmen der Reise lediglich vermittelten Reiseleistungen Dritter
erbringen wir Fremdleistungen, soweit in der Reiseausschreibung und in der
Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Wir haften daher
nicht für die Durchführung dieser Fremdleistungen selbst, sondern nur für
die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistung. Eine etwaige Haftung für
diese Fremdleistung regelt sich in diesen Fällen nach den Bedingungen des
vermittelten Unternehmens, die wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung stellen.
3.3
Speziell zu Segeltörns: Es wird darauf hingewiesen, dass ein Segeltörn
weder eine Rundreise mit bestimmten Tageszielen noch eine Beförderungsleistung
ist. Der Segelteilnehmer ist kein Passagier, sondern Teil der segelnden
Crew. Die untrennbar verbundenen Teilleistungen bei einem Segeltörn sind
die Unterkunfts- und die Sportleistung (Koje an Bord, Yachtsport in dem
genannten Revier). Beide Teilleistungen beginnen mit dem ersten Betreten und
enden beim letzten Verlassen der Yacht. Vor dem ersten Betreten der Yacht
sind sogenannte Überliegezeiten in dem Rahmen, wie sie im Yachtchartergeschäft
zu dulden sind, hinzunehmen: üblicherweise ein Tag pro 7 Tage Reisedauer.
Die im Katalog ausgeschriebenen Segelziele sind beispielhaft gemeint.
Aufgrund wetter- oder technikbedingter Umstände, die nicht der Veranstalter
wegen mangelnder Sorgfalt zu vertreten hat, können Änderungen und Einschränkungen
einer geplanten Route und Liegezeiten im Hafen unvermeidbar sein und
bedeuten keine Einschränkung der Sportleistung. Änderungen hinsichtlich
der ausgeschriebenen Yacht bei gleichem Standard behalten wir uns vor. Für
alle mit dem Yachtsport verbundenen Schäden an der Yacht und bei Dritten
und deren Folgeschäden haftet die Crew kollektiv, soweit der Schaden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig entstanden ist. Bei Törnbeginn ist der
zusätzliche Abschluss eines Crewvertrages, der die hier genannten
Haftungsprinzipien spezifiziert, obligatorisch.
3.4
Alle Angaben zu Flugzeiten und Fluggesellschaften (auch auf der Reisebestätigung)
entsprechen dem vorläufigen Informationsstand. Durch eine Vielzahl von
Einflüssen kann es jederzeit zu kurzfristigen Flugplanänderungen kommen.
Auch eine Änderung der Fluggesellschaften und des Fluggeräts bleibt ausdrücklich
vorbehalten. Aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen kann es bis zum
Abflugtag zu Änderungen der Streckenführungen kommen (z.B. Via-Flüge oder
sonstige Zwischenstops). Evtl. Änderungen werden Ihnen rechtzeitig vor dem
Abflug mitgeteilt, sobald uns die Informationen der Fluggesellschaft
vorliegen.
4.
Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können
sowohl wir als auch Sie den Vertrag kün-digen. Die Rechtsfolgen ergeben
sich aus dem Gesetz. Daher können wir für erbrachte oder noch zu
erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir
sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen
zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst,
Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind nach
dem Gesetz je zur Hälfte von uns und Ihnen zu tragen. Im übrigen fallen
die Mehrkosten Ihnen zur Last.
5.
Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen
5.1
Wir können bis zum 14. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn
die im Prospekt genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Ist
keine Zahl genannt, beträgt die Mindestteilnehmerzahl pro Reise 15
Personen. Gezahlte Beträge erhalten Sie unverzüglich zurück.
5.2
Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus
rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen
einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach Vertragsschluss notwendig und von uns nicht herbeigeführt werden,
sind zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich
sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
5.3
Wir verpflichten uns, Sie über eine zulässige Reiseabsage wegen
Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahlen oder wegen höherer Gewalt sowie
von jeder erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich
nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
5.4
Liegt zwischen Vertragsschluss und dem Reiseantritt ein Zeitraum von mehr
als vier Monate, sind wir berechtigt, den Reisepreis im gesetzlich zulässigen
Rahmen zu erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen
Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten,
der Flughafengebühren oder der für die Reise geltenden Wechselkurse
Rechnung getragen wird. Wir sind verpflichtet, Sie bis zum 21. Tag vor dem
vereinbarten Abreisetermin über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige
Preiserhöhung zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist
gesetzlich nicht zulässig.
5.5
Bei Erhöhung der Wechselkurse wird bei der Gesamtabrechnung der Wechselkurs
zugrunde gelegt, der zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem wir die ausländischen
Verbindlichkeiten zu erfüllen haben.
5.6
Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises als auch bei
einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, können Sie
kostenfrei vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen
Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise
verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot
ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte
innerhalb von 10 Tagen nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber
geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir Ihnen die Schriftform.
6.
Rücktritt, Umbuchung und Stellung einer Ersatzperson
6.1
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dies ist
formfrei möglich. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2
Im Falle des Rücktritts können wir eine pauschalierte Entschädigung
verlangen, die sich nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis
oder der Teilleistung berechnet:
·
bis 31. Tag vor Abreise: 20%, mindestens 25 EUR
·
bis 22. Tag vor Abreise: 30%
·
bis 15. Tag vor Abreise: 50%
·
bis 08. Tag vor Abreise: 80%
·
ab 07. Tag vor Abreise: 90%
Ihnen
steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder
wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
6.3
Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss für einen Termin, der
innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs der Reiseausschreibung liegt, Änderungen
hinsichtlich des Reiseter-mins, des Reiseziels, des Ortes, des
Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, sind
wir berechtigt, bis zum 31. Tag vor Reiseantritt eine Umbuchungsgebühr von
mind. 50 EUR pro Person zu berechnen. Spätere Umbuchungen können, sofern
ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom
Reisevertrag zu den vorgenannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung
vorgenommen werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungen, die nur geringfügige
Kosten verursachen. Diese Umbuchungen, z.B. Änderung des Einstiegsortes bei
Busreisen, können Ihnen mit 10 EUR pro Person berechnet werden.
6.4
Bis Reisebeginn können Sie verlangen, dass eine Ersatzperson für Sie in
Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt
der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt die
Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haften diese und Sie uns als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der
Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Hierfür verlangen wir eine
Bearbeitungsgebühr von 25 EUR pro Person.
7.
Versicherungen
Sie haben die Möglichkeit, zusätzliche Reiseversicherungen bei uns
abzuschließen wie beispielsweise eine Reiserücktrittskostenversicherung,
eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder
Krankheit, eine Reisekrankenversicherung, eine Reiseunfallversicherung oder
eine Reisegepäckversicherung. Unser Vertragspartner ist die Europäische
Reiseversicherungs AG.
8.
Haftung des Reiseveranstalters
8.1
Unsere Haftung für die vereinbarten Reiseleistungen richtet sich nach den
gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechts.
8.2
Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist
auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, dass für
den entstandenen Schaden allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger
verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende
gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und
auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten
auch zu unseren Gunsten.
8.3
Für Schadenersatzansprüche aus von uns schuldhaft begangener unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen
und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person
und Reise von 4.100 EUR vereinbart. Liegt der Reisepreis über 1.367 EUR ist
diese Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
8.4
Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich unsere Haftung als
vertraglicher Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Warschauer
Abkommens in der Fassung von Den Haag, Guadalajara und der Montrealer
Vereinbarungen.
8.5
Ausflüge, Führungen, Sport- und Sonderveranstaltungen, fakultative
Angebote örtlicher Anbieter usw., soweit sie nicht ausdrücklich als eigene
Leistungen angeboten werden, fallen nicht in den Haftungsbereich des
Reiseveranstalters.
9.
Vertragsobligenheiten und Hinweise
9.1
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, haben Sie nur dann die
gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe durch uns, Selbstabhilfe,
Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des
Schadenersatzes, wenn es nicht schuldhaft unterlassen wird, einen
auftretenden Mangel während der Reise uns unverzüglich anzuzeigen.
9.2
Sie können bei einem Reisemangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem
erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn Sie uns eine angemessenen Frist
zur Abhilfe einräumen. Einer Abhilfe bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich
ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung
durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.
9.3
Eine Mängelanzeige nimmt unsere örtliche Reiseleitung entgegen; wir
empfehlen die Schriftform. Sollten Sie diese wider Erwarten nicht erreichen
können, so wenden Sie sich direkt an uns oder den Reiseveranstalter, wenn
wir nur Reisemittler sind.
9.4
Gewährleistungsansprüche haben Sie nach dem Gesetz innerhalb eines Monats
nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende an den Reiseveranstalter geltend
zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen,
wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.
9.5
Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für Ansprüche aus dem
Reisevertrag nach §§ 651c bis 651 f BGB verkürzt. Die Verjährung beginnt
mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Ansprüche aus
unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
10.
Insolvenzschutz
Wir haben für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens sichergestellt, dass Ihnen, soweit Reiseleistungen
deswegen ausfallen, der gezahlte Reisepreis und insoweit notwendige
Aufwendungen für eine vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden.
Sie haben in diesen Fällen bei Vorlage des Sicherungsscheines einen
unmittelbaren Anspruch gegen unsere Versicherung.
11.
Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
11.1
Wir unterrichten Sie vor Vertragsschluss über notwendige Pass- und
Visumerfordernisse einschließlich der Fristen für den Erhalt dieser
Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Für die
Beschaffung der benötigten Reisedokumente sind grundsätzlich Sie alleine
verantwortlich. Beachten Sie die möglicherweise mehrwöchige
Bearbeitungsdauer.
11.2
Sollten trotz der erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelner Länder
nicht eingehalten werden, so dass deshalb die Reise nicht angetreten werden
kann, sind wir berechtigt, Sie mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren
zu belasten.
11.3
Für nicht-deutsche Staatsbürger gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
12.
Abtretung
Sie dürfen Ihre vertraglichen und gesetzlichen Rechte aus diesem
Vertrag nur mit unserer Zustimmung an Dritte abtreten.
13.
Datenschutz
Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der
einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des
Bundesdatenschutzgesetzes, gespeichert und geschützt.
14.
Schlußbestimmungen
14.1
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser ARB und des
zustandegekommenen Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit aller
Regelungen.
14.2
Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz zu erheben.
14.3
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische
Parteien ist der Sitz des Reiseveranstalters.
14.4
Alle Angaben in diesem Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung im
November 2004.
Reiseveranstalter,
sofern nicht anders angegeben:
Frosch
Sportreisen GmbH
Gasselstiege 24
D-48159 Münster0
Handelsregister AG Münster – HBR Nr. 3470
Geschäftsführer: Holger Schweins/Volker Frost
Stumböck
Reisen (Stand 2.3.2005)
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages, Anmeldungen, Reisebestätigung
1.1 Sie können Ihre Reise schriftlich buchen. Mit Ihrer Reiseanmeldung
bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in
Rohrdorf/Thansau zustande. Über die Annahme, die keiner besonderen Form
bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung, die
die wesentlichen Reiseleistungen enthält, soweit diese Angaben sich nicht
aus dem Prospekt ergeben und auf diesen Bezug genommen wird. Mit der
Reisebestätigung wird auch der Sicherungsschein im Sinne von § 651 k (3)
BGB versendet. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt
der Anmeldung ab, weil wir z.B. Ihren Buchungswunsch nicht mehr erfüllen
konnten, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf
Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser
Frist die Annahme erklären, was auch durch Anzahlung bzw. vollständige
Zahlung erfolgen kann.
2. Bezahlung
2.1 Nach der Anmeldung (sofort nach Erhalt der Reisebestätigung) übersenden
Sie uns bitte € 100,00, bei Flugreisen € 250,00 je Person als Anzahlung.
Die Restsumme überweisen Sie uns bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt,
ohne nochmalige Zahlungsaufforderung jedoch nur, wenn Sie von uns einen
Sicherungsschein im Sinne von § 651 k (1) BGB erhalten haben (siehe dazu
auch 1.2).
2.2 Wenn Sie sich kurzfristig anmelden, d.h. innerhalb von 30 Tagen vor
Reiseantritt, wird der gesamte Reisepreis sofort in einem Betrag fällig.
2.3 Die Reiseunterlagen werden erst nach Eingang der Zahlung bei uns
zugesandt oder ausgehändigt. Bitte beachten Sie, dass der Eingang der
Zahlung bei uns für die Einhaltung der Fristen entscheidend ist.
3. Leistungen und Preise
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die
Leistungsbeschreibungen unseres Kataloges sowie die hierauf bezugnehmenden
Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang
der vertraglichen Leistungen erweitern, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Inhalt des
Reisevertrages können notwendig werden aufgrund von Umständen außerhalb
unseres Einflusses.
Wir muten Ihnen solche Änderungen nur zu, wenn sie nicht erheblich sind und
den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Wir werden Sie unverzüglich
über solche Änderungen oder Abweichungen informieren. Dann haben Sie das
Recht auf kostenlose Umbuchung oder Rücktritt von der vereinbarten Reise
innerhalb angemessener Frist. Ihre Ansprüche wegen eventueller Mängel der
geänderten Reise bleiben unberührt.
4.2 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten
Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie Flughafen- oder Sicherungsgebühren oder einer Änderung
der für Sie betreffenden Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern,
wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis
auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Reisetermin mehr
als 4 Monate liegen.
5. Ihr Rücktrittsrecht, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Sollten Sie vor Reisebeginn von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen,
empfehlen wir zur Vermeidung von Missverständnissen, dies schriftlich zu
erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Erklärung
bei uns.
5.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an,
können wir angemessene Entschädigung für die getroffenen
Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei deren Berechnung
werden ersparte Aufwendungen und mögliche andere Verwendungen der
Reiseleistungen von uns berücksichtigt.
5.3 Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. Zur Vereinfachung des
Verfahrens und zur Reduzierung der Kosten berechnen wir grundsätzlich
folgende feste Prozentsätz nach dem Reisepreis. Selbstverständlich bleibt
Ihnen freigestellt, uns nachzuweisen, dass ein Schaden niedriger ist als die
Pauschale:
A) bei Flugpauschalreisen:
bis 22 Tage vor Reisebeginn 15 %
ab 21. Tag bis 10. Tag vor Reisebeginn 20 %
ab 9. Tag vor Reisebeginn 60 %
am Reisetag/No-Show 100%
des Reisepreises.
B) bei Reisen mit eigener Anreise:
bis 22 Tage vor Reisebeginn 10 %
ab 21. Tag bis 10. Tag vor Reisebeginn 15 %
ab 9. Tag vor Reisebeginn 60 %
am Reisetag/No-Show 100%
des Reisepreises.
C) Bei Hele Classic:
bis 71 Tage vor Reisebeginn 15%
ab 70 Tage vor Reisebeginn 100%
Umbuchungen bzw. Namensänderungen
vor Ticketausstellungen 70,00 €
nach Ticketausstellung 100,00 €
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus
sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den
Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
7. Rücktritt durch uns
7.1 Wird eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu
2 Wochen vor Reisebeginn abzusagen.
7.2 Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten
für uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für die Reise
so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf diese Reise,
nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, die Reise bis zu 4 Wochen vor
Reisebeginn abzusagen.
7.3 Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass eine
Reise gemäß Nr. 7.2 abgesagt werden muss, werden wir Sie selbstverständlich
unverzüglich informieren.
7.4 Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie sofort zurück.
8. Unsere Haftung
8.1 Eigene Leistungen - Wir haften im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns für
- die gewissenhafte Reisevorbereitung
- die Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebener
Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß
Nr. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Katalogangaben erklärt haben
- die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
8.2 Erfüllungsgehilfen - Wir haften für ein Verschulden der mit der
Leistungserbringung betrauten Personen.
8.3 Fremdleistungen –
Die zusätzlich zu einer Reise erbrachte Beförderung im Linienverkehr, für
die Ihnen ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt wurde,
erbringen wir als Fremdleistung, sofern wir in der Reiseausschreibung und in
der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. Die Haftung richtet
sich in diesen Fällen nach den Beförderungsbedingungen der jeweiligen
Fluggesellschaften, die wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung stellen.
8.4 Sonstige Fremdleistungen
Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Bereich von sonstigen, nicht
die Beförderung im Linienverkehr betreffende Fremdleistungen, die zusätzlich
zu einer Reise vermittelt werden, sofern wir in der Reiseausschreibung und
in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen.
9. Gewährleistung
Abhilfe - Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie
Abhilfe verlangen. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir
eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.
10. Beschränkung der Haftung
10.1 Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen,
haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis EUR 4.090. Übersteigt der
dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die
Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen gelten
jeweils je Reisenden und Reise.
Ausgeschlossen ist eine Haftung für
- Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden, die Ihnen weder durch
Personen - noch Sachschäden entstanden sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden,
die zusammen hängen mit Kriegs-, Bürgerkriegsereignissen, anderen
feindseligen Handlungen, jeder Explosion einer Kriegswaffe, Freisetzung
einer Strahlung aus atomarer Kernspaltung und/oder Kernfusion sowie Streik,
Aussperrung, Aufruhr, inneren Unruhen, Arbeitsunruhen, Terror- oder
Sabotageakten und Erdbeben.
10.2 Gesetzliche Haftungsbeschränkung –
Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich unsere Haftung als
vertraglicher Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Warschauer
Abkommens in der Fassung von Den Haag, Guadalajara und der nur für Flüge
nach USA und Kanada geltenden Montrealer Vereinbarung.
10.3 Verjährung - Gemäß § 651 m Satz 2 BGB ist die Verjährung Ihrer
Ansprüche gegenüber uns auf Abhilfe, Schadensersatz wegen von Ihnen selbst
geschaffener Abhilfe, Minderung, Kündigung und Rückbeförderung sowie
sonstigen/weiteren Schadensersatzes verkürzt auf 1 Jahr.
10.4 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie
innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise
uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche
nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche
schriftlich geltend machen. Ihre Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f
BGB verjähren in einem Jahr.
11. Mitwirkungspflicht
11.1 Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer
Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden möglichst
gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet,
Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst
an unsere örtliche Vertretung im Zielgebiet. Diese ist beauftragt, für
Abhilfe
zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Kunde die Rüge des
Mangels schuldhaft, ist er mit Minderungs- und vertraglichen
Schadenersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen.
12. Pass, Visa, Zoll, Devisen und Gesundheitsbestimmungen
12.1 Wir stehen dafür ein, Sie (wenn Sie Deutscher sind) über Bestimmungen
von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen
in dem Staat, in dem die Reise angeboten wird, vor Reiseantritt zu
informieren. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat
Auskunft.
12.2 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie
uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung
zu vertreten haben.
12.3 Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die
aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu Ihren Lasten,
ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte Falschoder Fehlinformation
bedingt sind.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
14. Gerichtsstand
Sie können uns nur an unserem Sitz verklagen. Für Klagen unsererseits
gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich
gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder
deren Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz maßgebend.
15. Veranstalter
Club Reisen Stumböck GmbH & Co. KG
Rosenheimer Str. 103
D-83064 Raubling/Pfraundorf
Skicamp
GBR (Stand 4.3.2005)
Skicamp
GBR
=>
Siehe pdf Datei
Alpin
Sport TS (Stand: 2.3.2005)
1.
Allgemeines: An den Veranstaltungen von ALPIN SPORT TS kann jeder
teilnehmen, der gesund, den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten
Anforderungen gewachsen sowie entsprechend ausgerüstet ist. Die jeweiligen
Voraussetzungen entnehmen Sie bitte aus den ”Allgemeinen Informationen”,
der “Klassifizierung” sowie dem Begleittext. Eine Vorbereitung durch
Ausdauersport, technisches Training und eine frühere Anreise zur Höhenanpassung
ist zu empfehlen.
2.
Anmeldung und Zahlungen: Bitte melden Sie sich schriftlich an. Mit der
schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung durch uns, ist die Buchung für
Sie und uns verbindlich. Mit der Reisebestätigung erhalten Sie eine
Rechnung, den Sicherungsschein sowie alle weiteren Informationen. Die
Anzahlung ist 10 Prozent des Reisepreises, maximal € 260,-. Die Anzahlung
ist innerhalb von 14 Tagen fällig. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage
vor Veranstaltungsbeginn zu leisten. Bei einer Anmeldung von weniger als 30
Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis zu bezahlen
3.
Kursbestätigung: Mit der Kursbestätigung gehen Ihnen folgende
Informationen zu: Anreise, Ausrüstungs- und Bekleidungsliste,
Literaturhinweise, Name des Bergführers, Nebenkosten, Sicherungsschein,
Versicherungsunterlagen der HanseMerkur Reiseversicherung AG,
Teilnehmerliste, Tourenverlauf und Treffpunkt.
4.
Unsere Leistungen: Der Umfang unserer Leistungen ist aus den Beschreibungen
und Preisangaben ersichtlich, bitte beachten Sie die Abkürzungen. Die
Veranstaltungen leiten staatlich geprüfte Berg- und Skiführer oder
entsprechend qualifizierte Kursleiter. Die Preise für Veranstaltungen in
den Alpen sind auf der Basis einer Mitgliedschaft im Alpenverein berechnet.
Wenn Sie nicht Mitglied im Alpenverein sind, ist die höhere Übernachtungsgebühr
auf der Hütte direkt zu bezahlen. Das Programm stellt den geplanten
Reiseverlauf dar, ohne den genauen Verlauf zu garantieren. Bedingt durch
alpine Gefahren, Lawinengefahr, Schlechtwetter oder Straßenverhältnisse
sind Änderungen des Reiseverlaufs möglich.
5.
Abkürzungen:
A= Ausrüstung
ABS= ABS-Lawinenairbag
DZ= Doppelzimmer
F= Führergebühr
FP= Frühstückspension
GleA= Gletscherausrüstung
HP= Halbpension
KlettSet= Klettersteigset
L= Lager
LSch= Lawinenschaufel
LSo= Lawinensonde
LVS-Gerät= Lawinen-Verschütteten-Suchgerät
MBZ= Mehrbettzimmer
RRV= Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
SchneeS= Schneeschuhe
TeleSt= Teleskopstöcke
Urlaubspaket B= Reise-Krankenversicherung,
Notfallversicherung und Reise-
Gepäckversicherung
6.
Mindestteilnehmerzahl: Alle Veranstaltungen können nur durchgeführt
werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, bis 2 Wochen
vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Den eingezahlten
Reisepreis erhalten Sie in voller Höhe zurück. Wünschen Sie trotzdem die
Durchführung der Veranstaltung, so unterbreiten wir Ihnen ein neues Angebot
zu einem neu zu errechnenden Preis. Über das neue Angebot kommt ein neuer
Reisevertrag zustande.
7.
Rücktritt: Möchten Sie von einer Reise zurücktreten, so ist dies
jederzeit möglich. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei
uns. Es wird dringend empfohlen, den Rücktritt aus Gründen der
Beweissicherung schriftlich zu erklären. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück,
so verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der
Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der
vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch
anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Es bleibt dem
Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem
Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten
entstanden sind, als die von uns in der Pauschale im Folgenden ausgewiesenen
Kosten.
Der
pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person bis zum
30. Tag vor Reiseantritt 30 % höchstens aber € 55,-, vom 29. bis 15. Tag
vor Reiseantritt 50 %, vom 14. bis 01. Tag vor Reiseantritt 75 %, ab dem Tag
des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.
8.
Umbuchung: Auf Ihren Wunsch nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar,
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn eine Umbuchung auf eine gleichwertige Reise
vor. Für Umbuchungen bis zum 30. Tag vor Reiseantritt berechnen wir €
55,- pro Person als Bearbeitungsgebühr. Umbuchungen nach dem 30. Tag können
nur nach Rücktritt vom bisherigen Reisevertrag (siehe Punkt 7. Rücktritt)
und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
9.
Ersatzperson: Voraussetzung für eine Umbuchung ist in jedem Fall, daß dem
Wunsch des Teilnehmers entsprochen werden kann. Es bedarf der Mitteilung an
den Veranstalter. Dieser kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn
die Ersatzperson den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt
eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der
Veranstalter berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson
entstehenden Kosten € 55,- zu verlangen. Der Nachweis niedriger Kosten
bleibt Ihnen unbenommen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der
Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und
die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
10.
Reiseversicherungsschutz: Bei faßt allen Veranstaltungen ist eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
(RRV) im Preis inbegriffen. Bei Reisen im Ausland innerhalb Europas, ist zusätzlich
das 3-Sterne-Europa-Paket (Reise-Krankenversicherung, Notfall-Versicherung)
im Preis inbegriffen. Alle Versicherungen sind bei der HanseMerkur
Reiseversicherung AG abgeschlossen.
HanseMerkur
Reiseversicherung Notruf-Service: 0180 / 5 256 256
11.
Haftung: Soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird, wird die Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz für
Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis
gilt auch, soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu
erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen
beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf
Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen
entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten
Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch der Reiseveranstalter
gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.
12.
Erhöhtes Risiko und alpine Gefahren: Bei allen Veranstaltungen ist zu
beachten, dass im Bergsport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko
besteht (Absturzgefahr, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Lawinengefahr,
Spaltensturz, Steinschlag). Trotz umsichtiger Tourenplanung durch den Bergführer,
bleibt immer ein Basisrisiko. Dieses Basisrisiko muß der Kunde selbst
tragen. Eine Tourenvorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes
technisches Training und persönliche Umsichtigkeit mindert die
Unfallgefahr. Für die Höhenanpassung ist eine frühere Anreise sinnvoll.
Jedem Teilnehmer wird empfohlen, sich in der alpinen Fachliteratur über die
geplanten Tourenziele zu informieren. Es bleibt der mit der Führung
betrauten Person vorbehalten, die geplanten Touren nach den Kenntnissen und
Fähigkeiten der Teilnehmer oder aufgrund unvorhergesehener Umstände
(Alpine Gefahren, Wetter, Lawinensituation) zu ändern. Alle Veranstaltungen
werden von uns gewissenhaft vorbereitet und durchgeführt. Eine Garantie für
Gipfelbesteigungen ist nicht möglich.
13.
Veranstalter: Veranstalter ist ALPIN SPORT TS unter der Leitung von Thomas
Stephan, staatlich geprüfter Berg- und Skiführer.
ALPIN
SPORT TS Thomas Stephan · Eckbergstraße 15 · D-76534 Baden-Baden
Alpin
Travel (Stand 2.3.2005)
Die
vorliegenden Vertrags- und Reisebedingungen sind integrierender Bestandteil
des Vertrages zwischen der ALPIN TRAVEL GmbH, CH 8880 Walenstadt, und dem
Reiseteilnehmer. Vorbehältlich abweichender schriftlicher Vereinbarung sind
die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien durch die
vorliegenden Geschäftsbedingungen geregelt. Bei allen vermittelten
Flug-Arrangements gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der
zuständigen Fluggesellschaften.
1.
Anmeldung/Zahlung Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Kunde, eine
Anzahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Nach Eingang der Anmeldung
erhält der Teilnehmer eine Buchungsbestätigung/Rechnung. Der Reisepreis
abzüglich Anzahlung ist spätestens 30 Tage vor Abreise fällig. Die
Reisedokumente werden ca. 10 Tage vor Abreise zugestellt, in jedem Fall aber
erst nach Eingang der Zahlung. Bei Nichtzahlung sind wir zur Aushändigung
der Reisedokumente nicht verpflichtet und können vom Reisevertrag zurücktreten
und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Mit der Anmeldung
anerkennt der Teilnehmer die allgemeinen Reisebedingungen.
2.
Annullationsbedingungen Bis zum Beginn der Annullierungsfrist von 90 Tagen
vor Reisebeginn beträgt die Annullationsgebühr Euro 200.- pro Person. Für
Namensänderung, Aenderung des Reisedatums, Umbuchungen wird eine
Bearbeitungsgebühr von Euro 60.- pro Person, jedoch max. Euro 120.- pro
Auftrag verrechnet.
Erfolgt der Rücktritt später als 91 Tage vor Reisebeginn, müssen wir
folgende Kosten in Prozenten des Arrangementspreises erheben.
·
90 - 61 Tage vor Reiseantritt 30%
·
60 - 31 Tage vor Reiseantritt 50%
·
30 - 1 Tage vor Reiseantritt 80%
·
Am Abreisetag 100%
Wenn
Sie eine Reise-Rücktrittskostenversicherung abschliessen, sind diese Kosten
bei Rücktritt von der Buchung aus zwingenden Gründen durch diese
Versicherung gedeckt. Beachten Sie die allgemeinen Bedingungen auf dem
Versicherungsausweis.
Die Versicherungsprämie und allfällige Visakosten sind durch den Kunden
zusätzlich zu bezahlen, sofern eine Versicherung abgeschlossen wurde oder
ein Visum eingeholt wurde.
2.2
Ersatzperson. Müssen Sie Ihre Reise annullieren, so kann an Ihrer
Stelle eine Ersatzperson die Reise antreten, sofern dies auch von den
Flugtarifbestimmungen her möglich ist. Die Ersatzperson muss bereit sein,
das Reisearrangement unter den mit Ihnen vereinbarten Bedingungen zu übernehmen.
Die Ersatzperson und Sie haften solidarisch für die Zahlung des
Arrangementpreises sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung
entstehenden Mehrkosten.
2.3
Rücktritt durch den Veranstalter. Wird ein gebuchtes Arrangement durch
den Veranstalter auch sehr kurzfristig vor Abreise aufgrund der politischen
Lage, infolge schlechter Verhältnisse oder aus Sicherheitsgründen
jeglicher Art abgesagt oder nicht durchgeführt, hat der Teilnehmer Anspruch
auf Rückerstattung des bezahlten Betrages, abzüglich der Prämien für
allfällig abgeschlossene Versicherungen und/oder allfälliger Visakosten.
Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.
2.4
Mindest-Teilnehmerzahl. Sollte die Mindest-Teilnehmerzahl von 20
Personen pro Woche nicht erreicht werden, kann der Veranstalter bis 10 Tage
vor Reisebeginn die Reise absagen. Den einbezahlten Reisepreis erhalten Sie
unverzüglich zurück, weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.
3.
Versicherungen. Es ist ausdrücklich Sache des Teilnehmers, sich für die
Deckung aller auftretenden Risiken zu versichern und zu überprüfen, ob die
Deckung der Unfall-, Kranken- und Diebstahlversicherungen weltweit gewährleistet
ist. Eine Reise-Rücktrittskostenversicherung, die die Kosten bei Rücktritt
aus zwingenden Gründen (Krankheit, Unfall usw.) deckt, und eine
Reisezwischenfallversicherung (Assistance) ist jedem Teilnehmer im eigenen
Interesse zu empfehlen.
4.
Haftung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Skifahren
abseits gesicherter und markierter Skipisten und Abfahrtsrouten höhere
Risiken birgt. Die Teilnahme an allen Aktivitäten des gebuchten
Arrangements erfolgt auf eigene Gefahr. ALPIN TRAVEL GmbH und die von ihr
eingesetzten Leiter übernehmen keine Haftung bei Unfällen, Verlust und
Beschädigung von Ausrüstung und Effekten. Insbesondere kann ALPIN TRAVEL
GmbH nicht dafür garantieren, dass die Veranstaltungen genau nach Programm
verlaufen. Der Erfolg hängt in erster Linie von Schnee- und Witterungsverhältnissen
und von der persönlichen Leistungsfähigkeit der Teilnehmer ab. Für die
Leistungen Dritter wie z.B. Hotels, Fluggesellschaften,
Helikopter-Unternehmen, Skilifte, Bergbahnen und anderer
Transportunternehmen etc. tritt ALPIN TRAVEL GmbH nur als Vermittler auf und
haftet nicht für Qualität, Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen, Zeiten,
Anschlüssen usw. Die vorliegenden Programme werden nicht im Namen einer
Luftfahrtgesellschaft herausgegeben und verpflichten diese in keiner Weise
hinsichtlich der Organisation der Reise. Die Haftung der
Luftfahrtgesellschaften richtet sich nach den einschlägigen Gesetzen und
den auf den Flugscheinen gedruckten Bedingungen.
Von
der Haftung ausgeschlossen sind Schäden, Mängel oder Programmänderungen
infolge höherer Gewalt, kriegerischer Ereignisse, Unruhen, Streiks,
Epidemien, Naturkatastrophen, Regierungsbeschlüssen, Unfällen, Ausfall von
Transportmitteln und Verspätungen. Mehrkosten, die nicht durch eine allfällige
Reisezwischenfallversicherung (Assistance) gedeckt sind, gehen zu Lasten des
Teilnehmers. Alle Aktivitäten ausserhalb des gebuchten Arrangements
unternimmt der Teilnehmer auf eigenes Risiko und ohne Haftungsanspruch gegenüber
ALPIN TRAVEL GmbH. Die Haftung beschränkt sich generell auf die Höhe des
Reisepreises. Weitergehende Ansprüche und Ersatzforderungen sind
ausgeschlossen.
5.
Reklamationen. Beanstandungen Beanstandungen sind sofort vor Ort zu melden,
damit die zuständigen Personen für die Behebung der Mängel besorgt sein können.
Berechtigte Ersatzansprüche sind spätestens 20 Tage nach der Rückkehr von
der Reise schriftlich dem Veranstalter zu melden.
6.
Preis- und Programmänderungen. Aenderungen der Leistungen und Preise, die
Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern, Wechselkurs- und
Tarifträgern, insbesondere von Verkehrsträgern sind ausdrücklich
vorbehalten.
Bei
etwaigen Flugverspätungen haften weder die Fluglinien noch der
Veranstalter, falls dadurch Anschlussflüge nicht erreicht werden.
7.
Ausfall des Flugbetriebes. Sollte der Flugbetrieb aus Gründen wie z.B.
technische Probleme, Treibstoffnachschub etc. ausfallen, und sollten die
garantierten Höhenmeter deswegen nicht erreicht werden, so hat der
Teilnehmer Anspruch auf Rückerstattung der nicht gefahrenen garantierten Höhenmeter
im Wert der gültigen Bestimmungen für die Rückerstattung. Weitere Rückforderungen
sind generell ausgeschlossen.
8.
Visa, Reisepass, Impfungen, Zollvorschriften. Für das Einhalten der
Bestimmungen und Vorschriften betreffend Pass, Visa, Zoll und Impfungen ist
der Teilnehmer selbst verantwortlich. Entsprechende Informationen erhält
der Teilnehmer mit der Reisedokumentation. Der Reisepass muss mindestens 6
Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein.
9.
Ombudsmann. Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung können
Sie den unabhängigen Ombudsmann für das Reisebürogewerbe anrufen. Der
Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und dem
Reiseveranstalter oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben,
eine ausgewogene und faire Einigung zu erzielen.
Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, CH 8801 Thalwil.
10.
Allgemeines. Der Teilnehmer ist für das rechtzeitige Erscheinen am
Abreiseort selbst verantwortlich.
11.
Anwendbares Recht/Gerichtsstand. Es gilt schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist Walenstadt.
TLH
(Stand
2.3.2005)
The
following conditions become contractual content.
Organizer
TLH HELISKIING LTD. (hereinafter called TLH) is the organizer of the
Heli-Skiing packages described in this brochure. The Travel Agency
representing TLH is only a mediator authorized for encashment.
Registration and Payment
The space available for Heli-Skiing in our remote wilderness Lodge is
limited. To avoid disappointment, we strongly suggest you register early. A
deposit of $1200 CDN per person, or the equivalent in local currency, has to
be made to TLH or your Travel Agency within 10 days of receiving a written
reservation confirmation. The payment of the balance is due 90 days prior to
the beginning of the Heli-Skiing package. If the payment balance required is
not received by TLH or the Travel Agent on time, the reservation will be
cancelled without notice to the skier and will be treated as a cancellation
by the skier more than 90 days in advance of the beginning of the arrival
date. For bookings of packages made less than 90 days prior to their
beginning, the full package-price is due immediately.
Cancellation
If a cancellation is necessary for any reason, it should be made by
registered mail. If a confirmed reservation has to be cancelled more than 90
days before the beginning of the package, TLH will retain the deposit . The
deposits for Heli-Skiing are totally non-refundable. If a cancellation is
made less than 90 days before the arrival date, the total package price is
due in full. No cancellation fee has to be paid if the skier canceling his
package finds himself a suitable person as his substitute to take over the
contractual obligations, but only if the cancelled space is still available.
Liability
By registering for a TLH Heliskiing package you acknowledge the risks of
mountainous areas in winter weather conditions. You are aware of the fact
that even a highly qualified mountain-guide is not infallible and that,
under these circumstances, he sees himself confronted with extreme
situations which are not fully controllable. Therefore, his duty will only
consist in limiting the risk to a minimum. Each participant will be required
to sign a RELEASE OF LIABILITY, WAIVER
OF CLAIMS, ASSUMPTION OF RISKS AND INDEMNITY AGREEMENT before being
allowed to ski with us. A sample of this waiver form is reprinted in this
brochure. All claims - irrespective of the nationality of the participants -
shall be governed in all respects by and interpreted in accordance with the
laws of the Province of British Columbia.
Insurance
Trip
cancellation insurance is provided by TLH or your travel agent.
Other types of travel insurance we recommend are:
-
Medical
insurance to cover hospital costs and ambulance expenses
-
Helicopter
evacuation insurance which covers evacuation from the field to our lodge
-
Personal
insurance to cover loss of baggage, skis and personal belongings
-
Liability
insurance
Make sure these
insurances cover you while you are in Canada. Your travel agent will be
happy to advise you and send you the appropriate documentation. Helicopter
Evacuation insurance may be purchased from TLH upon your arrival at the
lodge.
Various
The price for this Heli-Skiing package can be paid to TLH or your travel
agent in Canadian funds or in your currency. When paying with currencies
other than Canadian funds, the exchange rate of the day of invoicing will be
used.
The participant is responsible for arriving on time at the TLH departure
point and for conforming to the Canadian Customs Regulations. Your travel
agent and TLH will be pleased to assist you in booking your flights, hotels
and pre- or post-Heli-Skiing arrangements.
To your specific attention
As this ski adventure can only be available to a few skiers due to the
exclusive character of our operation, we ask you to thoroughly read our
Heli-Skiing brochure and our price list before registering. According to
your commitments, costly measures are taken and other interested skiers may
be turned away. TLH Heliskiing is a member of the British Columbia
Helicopter and Snowcat Skiing Operators Association. This association sets
strict safety standards for operating a Helicopter and Snowcat skiing area.
By skiing with TLH Heliskiing Ltd. and its sister company Last Frontier
Heliskiing Ltd. you can be assured of skiing with guides certified by the
Association of Canadian Mountain Guides and/or the UIAGM, which follow a
strict set of operating procedures.
LFH
(Stand 2.3.2005)
The following conditions
become contractual content.
Organizer
LAST FRONTIER HELISKIING LTD. is the organizer of the Heli-Skiing packages
described in this brochure. The Travel Agency representing Last Frontier
Heliskiing is only a mediator authorized for encashment.
Registration and Payment
The space available for Heli-Skiing in our remote wilderness lodge is
limited. To avoid disappointment, we strongly suggest you register early. A
deposit of CAD $1600 per person, or the equivalent in local currency, has to
be made to Last Frontier Heliskiing or your Travel Agency at the time of
your registration. The payment of the balance is due 90 days prior to the
beginning of the Heli-Skiing package. If the payment balance required is not
received by Last Frontier Heliskiing or the Travel Agent on time, we reserve
the right to cancel the reservation without notice to the skier and it will
be treated as a cancellation by the skier more than 90 days in advance of
the beginning of the arrival date. For bookings of packages made less than
90 days prior to their beginning, the full package-price is due upon
registration.
In Deutschland: Besuchen Sie die Web-Seite unserer Generalagenten,
Hagen Alpin Tours: www.pulver-schnee.de
Cancellation
If a cancellation is necessary for any reason, it should be made in writing.
If a confirmed reservation has to be cancelled more than 90 days before the
beginning of the package, Last Frontier Heliskiing will retain the deposit
of CAD $1600 per person and package. The deposits for heli-Skiing are
totally non-refundable. If a cancellation is made less than 90 days
before the arrival date, the total package price is due in full. No
cancellation fee has to be paid if the skier cancelling his package finds
himself a suitable person as his substitute that takes over his contractual
obligations, but only if the cancelled space is still available.
Liability
By registering for a Last Frontier Heliskiing package you acknowledge the
risks of mountainous areas in winter weather conditions. You are aware of
the fact that even a highly qualified mountain-guide is not infallible and
that, under these circumstances, he sees himself confronted with extreme
situations which are not fully controllable. Therefore, his duty will only
consist in limiting the risk to a minimum. Each participant will be required
to sign a RELEASE OF LIABILITY, WAIVER OF CLAIMS, ASSUMPTION OF RISKS AND
INDEMNITY AGREEMENT before being allowed to ski with us. A sample of
this waiver form is reprinted in our brochure.
Click your language of preference to preview: EN,
FR, DE,
SP and
IT
All claims, irrespective of the nationality of the participants, shall be
governed in all respects by and interpreted in accordance with the laws of
the province of British Columbia.
InsuranceTrip
cancelation insurance is offered at 4.5% of the total package cost.
This is arranged through Lutz Financial Services.
Other types of insurance that we recommend are:
-
Helicopter
Evacuation Insurance. This can be purchased from Last Frontier
Heliskiing upon your arrival at the Lodge.
-
Medical
Insurance to cover hospital costs and ambulance expenses
-
Personal
insurance to cover loss of baggage skis and personal belongings.
Make
sure these insurances cover you while you are in Canada.
Your travel agent or Lutz
Financial Services will be happy to advise you and send you the
appropriate documentation. If you have more questions concerning your trip
cancellation insurance, please contact:Lutz
Financial Services
Various
The price for this Heli-Skiing package can be paid to Last Frontier
Heliskiing or your travel agent in Canadian funds or in your currency. When
paying with currencies other than Canadian funds, the exchange rate of the
day of receiving your payment in our office will be used. The participant is
responsible for arriving on time at the Last Frontier Heliskiing departure
point and for conforming to the Canadian Customs & Immigration
Regulations. Your travel agent and Last Frontier Heliskiing will be pleased
to assist you in booking your flights, hotels and pre or post Heli-Skiing
arrangements.
To Your Specific Attention
As this ski adventure can only be available to a few skiers due to the
exclusive character of our operation, we ask you to thoroughly read our
Heli-Skiing brochure and our price list before registering. According to
your commitments, costly measures are taken and other interested skiers or
snowboarders may be turned away.
Hagen
Alpin Tours (Stand 2.3.2005)
I.
ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich
oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde HAGEN ALPIN TOURS
in Mittelberg (im folgenden HAGEN ALPIN TOURS) den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an. Bei einer Anmeldung für mehrere
Reiseteilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren
vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er dies ausdrücklich
und gesondert erklärt hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch HAGEN
ALPIN TOURS zustande. Der Kunde erhält mit oder unverzüglich nach
Vertragsschluss eine schriftliche Reisebestätigung. Der Kunde erklärt sich
mit der Speicherung seiner Daten einverstanden.
II.
BEZAHLUNG
Mit Vertragsschluss ist eine
Anzahlung in Höhe von mindestens EUR 150,- oder 15 % vom Reisepreis pro
Reiseteilnehmer zu leisten. Die Restzahlung ist bis 28 Tage vor
Reiseantritt fällig. Bei Reisen, für die eine Mindestteilnehmerzahl gilt,
kann die Fälligkeit frühestens dann eintreten, wenn HAGEN ALPIN TOURS
nicht mehr berechtigt ist, die Reise abzusagen. Der Veranstalter ist bei
R&V versichert. Der Kunde erhält einen Sicherungsschein mit Bestätigung.
Ist
der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht
vollständig bezahlt, obgleich der Kunde einen Sicherungsschein erhalten
hat, wird HAGEN ALPIN TOURS von der Leistung frei und kann vom Kunden die
entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur
Zahlungsverweigerung hatte.
III.
REISEDOKUMENTE
Sollten die Reisedokumente dem
Anmelder bzw. Reiseteilnehmer wider Erwarten nicht bis spätestens sieben
Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit
HAGEN ALPIN TOURS in Verbindung zu setzen.
IV.
LEISTUNGEN
Der Umfang der vertraglich
geschuldeten Reiseleistungen bestimmt sich grundsätzlich nach den Angaben
im Angebot und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
V.
LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
Werden nach Buchung der Reise vom Reiseteilnehmer Änderungen z.B.
hinsichtlich des Reisetermins, Reiseziels, Beförderungsart, Reiseteilnehmer
oder Abflughafens vorgenommen, erhebt HAGEN ALPIN TOURS ein
Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 25,- pro Vorgang.
Änderungen
und Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von HAGEN
ALPIN TOURS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
gestattet, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigt wird. HAGEN ALPIN TOURS ist berechtigt, den Reisepreis nach
Abschluss des Reisevertrages zu erhöhen, wenn damit eine Erhöhung der Beförderungskosten
oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren
oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse
Rechnung getragen wird und wenn zwischen Vertragsschluss und dem
vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall
sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor
Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht
zulässig. Die Erhöhung des Reisepreises darf höchstens dem Anstieg des
Kostenfaktors entsprechen, der die Erhöhung des Reisepreises begründet und
setzt voraus, dass HAGEN ALPIN TOURS die Berechnung des neuen Reisepreises
so aufgeschlüsselt, dass die Erhöhung vom Kunden nachgerechnet werden
kann. Bei einer zulässigen Preiserhöhung von über 5 % des Reisepreises
oder einer zulässigen erheblichen Änderung kann der Kunde ohne Kosten vom
Vertrag zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn HAGEN ALPIN TOURS in der Lage
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem HAGEN ALPIN
TOURS-Angebot zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat den Rücktritt oder
das Verlangen nach einer Ersatzreise unverzüglich nach Kenntnis der Änderungserklärung
HAGEN ALPIN TOURS gegenüber geltend zu machen. Letzteres gilt auch für den
Fall der zulässigen Absage der Reise durch HAGEN ALPIN TOURS. Bei Buchung
von anderen Leistungsträgern durch Hagen Alpin Tours (Fluggesellschaften,
andere Reiseveranstalter) treten automatisch deren Reisebedingungen in
Kraft.
VI.
RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei HAGEN ALPIN TOURS.
Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt
der Kunde vom Reisevertrag zurück, oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten,
die Reise nicht an, so kann HAGEN ALPIN TOURS angemessenen Ersatz für die
getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. HAGEN
ALPIN TOURS kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret berechnen oder
unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des
Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem
prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Hierfür sind die
folgenden Prozentsätze maßgeblich:
A)
Wanderreisen (außer Wanderkreuzfahrt)
bis 30. Tag vor
Reiseantritt 20 %
ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 30 %
ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt 65 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt 85 %
B)
Wanderkreuzfahrt
bis 30. Tag vor
Reiseantritt 20 %
ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab 14. Tag vor Reiseantritt 75 %
No-show 100%
Rücktritts-/Umbuchungskosten
für gebuchte Eintrittskarten betragen in jedem Fall 100%. Eine Reiserücktrittskostenversicherung
ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen,
dem Veranstalter im Falle der Ergebung der pauschalierten Stornogebühren
nachzuweisen, dass dem Veranstalter wesentlich geringere Kosten als die
erhobene Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist er nur zur Bezahlung
der geringeren Kosten verpflichtet. Der Veranstalter behält sich vor,
abweichend von den vorstehenden Pauschalen im Einzelfall eine höhere Entschädigung,
entsprechend ihm entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu
beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
VII. AUFHEBUNG DES VERTRAGS WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z. B. Krieg, innere Unruhen,
Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseteilnehmer als auch HAGEN APLIN
TOURS den Vertrag kündigen. Bei Kündigung erhält der Reiseteilnehmer den
gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch
besteht nicht. HAGEN ALPIN TOURS kann jedoch für erbrachte Leistungen ein
Entgelt verlangen. Wird der Vertrag nach Antritt der Reise aus obengenannten
Umständen gekündigt, werden Mehrkosten für die Rückbeförderung von
HAGEN ALPIN TOURS und dem Reiseteilnehmer je zur Hälfte getragen. Im übrigen
fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.
VIII. SONDERKOSTEN
Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen
des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen
während der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit
Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen
Sonderkosten gehören z.B. Aufwendungen, die aus dem verspäteten Eintreffen
des Kunden zum Abflug oder zur vorbereiteten Wander-Tour entstehen oder
Kosten für eine vorzeitige Rückkehr von einer Wanderung als Folge von Unpässlichkeit,
Krankheit oder Unfall (z.B. Hubschrauber-Rücktransport, Hospital- und
Hotelaufenthalt auch für Begleitperson). Tritt HAGEN ALPIN TOURS, um einem
akuten Notfall zu begegnen, in Vorlage, so sind die von HAGEN ALPIN TOURS
verauslagten Beträge nach Abschluss der Reise sofort zu erstatten. Eine
Kranken- und Rücktransportkostenversicherung ist im Reisepreis nicht
eingeschlossen.
IX. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN REISEVERANSTALTER
HAGEN ALPIN TOURS kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom
Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag
kundigen:
1.
Bis 14 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in
der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine
Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Die Erklärung, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise deshalb abgesagt
wird, hat dem Kunden spätestens am 14. Tag vor Reisebeginn zuzugehen. Der
Kunde erhält dann seine auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich
zurück. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
2. Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von
HAGEN ALPIN TOURS nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde den besonderen
Anforderungen der Reise (Gesundheit, körperliche Fitness, Leistungsvermögen,
Mithilfe beim Reiseablauf etc.) verbindlich festgelegt sind, nicht
entspricht. Kündigt HAGEN ALPIN TOURS, so behält HAGEN ALPIN TOURS den
Anspruch auf den Reisepreis; HAGEN ALPIN TOURS muss sich jedoch den Wert der
ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die HAGEN
ALPIN TOURS aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der Beträge, die HAGEN ALPIN
TOURS von den Leistungsträgern gutgeschrieben wurden. Bei der Kündigung
wird HAGEN ALPIN TOURS durch den jeweiligen Reiseleiter vertreten.
X. GEWÄHRLEISTUNG / HAFTUNG / OBLIEGENHEITEN
Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so richtet sich
die Haftung von HAGEN ALPIN TOURS nach den gesetzlichen Vorschriften. Der
Kunde kann Abhilfe verlangen, die HAGEN ALPIN TOURS verweigern kann, wenn
sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
HAGEN ALPIN TOURS kann Abhilfe in der Weise schaffen, daß eine
gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kunden
zumutbar ist und der Reisemangel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Im
Fall des Auftretens von Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, den
Mangel unverzüglich gegenüber dem Reiseleiter zu rügen. Unterlässt der
Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, sind Einsprüche deswegen
ausgeschlossen.
Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines
Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässige
wenn HAGEN ALPIN TOURS keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde
HAGEN ALPIN TOURS hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer
Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von HAGEN
ALPIN TOURS verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein
besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
XI.ANMELDUNG
VON ANSPRÜCHEN /VERJÄHRUNG
Will der Kunde HAGEN ALPIN
TOURS auf Minderung, Schadensersatz wegen vertraglicher oder deliktischer
Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung
des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise aus anderen Gründen in
Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der
vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber HAGEN ALPIN TOURS
anzumelden. Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere örtliche
Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt.
Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung des Kunden vor ihrem Ablauf
zugegangen ist, es sei denn, der Kunde ist ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist verhindert worden. Ansprüche der Kunden aus Gewährleistung
und vertraglicher Haftung verjähren innerhalb von einem Jahr. Die Verjährung
beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat
der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu
dem Tage gehemmt, an dem HAGEN ALPIN TOURS die Ansprüche schriftlich zurückweist.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
XII.
BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
- bei vertraglicher
Haftung:
Die vertragliche Haftung von HAGEN
ALPIN TOURS für Schäden, die nicht körperliche Schäden sind, ist auf den
3fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit HAGEN ALPIN TOURS für
einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
- bei deliktischer
Haftung:
Für alle Schadensersatzansprüche
des Kunden aus unerlaubter Handlung, die nicht Körperschäden sind und
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von
HAGEN ALPIN TOURS pro Teilnehmer und Reise auf EUR 4090,- bzw., wenn der
Reisepreis des Teilnehmers EUR 1364,- übersteigt, auf den 3fachen
Reisepreis beschränkt. HAGEN ALPIN TOURS empfiehlt in diesem Zusammenhang
den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.
- Haftung des
Luftfrachtführers:
Kommt HAGEN ALPIN TOURS die Stellung
eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach
den einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit
den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalalara u. a. Das
Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers
bei Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigung von
Gepäck.
XIII.
EINREISE- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
HAGEN ALPIN TOURS informiert die
Kunden in den Reiseprospekten über die für deutsche, österreichische und
Schweizer Staatsbürger jeweils geltenden Bestimmungen für die Einreise in
das Urlaubsland, insbesondere die für die Erteilung von Einreisedokumenten
geltenden Formalitäten und Fristen sowie die zu beachtenden
gesundheitspolizeilichen Formalitäten. Der Reiseveranstalter haftet nicht für
die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter
mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter
die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung
aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst
verantwortlich.
XIV.
UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages zur Folge.
XV.
Gerichtsstand
Sitz des Unternehmens.
HAGEN
ALPIN TOURS
Winfried Hagen
Alois-Wagner-Str. 28
87466 Oy-Mittelberg
Sport
Radermacher (Stand 2.3.2005)
REISEBEDINGUNGEN
Sehr
geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des
zwischen dem Kunden und der Firma Sport Radermacher – nachfolgend „SR“
- zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen
Vorschriften der §§ 651 a-m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die
Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4-11 BGB-InfoV
(Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem
Recht) und füllen diese aus:
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde SR den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die
Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von SR für die
jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.
1.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels,
Beförderungsunternehmen) sind von SR nicht bevollmächtigt, Verein-barungen
zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich
zugesagten Leistungen von SR hinausgehen oder im Widerspruch zur
Reiseausschreibung stehen.
1.3. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von SR herausgegeben werden, sind für
SR und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch
ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der
Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von SR gemacht
wurden.
1.4. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder
auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen
Buchungen bestätigt SR den Eingang der Buchung unverzüglich auf
elektronischem Weg.
1.5. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für
die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er
diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
hat.
1.6. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von SR zustande.
Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach
Vertragsschluss wird SR dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln.
Hierzu ist SR nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger
als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.7. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von SR vom Inhalt der Buchung
ab, so liegt ein neues Angebot von SR vor, an das SR für die Dauer von zehn
Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist SR die Annahme
durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
2. Besonderheiten bei der Buchung von Gruppenreisen
2.1. Die nachfolgenden Bestimmungen Ziffer 2.2 bis 2.3 gelten, soweit die
vertragliche Vereinbarung der von SR zu erbringenden Reiseleistungen
und/oder die Buchungsabwicklung über einen Gruppenauftraggeber erfolgt.
2.2. Der Gruppenauftraggeber hat ausschließlich die Stellung eines
Vertreters und Empfangsboten des Reisenden. Er ist berechtigt, namens und in
Vollmacht des Reisenden rechtsgeschäftlich Erklärungen für diesen
abzugeben – insbesondere als dessen Vertreter diese Reisebedingungen als
Vertragsinhalt anzuerkennen - und solche von SR entgegenzunehmen. Der
Reisende kann diese Vollmacht jederzeit gegenüber SR widerrufen.
2.3. Von den Vereinbarungen mit dem Reisenden und diesen Reise-bedingungen
bleiben Vereinbarungen mit einem Gruppenauftraggeber, die dessen eigene
Rechte und Pflichten gegenüber SR betreffen, unberührt.
2.4. Sind mit dem Gruppenauftraggeber bestimmte Teilnehmerzahlen, bzw. nach
Teilnehmerzahlen gestaffelte Preise vereinbart, so haftet der
Gruppenauftraggeber, bzw. die anmeldende Person, soweit die Voraussetzungen
nach Ziffer 1.5 vorliegen, unmittelbar und unabhängig davon, ob eine
Verpflichtung des/der Teilnehmer(s) diesbezüglich besteht auf die
Preisdifferenz bei Unterschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl durch
Absage, Rücktritt oder Teilrücktritt nach Vertragsschluss, bzw. bei
Nichtteilnahme.
3. Bezahlung
3.1. SR und deren Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor
Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der
Sicherungsschein übergeben wurde.
3.2. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines
eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die
Restzahlung wird 2 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der
Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer
10. genannten Grund abgesagt werden kann.
3.3. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung
ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden € 75,- nicht, so dürfen
Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung eines
Sicherungsscheines verlangt werden.
3.4. Soweit SR zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und
in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbe-haltungsrecht
des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des
Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung
der Reiseunterlagen.
3.5. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht
entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist SR berechtigt,
nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den
Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 7. zu belasten.
4. Leistungsänderungen
4.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von SR
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,
soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamt-zuschnitt der
Reise nicht beeinträchtigen.
4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3. SR ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen
unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
4.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindestens gleich-wertigen Reise zu verlangen,
wenn SR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden
aus ihrem Angebot an-zubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach
der Erklärung von SR über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage
der Reise dieser gegenüber geltend zu machen.
5. Besondere Bestimmungen zu Witterungsverhältnissen
5.1. SR kann keine Einstandspflicht, bzw. kein Risiko bezüglich der
Witterungsverhältnisse übernehmen. Alle Reisen, Touren und Angebote werden
von SR daher grundsätzlich bei jedem Wetter erbracht, bzw. durchgeführt,
insbesondere auch bei Regen oder jahreszeitlich ungewöhnlich hohen oder
niedrigen Temperaturen.
5.2. Jedwede Witterungsverhältnisse, insbesondere Schönwetter und/oder
Trockenheit, bzw. Ausbleiben von Regen sind daher, soweit nichts anderes
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, weder Vertragsbedingung, noch
Vertragsgrundlage.
5.3. Witterungsverhältnisse gleich welcher Art, insbesondere Regen,
rechtfertigen daher weder eine kostenlose Kündigung, noch einen kostenlosen
Rücktritt, noch einen sonstigen kostenlosen Anspruch auf Auflösung des
Vertragsverhältnisses, Terminverschiebung, Änderung oder Verkürzung von
Teilnehmerzahlen oder Leistungen.
5.4. Für die Auswirkung von Witterungsverhältnissen sind ausschließlich
die Verhältnisse am Leistungsort maßgeblich.
6. Preiserhöhung
SR behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung
der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie
Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende
Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.
6.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so kann SR den Reisepreis nach Maßgabe
der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann SR vom Kunden den
Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze
des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag
für den Einzelplatz kann SR vom Kunden verlangen.
6.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie
Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber SR erhöht, so kann der Reisepreis
um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
6.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reise-vertrages
kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise
dadurch für SR verteuert hat.
6.4. Eine Erhöhung nach Ziffer 6.1 bis 6.3 ist nur zulässig, sofern
zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4
Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor
Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für SR
nicht vorhersehbar waren.
6.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat SR den
Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn - eingehend beim
Kunden - zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn SR in
der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem
Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich
nach der Mitteilung von SR über die Preiserhöhung diesem gegenüber
geltend zu machen.
7. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten
7.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Der Rücktritt ist gegenüber SR unter der nachstehend angegebenen Anschrift
zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt
auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
7.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht
an, so verliert SR den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann SR,
soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer
Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt
getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem
jeweiligen Reisepreis verlangen.
7.3. SR hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter
Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich
vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis
pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte
Aufwendung und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der
Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt
des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
Flugreisen mit Charter- oder Linienflug
- bis 30 Tage vor Reiseantritt 30%
- vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%
- vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
- vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%
- vom 6. Tag vor Reiseantritt 90%
- bei Rücktritt am Abreisetag oder Nichtanreise 95%
Bei Selbstanreise
- bis 45 Tage vor Reiseantritt 30%
- vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 50%
- vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 75%
- vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 85%
- ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise 95%
7.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, SR nachzuweisen, dass
dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden
ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
7.5. SR behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine
höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist SR
verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der
ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der
Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
8. Umbuchungen
8.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts,
der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine
Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann
SR bis zu dem bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten
Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 25,- pro Änderung erheben.
8.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern
ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom
Reisevertrag gemäß Ziffer 7. zu den dort festgelegten Bedingungen und
gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei
Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten
wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B.
wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er
keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. SR wird sich um
Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.
10. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
SR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe
folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts
durch SR muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen
Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem
allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung
angegeben sein
b) SR hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in
der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden
Prospektangaben zu verweisen
c) SR ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich
zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nicht-erreichen der
Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von SR später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn SR in der Lage ist, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde
hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der
Reise durch SR dieser gegenüber geltend zu machen.
f) Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde
auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
11. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
SR kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der
Kunde ungeachtet einer Abmahnung von SR nachhaltig stört oder wenn er sich
in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt SR, so behält sie den Anspruch auf
den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich
der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
12. Obliegenheiten des Kunden
12.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige
ist bei Reisen mit SR wie folgt konkretisiert
a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen
Vertretung von SR (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu
verlangen.
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der
Vertretung von SR wird der Reisende spätestens mit Übersendung der
Reiseunterlagen informiert.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder
Reiseleitung nicht erreichbar, so ist der Reisende verpflichtet, Mängel
unverzüglich direkt gegenüber SR unter der nachstehend angegebenen
Anschrift anzuzeigen.
d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden
obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt, insbesondere die Mängelanzeige
erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
12.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind
nicht befugt und von SR nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder
Ansprüche gegen SR anzuerkennen.
12.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt,
so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die
Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, SR erkennbarem Grund
nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn SR oder, soweit
vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten
(Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene
Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung
einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von SR
oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung
des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt
wird.
12.4. Weitere Obliegenheiten und Hinweise für den Reisenden:
a) Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen sind vom Reisenden
unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadenanzeige (P.I.R.) der zuständigen
Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattungen
ablehnen, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die
Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung
innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der
Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der
Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von SR anzuzeigen.
b) Reiseunterlagen
Der Kunde hat SR zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen
(z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der von SR mitgeteilten
Frist erhält.
c) Schadensminderungspflicht
Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und
eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er SR auf die
Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
13. Besondere Pflichten und Haftung des Teilnehmers und des
Gruppenverantwortlichen
13.1. Der Teilnehmer ist zur sorgfältigen Beachtung aller ihm in
schriftlicher und/oder mündlicher Form vor und während der Tour erteilten
Hinweise verpflichtet. Auf die Möglichkeit einer Kündigung durch SR, für
den Fall der Zuwiderhandlung gemäß Ziffer 7.1 dieser Bedingungen, wird
ausdrücklich hingewiesen.
13.2. Für alle Teilnehmer, auch sofern sie schwimmen können, ist das
Tragen von Schwimmwesten, und je nach Tour das Tragen weiterer
Sicherheitsausrüstung, verpflichtend. Für Kinder unter 8 Jahren ist das
Tragen einer Schwimmweste nach EN-Norm 100 (Schwimmweste mit Kragen)
Pflicht.
13.3. Es besteht vor und während der Tour Alkoholverbot entsprechend den
Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts.
13.4. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Mietgegenstände sorgfältig und
pfleglich zu behandeln.
13.5. Der Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Gefährdung
oder Beeinträchtigung anderer Mieter und Teilnehmer sowie jedweder
sonstiger Dritter ausgeschlossen ist.
13.6. Es ist grundsätzlich verboten, andere Kanus während der Fahrt
anzuhalten, zu rammen, abzudrängen, zum Schaukeln oder Kentern zu bringen
oder das Kanu und/oder seine Insassen in sonstiger Weise in der Fahrt zu
behindern.
13.7. Der Teilnehmer hat im Bereich der Kanutouren alle behördlichen
Anordnungen oder Auflagen, insbesondere auch Warn- und Hinweisschilder zu
beachten. Anordnungen zur Umgehung von Hindernissen, Stromschnellen, Wehren
o.ä. sind exakt zu befolgen.
13.8. Das Befahren, bzw. Hinunterfahren von Wehren ist, nicht nur im Bereich
von Kanutouren, sondern grundsätzlich, streng verboten.
13.9. Im Bereich der Kanutouren birgt die Mitnahme von Babys und
Kleinkindern sowie von Tieren, insbesondere von Hunden erhebliche Gefahren,
insbesondere auch für das Kentern. Der Teilnehmer trägt die alleinige und
ausschließliche Verantwortung für jedwede Folgen, die sich aus einer
solchen Mitnahme ergeben.
13.10. Die generelle Möglichkeit des Kenterns muss im Bereich der
Kanutouren vom Teilnehmer für alle Belange seiner persönlichen Sicherheit,
Kleidung und Ausrüstung und der seiner Mit-Teilnehmer berücksichtigt
werden.
13.11. Der Reisende haftet bei Kanutouren SR gegenüber für den Verlust von
Ausrüstungsgegenständen, soweit dieser nicht ursächlich durch ein
Verschulden von SR oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
13.12. Der Teilnehmer haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen an
den Kanus und Ausrüstungsgegenständen, soweit diese nicht ursächlich
durch ein Verschulden von SR oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht
wurden.
13.13. Der Teilnehmer haftet auch für schuldhaft verursachte Schäden, die
nicht Schäden an Ausrüstungsgegenständen sind, insbesondere solche, die
sich aus der Nichtbeachtung der besonderen Pflichten nach Ziffer 13.1 bis
13.9, dem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen, Gebote oder Verbote an der Strecke oder sonstigen
Pflichtverletzungen ergeben. Die Haftung umfasst auch die Übernahme der
Kosten von Rettungs- und Bergungsmaßnahmen und die Freistellung von Ansprüchen
Dritter (Rettungsstellen, Behörden, anderer Teilnehmer). Die Haftung tritt
nicht oder nur anteilig ein, soweit der Schaden durch ein Verschulden von SR
oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht oder mit verursacht wurde.
13.14. Bei Gruppen haftet die Firma/Institution nach Maßgabe von Ziffer
13.13 gesamtschuldnerisch mit dem jeweils haftenden Teilnehmer. Sie haftet
alleine, wenn der Schadensverursacher nicht ermittelt werden kann, es sei
denn, sie weist nach, dass dieser nicht aus dem Kreis ihrer Teilnehmer
stammt.
14. Beschränkung der Haftung
14.1. Die vertragliche Haftung von SR für Schäden, die nicht Körper-schäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
b) soweit SR für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
14.2. Die deliktische Haftung von SR für Sachschäden, die nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden
und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang
mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung
unberührt.
14.3. SR haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden
im Zusammenhang mit Leis-tungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen
Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und
der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten
Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden,
dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von
SR sind. SR haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen
Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während
der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von
Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von SR ursächlich
geworden ist.
14.4. SR gibt, z.B. bei Kanutouren, Angaben zur Strecke hinsichtlich
Befahrbarkeit, Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten, Verkehrsanbindungen,
Transfermöglichkeiten, Verpflegungs- und Übernachtungsmöglichkeiten,
Besichtigungsmöglichkeiten und Öffnungszeiten entsprechend der ihr
erteilten oder von ihr eingeholten Informationen an den Teilnehmer weiter.
SR haftet jedoch nicht für die Richtigkeit und/oder Aktualität solcher
Informationen, soweit ihr bezüglich der Informationseinholung und/oder
-weitergabe nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
14.5. Kommt es durch den Teilnehmer, unabhängig davon, ob dies auf dessen
Veranlassung oder veranlasst durch Dritte geschieht, zu Rettungs- oder
Bergungseinsätzen so haben der Teilnehmer, bzw. der Gruppenauftraggeber die
hierfür anfallenden Kosten gesamtschuldnerisch zu tragen und SR von einer
etwaigen Inanspruchnahme freizustellen. Dies gilt nicht, soweit der Einsatz
oder die Kosten durch die Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher
Pflichten von SR schuldhaft verursacht wurden.
14.6. SR haftet nicht für den Verlust von persönlichen Gegenständen des
Teilnehmers, soweit der Verlust nicht durch ein Verschulden von SR oder
seinen Erfüllungsgehilfen verursacht oder mitverursacht wurde.
15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
15.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der
Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der
Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend
nur gegenüber SR unter der nach-stehend angegebenen Anschrift erfolgen.
Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er
ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies
gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden,
Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang
mit Flügen gemäß Ziffer 12.4. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust,
binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, bei der
Fluggesellschaft geltend zu machen.
15.2. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in
einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem
Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und SR
Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände,
so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder SR die Fortsetzung der
Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach
dem Ende der Hemmung ein.
16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
16.1. SR wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen
Ge-meinschaft, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheits-vorschriften, in dem Land in dem die Reise angeboten wird, vor
Ver-tragsabschluss sowie über deren evtl. Ände-rungen vor Reiseantritt
unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat
Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der
Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit,
Staatenlosigkeit) vorliegen.
16.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der
notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das
Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem
Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn SR schuldhaft nicht,
unzureichend oder falsch informiert hat.
16.3. SR haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der
Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass SR eigene
Pflichten schuldhaft verletzt hat.
17. Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und SR findet aus-schließlich
deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
18. Gerichtsstand
18.1. Soweit bei Klagen des Kunden gegen SR im Ausland für die Haftung von
SR dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich
der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen
des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
18.2. Der Kunde kann SR nur an deren Sitz verklagen.
18.3. Für Klagen von SR gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend.
Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die
Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder
Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im
Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der
Sitz von SR vereinbart.
18.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestim-mungen
internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und
SR anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare
Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den
Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die
entsprechenden deutschen Vorschriften.
Reiseveranstalter
ist:
Sport Radermacher
Geschäftsführer: Michael Radermacher
Handelsregister: Aachen HRA 4020
Ust-IdNr.: DE 121 822 486
Gerichtsstand : Aachen
Adenauerstraße 6
D-52146 Würselen
Rucksack
Reisen (Stand 7.3. 2005)
Sehr geehrter
Reisegast,
wir setzen unser ganzes Wissen und Können ein, um Ihre Reise sorgfältig
vorzubereiten und so reibungslos wie möglich abzuwickeln. Allerdings geht
es nicht ohne die nachfolgenden Reisebedingungen. Sie ergänzen die
Vorschriften der §§ 651 a bis l BGB über den Pauschalreisevertrag und die
Informationsverordnung für Reiseveranstalter und führen diese Vorschriften
aus. Sie werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen uns, der
Firma Rucksack Reisen Münster GmbH, Hammer Straße 418, 48153 Münster,
nachstehend "RRM" abgekürzt, und jedem einzelnen Reiseteilnehmer,
nachstehend "der Reisegast" genannt, im Falle der Buchung zustande
kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig
durch!
1. Abschluß des Reisevertrages
1.1.
Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde RRM den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die
Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von RRM für die
jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.
1.2.
Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen)
sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen,
Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten
Leistungen von RRM hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung
stehen.
1.3.
Orts- und Hotelprospekte, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben
werden, sind für RRM und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit
sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand
der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von RRM gemacht
wurden.
1.4.
Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf
elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen
bestätigt RRM den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.
1.5.
Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die
er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
hat.
1.6.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von RRM zustande. Sie
bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss
wird RRM dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu
ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7
Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von RRM vom Inhalt der Buchung ab,
so liegt ein neues Angebot von RRM vor, an das er für die Dauer von zehn
Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist RRM die
Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
2. Bezahlung
2.1.
RRM und deren Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor
Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der
Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung
des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises,
max. € 250,-pro Person zur Zahlung fällig.
2.2.
Die Restzahlung wird 3 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern
der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in
Ziffer 8. genannten Grund abgesagt werden kann.
2.3.
Bei Buchungen kürzer als vier Wochen vor Reisebeginn ist die gesamte
Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheins zahlungsfällig.
2.4.
Soweit der Sicherungsschein übergeben ist, RRM zur Erbringung der
vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein
gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben
ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf
Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
2.5.
Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend
den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist RRM berechtigt, nach Mahnung
mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten
gemäß Ziffer 5.2 bis 5.5 zu belasten.
3. Leistungsänderungen
3.1.
Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom
Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3.
RRM ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen
unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
3.4.
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der
Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn RRM in
der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem
Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung
von RRM über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise
diesem gegenüber geltend zu machen.
4. Preiserhöhung
RRM behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der
Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen
wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die
betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.
4.1.
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so kann RRM den Reisepreis nach Maßgabe
der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann RRM vom Kunden den
Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze
des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag
für den Einzelplatz kann RRM vom Kunden verlangen.
4.2.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen-
oder Flughafengebühren gegenüber RRM erhöht, so kann der Reisepreis um
den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
4.3.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann
der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch
für RRM verteuert hat.
4.4.
Eine Erhöhung nach Ziffer 4.1 bis 4.3 ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen
und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht
eingetreten und bei Vertragsabschluss für RRM nicht vorhersehbar waren.
4.5.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat RRM den Kunden
unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen
sind nur bis zum 21. Tag eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen
von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn RRM in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die
zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von RRM über die
Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt
ist gegenüber RRM unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu
erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt
auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
5.2.
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so
verliert RRM den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann RRM, soweit
der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt
vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt
getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem
jeweiligen Reisepreis verlangen.
5.3.
RRM hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung
der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten
Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert
und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung
und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugang der Rücktrittserklärung
des Kunden wie folgt berechnet:
Reisen mit Fluganreise
-
a) bis 30 Tage
vor Reiseantritt 20%
-
b) vom 29. bis
22. Tag vor Reiseantritt 30%
-
c) vom 21. bis
15. Tag vor Reiseantritt 50%
-
d) vom 14. bis
7. Tag vor Reiseantritt 80%
-
e) ab dem 6.
Tag und bei Nichtanreise 90%
Reisen mit Bus-,
Bahn-, Eigenanreise
-
a) bis 45 Tage
vor Reiseantritt 10%
-
b) vom 44. bis
22. Tag vor Reiseantritt 30%
-
c) vom 21. bis
15. Tag vor Reiseantritt 50%
-
d) vom 14. bis
7. Tag vor Reiseantritt 75%
-
e) ab dem 6.
Tag und bei Nichtanreise 90%
5.4.
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, RRM nachzuweisen, dass diesem
überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als
die von ihm geforderte Pauschale.
5.5.
RRM behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere,
konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist RRM verpflichtet, die
geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen
und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu
beziffern und zu belegen.
6. Umbuchungen
6.1.
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich
des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der
Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine
Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann
RRM bis zu den bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten
Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 25,- pro Kunden erheben.
6.2.
Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre
Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag
gemäß Ziffer 5.2 bis 5.5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger
Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen,
die nur geringfügige Kosten verursachen.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten
wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen
vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er
keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. RRM wird sich um
Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
8.1.
RRM kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe
folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts
durch RRM muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen
Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem
allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung
angegeben sein.
b) RRM hat auf die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist
in der Buchungsbestätigung hinzuweisen oder dort auf die entsprechenden
Prospektangaben zu verweisen.
c) RRM ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise
unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen
Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von RRM später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
e) Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn RRM in der Lage ist, eine
solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot
anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung
über die Absage der Reise durch RRM diesem gegenüber geltend zu machen.
f) Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde
auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
RRM kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der
Kunde ungeachtet einer Abmahnung von RRM nachhaltig stört oder wenn er sich
in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt RRM, so behält er den Anspruch auf
den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich
der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
10. Obliegenheiten des Kunden
10.1.
Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige
ist bei Reisen mit RRM wie folgt konkretisiert:
a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen
Vertretung von RRM (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu
verlangen.
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der
Vertretung von RRM wird der Reisende spätestens mit Übersendung der
Reiseunterlagen informiert.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder
Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, Mängel
unverzüglich direkt gegenüber RRM unter der nachstehend angegebenen
Anschrift anzuzeigen.
d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden
obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt, insbesondere die Mängelanzeige
erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
10.2.
Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht
befugt und vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen
oder Ansprüche gegen RRM anzuerkennen.
10.3.
Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann
der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise
infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, RRM erkennbarem Grund nicht
zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn RRM oder, soweit
vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten
(Reiseleitung, Agentur) eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist
haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer
Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom
Reiseveranstalter oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die
sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des
Reisenden gerechtfertigt wird. Erfolgt nach diesen Bestimmungen eine zulässige
Kündigung des Reisevertrages durch den Reiseteilnehmer, so bestimmen sich
die Rechtsfolgen dieser Kündigung nach § 651 e Abs. 3 und Abs. 4 BGB.
10.4.
Weitere Obliegenheiten und Hinweise für den Reisenden:
a) Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der
Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels
Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.
Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die
Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei
Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung,
zu erstatten. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die
Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung
des Veranstalters anzuzeigen.
a) Reiseunterlagen
Der Kunde hat RRM zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen
(z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter
mitgeteilten Frist erhält.
b) Schadensminderungspflicht
Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und
eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er RRM auf die
Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
11. Beschränkung der Haftung
11.1.
Die vertragliche Haftung von RRM für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
b) soweit RRM für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2.
Die deliktische Haftung von RRM für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise
darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem
Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
11.3.
RRM haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,
Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort),
wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung
ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als
Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden
erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von RRM sind. RRM haftet
jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen
Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während
der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von
Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von RRM ursächlich
geworden ist.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
12.1.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde
innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der
Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend
nur gegenüber RRM unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen.
Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er
ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies
gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden,
Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang
mit Flügen gemäß Ziffer 10.4. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust,
binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
12.2.
Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem
Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage
nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und RRM Verhandlungen über
den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt, bis der Kunde oder RRM die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der
Hemmung ein.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1.
RRM wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften,
in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen
vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das
zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine
Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B.
Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
13.2.
Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der
notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das
Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem
Nicht-befolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn RRM schuldhaft nicht,
unzureichend oder falsch informiert hat.
13.3.
RRM haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger
Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit
der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass RRM eigene Pflichten
schuldhaft verletzt hat.
14. Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und RRM findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
15. Gerichtsstand
15.1.
Soweit bei Klagen des Kunden gegen RRM im Ausland für die Haftung von RRM
dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der
Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen
des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
15.2.
Der Kunde kann RRM nur an dessen Sitz verklagen.
15.3.
Für Klagen von RRM gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend.
Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die
Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder
Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im
Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der
Sitz von RRM vereinbart.
15.4.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen
internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und
RRM anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare
Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den
Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die
entsprechenden deutschen Vorschriften.
© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt. Rucksack Reisen
Münster GmbH und Rechtsanwalt Rainer Noll, Stuttgart 2004-2005
Reiseveranstalter ist:
Rucksack Reisen Münster GmbH
AG Münster, HRB 4485
Geschäftsführer: Hermann Mahlow
Hammer Straße 418, 48153 Münster
HolidayAuto
(Stand 2.3.2005)
mietbedingungen
vermittlung.
wir sind eine
reine vermittlungsagentur und vermitteln ihnen ihr mietauto zu günstigen
festpreisen und konditionen, die wir vor ort ausgehandelt haben. den
mietvertrag über ihren mietwagen schließen sie dann vor ort mit dem
jeweiligen autovermieter ab. bitte beachten sie die informationen im voucher!
was
ist inklusive?
unsere preise
enthalten unbegrenzte kilometer, haftpflichtversicherung (gemäß den
lokalen bedingungen, jedoch min. 1,5 mio euro deckungssumme - siehe dazu
genauer unten unter „haftpflichtversicherung“), vollkaskoversicherung
ohne selbstbeteiligung (cdw) und kfz-diebstahlversicherung ohne
selbstbeteiligung (siehe dazu genauer unten unter „schäden an ihrem
mietwagen“), flughafensteuer und -bereitstellung sowie alle lokalen
steuern. bitte beachten sie die zusatzinformationen auf ihrem voucher zu den
einzelnen ländern, da für einige destinationen abweichende bedingungen
gelten können. die für die mietfahrzeuge abgeschlossene
kfz-diebstahlversicherung bezieht sich ausschließlich auf den diebstahl des
fahrzeuges und nicht auf die darin befindlichen gegenstände. die bezahlung
aller extras zuzüglich örtlicher steuer für diese extras erfolgt vor ort.
reservierungsablauf.
sie
reservieren online oder direkt in ihrem reisebüro und erhalten dort ihren
voucher von holiday autos, der ihre reservierung nachweist und bei dessen
vorlage sie bei dem autovermieter vor ort ihr fahrzeug erhalten. bei
kurzfristigen reservierungen erhalten sie einen fax- oder email-voucher, der
als original-voucher gilt.
änderung
der reservierung.
sämtliche änderungen
(verlängerung, geänderte flugdaten oder fahrzeuggruppe usw.) nehmen sie
bitte über ihr reisebüro oder über holiday autos deutschland vor;
anderenfalls kann ihnen der günstige tarif nicht garantiert werden. für änderungen
werden keine gebühren erhoben. sollten sie sich entschließen, ihren
mietwagen noch länger zu behalten, verlängern sie bitte ihre buchung vor
ablauf der miete über ihr reisebüro oder über holiday autos deutschland.
nennen sie uns einen faxanschluss an ihrem urlaubsort oder ihre
email-adresse sowie ihre zahlungsweise, und wir sind gerne bereit, die verlängerung
mit ihrem autovermieter zu vereinbaren. wird die verlängerung direkt vor
ort mit dem autovermieter vereinbart, haben sie keinen anspruch auf den über
uns vermittelten günstigen tarif, sondern der vermieter kann die zahlung
des jeweils örtlichen tarifes verlangen. bei vorzeitiger rückgabe, verspäteter
übernahme (z.b. durch flugverspätung) oder nicht in anspruch genommenem
mietwagen besteht kein erstattungsanspruch gegen holiday autos. absprachen
mit dem autovermieter vor ort können von holiday autos nicht berücksichtigt
werden.
berechnung
des preises.
die
angegebenen preise sind in euro. mindestmietdauer ist in der regel drei
tage. einzeltage sind für einige zielgebiete auf anfrage in der
reservierungszentrale möglich. die preisberechnung richtet sich nach dem
anmietdatum.
3 tage = 3/5 wochenpreis
4 tage = 4/5 wochenpreis
5 - 7 tage = wochenpreis
mehrtag = 1/7 wochenpreis
usa
= siehe bedingungen
usa (bitte fordern Sie diese vor Ausfüllen des Buchungsformulars an)
mietvertrag.
vor ort müssen
sie einen mietvertrag abschließen. lesen sie den mietvertrag genau durch
und bewahren sie eine kopie auf. als miettag gelten immer 24 stunden. bei überschreitung
wird ein zusatztag zum örtlichen tarif berechnet.
übergabe.
die
meisten autovermieter haben im zielgebiet mietwagenstationen im flughafengebäude.
in vielen zielgebieten ist eine hotelzustellung möglich. die vor ort zu
zahlenden zustellgebühren hängen von der jeweiligen autovermietung ab. in
einigen zielgebieten erfolgt die zustellung per abholung mit dem shuttlebus,
der sie zur nächsten station bringt. überprüfen sie das fahrzeug bei übergabe
auf evtl. schäden und lassen sie sich diese auf dem mietvertrag bestätigen,
um eine reibungslose rückgabe des mietwagens zu gewährleisten. wenn das
fahrzeug nicht ihren wünschen entspricht oder sie mängel entdecken,
reklamieren sie bitte sofort vor ort bei der übergabe, da sie sonst gewährleistungsrechte
verlieren. reparaturen am fahrzeug dürfen nur mit zustimmung des
autovermieters vor ort durchgeführt werden.
fahrzeuggruppe.
reservierungen
können nur für eine wagengruppe entgegengenommen werden. die genannten
fahrzeuge verstehen sich als typisches beispiel für die größe des
fahrzeuges. wir werden allerdings unser bestes tun, damit sie ihr „wunschauto“
bekommen.
sonderzubehör/extras.
dachgepäckträger,
kindersitze, schneeketten usw. können über das reisebüro oder bei
direkter reservierung über holiday autos für viele zielgebiete angefragt
werden. evtl. vor ort zu entrichtende gebühren für diese extras können in
unserer reservierungszentrale oder über die reservierungssysteme (veranstaltercode:
„holi“, aktionscode „i“) abgefragt werden.
alter
des fahrers.
das
erforderliche mindestalter ist von land zu land unterschiedlich, beträgt
aber in der regel 21 jahre. in einigen ländern gibt es auch eine
altersbegrenzung nach oben (aus gründen der versicherung). bitte erkundigen
sie sich bei der reservierung danach und beachten sie die hinweise auf ihrem
voucher.
führerschein.
der fahrer
muss seit min. 1 jahr (in einigen ländern seit min. 2 jahren - bitte
informieren sie sich bei der reservierung über die anforderungen ihres
ziellandes) im besitz eines gültigen führerscheins der klasse 3 bzw.
klasse b (euro-norm) sein, den er im original und in verbindung mit einem gültigen
reisepass oder personalausweis bei vertragsabschluss vor ort vorlegt.
kaution.
bei vielen
autovermietern muss zur sicherheit vor ort eine kaution hinterlegt werden.
die zu hinterlegende kaution muss je nach land und autovermieter in landeswährung
geleistet werden. bei einigen autovermietern wird ausschließlich die
kreditkarte als kaution akzeptiert. bitte erkundigen sie sich bei der
reservierung und beachten sie die hinweise auf ihrem voucher.
tankregelung.
bitte
beachten sie genau die tankregelung, die im mietvertrag des autovermieters
beschrieben ist.
einwegmieten.
einwegmiete =
ort der übernahme und rückgabe für das fahrzeug sind nicht identisch. über
die möglichkeiten einer einwegmiete informieren sie sich bitte bei der
reservierung. eventuelle zusatzkosten für die einwegmiete werden vor ort
abgerechnet.
haftpflichtversicherung.
im mietpreis
enthalten ist eine haftpflichtversicherung. bei den meisten autovermietern
handelt es sich dabei um eine haftpflichtversicherung mit unbegrenzter
deckungssumme. ist hingegen die deckungssumme bei der
haftpflichtversicherung ihres autovermieters begrenzt, und zwar auf weniger
als 1,5 mio euro, dann ist im mietpreis auch noch eine
zusatzhaftpflichtversicherung enthalten, die den fehlenden betrag bis zu
einer deckungssumme von 1,5 mio euro abdeckt. das heißt, die
zusatzversicherung gewährt versicherungsschutz für den fall, dass der/die
im mietvertrag vor ort eingetragene/n fahrer einen unfall verursacht
hat/haben, dessen schadenshöhe (für personen- und sachschäden) die
deckungssumme der kfz-haftpflichtversicherung des autovermieters übersteigt,
allerdings nur bis zu einer gesamtdeckungssumme (von haftpflichtversicherung
und zusatzhaftpflichtversicherung zusammen) von 1,5 mio euro. über 1,5 mio
euro hinaus besteht also nur dann versicherungsschutz, wenn die
haftpflichtversicherung ihres autovermieters dies vorsieht. dies ist auch in
ihrem voucher vermerkt. nicht versichert durch die haftpflichtversicherung
oder die zusatzhaftpflichtversicherung sind schäden am gemieteten fahrzeug
selbst (diese schäden sind durch die vollkaskoversicherung gedeckt, siehe
dazu unter „schäden an ihrem mietwagen“). der versicherungsschutz entfällt
insbesondere bei bewusstseinsstörungen des fahrers durch alkohol,
medikamente oder drogen. nach eintritt eines versicherungsfalles ist die
versicherte person verpflichtet, den schaden unverzüglich, spätestens
jedoch am folgetag, der versicherung zu melden. ein versicherungsschein wird
den unterlagen beigelegt.
schäden
an ihrem mietwaqen.
im mietpreis enthalten ist eine vollkaskoversicherung zur deckung von schäden
an ihrem mietwagen, allerdings bei einem teil der autovermieter mit
selbstbeteiligung. sollten sie in einen unfall verwickelt werden, oder kommt
es anderweitig zu einer beschädigung oder zu einem diebstahl ihres
mietwagens, behält der vermieter die hinterlegte kaution in der höhe ein,
in der die vollkaskoversicherung den schaden an ihrem mietwagen nicht
ersetzt: die vollkaskoversicherung ersetzt den schaden nicht in höhe einer
eventuellen selbstbeteiligung. ebenfalls nicht von der vollkaskoversicherung
ersetzt werden schäden an reifen, glas, dach und unterboden/ölwanne.
weiterhin ist das befahren unbefestigter straßen bei den meisten
autovermietungen verboten und demgemäß nicht versichert.
holiday autos erstattet ihnen jedoch den betrag, den sie als
selbstbeteiligung oder als ersatz für schäden an reifen, glas und dach
tragen müssen.
ausgenommen
von der erstattung durch holiday autos sind:
·
durch missachtung
der allgemeinen mietbedingungen des autovermieters entstandende schäden;
das betrifft insbesondere auch das verbotene befahren unbefestigter straßen
·
durch trunkenheit
am steuer, vorsätzliches oder grob fahrlässiges handeln entstandene schäden
·
verlust oder
beschädigung des autoschlüssels
·
schäden an
unterboden/ölwanne
·
privatgegenstände,
die aus dem auto gestohlen oder bei einem unfall beschädigt wurden
·
folgekosten wie
abschleppkosten, hotelübernachtungen, telefonkosten etc.
im schadensfall sind folgende punkte vor ort zwingend zu beachten:
·
sofort die
mietwagenstation benachrichtigen
·
bei beteiligung
eines unfallgegners die polizei rufen und einen polizeibericht erstellen
lassen
·
bei rückgabe des
fahrzeuges vor ort einen schadensbericht von der station ausstellen und
unterschreiben lassen.
um
die selbstbeteiligung erstattet zu bekommen, senden sie bitte folgende
unterlagen an holiday autos:
·
den
schadensbericht und, falls vorhanden, den polizeibericht
·
eine kopie des
mietvertrages
·
den
zahlungsnachweis, dass sie die kaution bar bezahlt haben, bzw. einen
belastungsnachweis ihrer kreditkarte.
wir
weisen darauf hin, dass eine erstattung dann abgelehnt werden muss, wenn die
versicherung vor ort (teil- oder vollkasko) den hauptschaden nicht
reguliert.
es
gelten die bedingungen des mietvertrages. im übrigen ist allen vouchern ein
merkblatt zu den themen kaution und selbstbeteiligung beigelegt.
zusätzliche
versicherungen.
vor ort können sie zusätzliche versicherungen wie z.b. eine
personeninsassenversicherung (p.a.i.) abschließen. die gebühren hierfür
richten sich ausschließlich nach den tarifen des jeweiligen autovermieters.
die erstattung von vor ort abgeschlossenen zusatzversicherungen und
zusatzleistungen durch holiday autos ist ausgeschlossen. der abschluss einer
versicherung zum ausschluss der selbstbeteiligung vor ort ist nicht
notwendig, da ihnen holiday autos die selbstbeteiligung grundsätzlich
erstattet, siehe oben unter „schäden an ihrem mietwagen“.
stornogebühren.
stornierungen müssen schriftlich erfolgen, und zwar über ihr reisebüro
oder über holiday autos deutschland.
die
stornogebühren betragen:
bis 4 tage vor reserviertem anmietzeitpunkt 20,- euro
ab 4 tage vor reserviertem anmietzeitpunkt 70,- euro
sie sind berechtigt, die entstehung eines geringeren oder gar keines
schadens nachzuweisen.
rücktrittschutz.
wir empfehlen
ihnen unseren günstigen rücktrittschutz für 3,80 euro pro angefangener
buchungswoche. dieser deckt alle stornierungskosten bis vor reserviertem
anmietzeitpunkt, auch wenn die stornierung ohne angabe von gründen in
letzter minute erfolgt.
kundenservice,
gewährleistung und haftung.
sollten sie
schwierigkeiten gehabt haben, sind wir ihnen gerne gegen vorlage des
mietvertrages bei der regulierung mit ihrem autovermieter behilflich. als
vermittler übernimmt holiday autos selbst jedoch keine gewährleistung oder
haftung für die leistungserbringung durch die autovermietung gemäß
mietvertrag und auch nicht für die leistung des örtlichen versicherers.
gewährleistung und haftung von holiday autos richten sich vielmehr nach
unseren pflichten aus dem vermittlungsvertrag mit ihnen und den ergänzenden
gesetzlichen regelungen. angaben zu den mietwagen stellen im übrigen keine
zusicherung oder garantie von holiday autos dar. eine verpflichtung von
holiday autos zum schadenersatz besteht im falle leichter fahrlässigkeit
nur bei verletzung unserer vertragswesentlichen pflichten. die haftung von
holiday autos wegen leichter fahrlässigkeit ist zudem auf vorhersehbare
typische schäden beschränkt. eine etwaige haftung von holiday autos wegen
verletzung von leben, körper oder gesundheit bleibt von den haftungsbeschränkungen
der beiden vorstehenden sätze unberührt.
ansprüche
gegen holiday autos wegen verletzung unserer vertraglichen pflichten verjähren
in einem jahr ab dem gesetzlichen verjährungsbeginn. ausgenommen davon sind
schadenersatzansprüche wegen fahrlässiger verletzung unserer
vertragswesentlichen pflichten, wegen vorsatz oder grober fahrlässigkeit
und wegen schuldhafter verletzung von leben, körper oder gesundheit;
insofern gilt die gesetzliche verjährungsfrist.
gültigkeit.
alle
angegebenen preise sind in euro und gültig für mietbeginn 01.12.04 bis
31.10.05 mit eingang der reservierung vom 01.12.04 bis 31.03.05. druckfehler
und änderungen vorbehalten.
rechtswahl.
ihr
vertrag mit holiday autos unterliegt deutschem recht.
1. Allgemeines: An den Veranstaltungen von ALPIN SPORT TS kann jeder teilnehmen, der gesund, den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen gewachsen sowie entsprechend ausgerüstet ist. Die jeweiligen Voraussetzungen entnehmen Sie bitte aus den "Allgemeinen Informationen", der "Klassifizierung" und dem Begleittext. Eine Tourenvorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes technisches Training und eine frühere Anreise zur Höhenanpassung empfehlen wir.
2. Anmeldung und Zahlungen: Bitte melden Sie sich mit dem Anmeldeformular oder per E-Mail an. Mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung durch uns ist die Buchung für Sie und uns verbindlich. Mit der Kursbestätigung erhalten Sie eine Rechnung, den Sicherungsschein (Insolvenzschutz) sowie alle weiteren Informationen. Die Anzahlung pro Person ist 10 % des Reisepreises, höchstens € 260,- Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen fällig. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert zu leisten. Bei einer Anmeldung von weniger als 30 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis zu bezahlen.
3. Kursbestätigung: Mit der Kursbestätigung gehen Ihnen folgende Informationen zu: Anreise, Ausrüstungs- und Bekleidungsliste, Literaturhinweise, Sicherungsschein, Nebenkosten, Versicherungsunterlagen der HanseMerkur Reiseversicherung AG, Teilnehmerliste, Tourenverlauf und Treffpunkt.
4. Unsere Leistungen: Der Umfang unserer Leistungen ist aus den Beschreibungen und Preisangaben ersichtlich, bitte beachten Sie die Abkürzungen. Die Veranstaltungen leiten staatlich geprüfte Berg- und Skiführer oder entsprechend qualifizierte Kursleiter. Die Preise für Veranstaltungen in den Alpen sind auf der Basis einer Mitgliedschaft im Alpenverein berechnet. Wenn Sie nicht Mitglied bei einem alpinen Verein sind, ist die höhere Übernachtungsgebühr auf der Hütte direkt zu bezahlen. Das Programm stellt den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Verlauf zu garantieren. Bedingt durch alpine Gefahren, Lawinengefahr, Schlechtwetter oder Straßenverhältnisse sind Änderungen des Reiseverlaufs möglich.
5. Abkürzungen:
A= Ausrüstung
ABS= ABS-Lawinenairbag
DZ= Doppelzimmer
F= Führergebühr
FP= Frühstückspension
GleA= Gletscherausrüstung
HP= Halbpension
KlettSet= Klettersteigset
L= Lager
LSch= Lawinenschaufel
LSo= Lawinensonde
LVS-Gerät= Lawinen-Verschütteten-Suchgerät
MBZ= Mehrbettzimmer
RRV= Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
SchneeS= Schneeschuhe
TeleSt= Teleskopstöcke
Urlaubspaket B= Reise-Krankenversicherung, Notfallversicherung und Reise-
Gepäckversicherung
6. Mindestteilnehmerzahl: Alle Veranstaltungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie in voller Höhe zurück. Wünschen Sie trotzdem die Durchführung der Veranstaltung, so unterbreiten wir Ihnen ein neues Angebot zu einem neu zu errechnenden Preis. Über das neue Angebot kommt ein neuer Reisevertrag zustande.
7. Rücktritt: Dieser Passus wird momentan überarbeitet!
8. Umbuchung: Voraussetzung für eine Umbuchung ist in jedem Fall, daß dem Wunsch des Teilnehmers entsprochen werden kann. Für Umbuchungen die vom Teilnahmer veranlasst werden, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von € 55,-. Umbuchungen sind nur auf eine gleichwertige Reise und bis spätestens 30. Tage vor Reisebeginn möglich. Umbuchungen nach dem 30. Tag können nur nach Rücktritt vom bisherigen Reisevertrag (siehe 7. Rücktritt) und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
9. Ersatzperson: Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, daß an Ihrer Stelle eine andere Person teilnimmt, wenn diese den besonderen Erfordernissen genügt und nicht gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen entgegenstehen. Unser Vertragspartner bleiben Sie. Dem Ersatzteilnehmer räumen wir die Rechte aus Ihrem Vertrag ein. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haftet diese und Sie uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Hierfür entsteht eine Bearbeitungsgebühr von € 55,-
10. Reiseversicherungsschutz: Bei allen Veranstaltungen ist eine Reise-Rücktrittskosten-
Versicherung (RRV) im Preis inbegriffen. Bei Reisen im Ausland innerhalb Europas, ist zusätzlich das Urlaubspaket B (Reise-Krankenversicherung, Notfall-Versicherung, Reise-Gepäckversicherung) im Preis inbegriffen. Alle Versicherungen sind bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG abgeschlossen.
HanseMerkur Reiseversicherung Notruf-Service: 0180 / 5 256 256
11. Haftung: Dieser Passus wird momentan überarbeitet!
12. Erhöhtes Risiko und alpine Gefahren: Bei allen Kursen und Veranstaltungen ist zu beachten, dass im Bergsport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht (Absturzgefahr, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Lawinengefahr, Spaltensturz, Steinschlag). Trotz umsichtiger Tourenplanung und fürsorglicher Betreuung durch den Bergführer, bleibt ein gewisses Restrisiko. Dieses alpine Restrisiko muß der Kunde selbst tragen. Eine Tourenvorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes technisches Training und persönliche Umsichtigkeit mindert die Unfallgefahr. Für die Höhenanpassung, ist eine frühere Anreise zu empfehlen. Jedem Teilnehmer wird empfohlen, sich in der entsprechenden alpinen Fachliteratur über die geplanten Tourenziele zu informieren.
13. Veranstalter: Veranstalter ist ALPIN SPORT TS unter der Leitung von Thomas Stephan, staatlich geprüfter Berg- und Skiführer. Alle Veranstaltungen werden von uns gewissenhaft vorbereitet und durchgeführt. Wir können jedoch keine Garantie für Gipfelbesteigungen oder sonstigen Reiseerfolg geben.
|