Reisebedingungen der Veranstalter deren Reisen wir vermitteln:

 

 

Im folgenden werden die Reisebedingungen der Agenturen/der Reiseveranstalter  zitiert, die als Grundlage für die jeweilige Reisebuchung gelten. Eine Anleitung zum Ausdrucken finden Sie hier. Wir übernehmen keine Gewähr für die gesetzeskonforme Formulierung dieser Reisebedingungen. Diese liegt ausschließlich beim Veranstalter.

 

 

Ultra Tours

1. Abschluss eines Reisevertrages 

1.1. Mit der Buchung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung sollte in Schriftform mit dem dafür vorgesehenen Formular erfolgen, kann aber auch mündlich oder telefonisch vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Reiseveranstalters zustande.

1.2. Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle anderen mitaufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragspflichten er wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er dies durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung gegenüber dem Veranstalter übernommen hat.

2. Reisebestätigung / Rechnung
Nach Erhalt der Reisebestätigung / Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von € 100,- pro Person zzgl. der abgeschlossenen Reiseversicherungen fällig. Der Restbetrag der Reisekosten wird 3 Wochen vor Reisebeginn ohne weitere Aufforderung fällig. Der Sicherungsschein unserer Insolvenzversicherung im Sinne des §651k BGB wird bereits mit der Reisebestätigung / Rechnung verschickt.

3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Reisebestätigung, der jeweiligen Reisebeschreibung und den zusätzlichen Informationen auf Seite 58 + 59 in unserem Skireisenkatalog "Winter 2004/2005". Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch uns, gelten ansonsten nicht.

4. Haftung
a) Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

· soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

· soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

b) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.

c) Der Reiseveranstalter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung..

5. Rücktritt durch Kunden / Umbuchung / Ersatzperson
a) Jederzeit vor Reisebeginn können Sie vom Reisevertrag zurücktreten. Dies ist formfrei möglich. Wir empfehlen, aus Beweisgründen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Unter Berücksichtigung der durch uns ersparten Aufwendungen und dessen, was wir durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben, betragen die Rücktrittsgebühren:

Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises,

bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises,

bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,

bis zum 8. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises,

ab dem 7. Tag vor Reisebeginn bis zum Abreisetag 90 % des Reisepreises.

Dem Reisenden steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

b) Werden auf Wunsch des Reisenden nach Vertragsschluss für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, sind wir berechtigt, eine Kostenpauschale von 30,-€ zu berechnen.

c) Bis Reisebeginn kann eine Ersatzperson gestellt werden. Diese muss uns vor Fahrtbeginn mitgeteilt werden. Wir können dem bei Vorliegen wichtiger Gründe widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs bleibt Ihnen die Möglichkeit des Rücktritts zu den vorgenannten Bedingungen unbenommen. Widersprechen wir nicht, kostet die Gestellung einer Ersatzperson eine Bearbeitungsgebühr von 30,- €.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Nicht in Anspruch genommene Teilleistungen sind nicht erstattungspflichtig.

7. Ausschluss
Der Veranstalter erwartet, dass der Teilnehmer Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer gegen sie verstoßen, gibt der Teilnehmer dem Veranstalter die Möglichkeit, ihn nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall, ohne Erstattung des Reisepreises, von der weiteren Reise auszuschließen. Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten, wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung etc.) kann auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise in Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Das gleiche gilt auch, wenn der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.

8. Gepäckbeförderung (siehe auch Haftungsausschluss)
Gepäck wird im normalen Umfang befördert. Dies bedeutet pro Person maximal ein Koffer ( max. 20 kg ) und ein Handgepäckstück plus Wintersportgerät und Ski- oder Snowboardschuhe. Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Reiseteilnehmer beim Umsteigen zu beaufsichtigen.

9. Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, dem Veranstalter einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelrüge nimmt die Reiseleitung vor Ort entgegen. Wir empfehlen hier die Schriftform. Gewährleistungsansprüche können nur innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

10. Haftungsausschluss
Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus einer Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

12. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten:
a) wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.

b) wenn die Durchführung der Reise infolge, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag durch den Reiseveranstalter gekündigt, so kann dieser für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

c) Sollte die Buchungszahl bei einer Reise 15 Personen unterschreiten, behält sich der Veranstalter den Rücktritt bis 14 Tage vor Reisebeginn von dieser Reise vor. Dieses muss dem Kunden vor Reiseantritt mitgeteilt werden. Der Kunde erhält umgehend den gesamten Reisepreis zurück oder kann ohne Umbuchungsgebühr eine andere Reise aus unserem Prospekt buchen.

14. Veranstalter
Veranstalter ist U.L.TRA TOURS Sportreisen.

15. Reiserücktrittsversicherung / RundumSorglos-Paket
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung oder des RundumSorglos-Paketes.

16. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen im Reiseverlauf und Abweichungen von der prospektmäßigen Ausschreibung (insbesondere durch Unterschreitung der Mindestgruppengröße) sowie Preisänderungen aufgrund von Wechselkursen in Höhe bis zu 5 % sind dem Veranstalter vorbehalten, müssen dem Kunden jedoch unverzüglich, spätestens bis zu 14 Tagen vor Reisebeginn mitgeteilt werden. Die Angabe der Preise der Skipässe ist ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten.

17. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen gegen den Reiseveranstalter ist Leverkusen. Für den Fall, dass der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche des Reiseveranstalters gegen den Kunden der Gerichtsstand Leverkusen vereinbart.

18. Unwirksamkeit einzelner Bedingungen
Erweist sich eine der vorstehenden Bedingungen als unwirksam, so ist hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

 

Pfiff Reisen (Stand 2.3.2005)

I. Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren ist die Anmeldung vom Teilnehmer selbst und dem/ den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Die Anmeldung erfolgt durch den Teilnehmer auch für alle auf dem Anmeldeformular mitaufgeführten Teilnehmer. Die Anmeldung soll schriftlich mit unserem Formular per Post, Fax oder Email, kann aber auch telefonisch vorgenommen werden. Offensichtliche Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für uns unverbindlich. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter zustande.

II. Bezahlung
Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von € 100,- pro Reiseteilnehmer zu leisten. Das Aussetzen der Anzahlung ersetzt nicht die Stornierung einer Reise. Der Restbetrag ist entsprechend der jeweiligen Zahlungsfrist der Reisebestätigung fällig. Wird diese Zahlungsfrist nicht eingehalten, kann die Reise mit einem anderen Teilnehmer besetzt werden.

III. Leistungen
Der Umfang der vertraglich geregelten Leistungen ergibt sich aus dem jeweils gültigen Reiseprospekt sowie der schriftlichen Reisebestätigung. Dabei handelt es sich jedoch nicht um zugesicherte Eigenschaften der Reise, so dass der Teilnehmer keinen weiteren Anspruch hierauf erheben kann.Weitere spezifische Gruppenrabatte beim Liftkartenkauf ("Skipass") werden nicht gewährt, da sie schon im Gesamtreisepreis einkalkuliert sind. Zur Gewährleistung des Rabattes für alle Gruppen muss die Liftkarte ("Skipass") über Pfiff-Reisen bezogen werden.

IV. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Hierunter fallen insbesondere die Streckenführung, Unterkunftsänderungen, Transportmittelwechsel und notwendige Programmanpassungen infolge äußerer Umstände. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Teilnehmer über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Mit dem Zug zum Bus: Falls zum gebuchten Reisetermin der gewünschte Sonderabfahrtsort (aufpreispflichtig) aufgrund der nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl nicht per Bus bedient werden kann, senden wir ohne Aufpreis ein Bahnticket zum neuen Busabfahrtsort. Wir behalten uns vor bei der Busreise diverse Abfahrtsorte und diverse Zielgebiete miteinander zu kombinieren.

V. Rücktritt des Teilnehmers
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgebend für den Rücktrittzeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Dem Teilnehmer wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt er ohne vom Vertrag zurückzutreten die Reise nicht an, so kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen, die sich wie folgt in % vom Reisepreis berechnen, verlangen:
bis 42. Tag vor Abreise 10%, bis 31. Tage vor Abreise 20%, bis 22. Tag vor Abreise 30%, bis 15. Tag vor Abreise 40% (50% bei Flugreisen), bis 8. Tag vor Abreise 80%, ab 7. Tag vor Abreise bis zum Abreisetag 90%.
Wir raten zum Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Unberührt ist die Möglichkeit des Teilnehmers nachzuweisen, dem Veranstalter sei überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden. Der Veranstalter behält sich vor, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen. Werden auf euren Wunsch nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Abfahrtsortes, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, (Umbuchung), können wir bis 30 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von € 50,- pro Reisenden erheben. Spätere Änderungen sind nur in Form eines Rücktrittes zu unseren Reisebedingungen mit nachfolgender Neuanmeldung möglich. Für Umbuchungen mit geringerem Aufwand, wie z.B. der Änderung des Bus- oder Bahnabfahrtsortes oder des Beförderungsmittels, berechnen wir € 20,- pro Person. Änderungen des Abfahrtsortes sind aus organisatorischen Gründen nur bis 14 Tage vor Reisebeginn möglich. Bis zum Reisebeginn kann der Teilnehmer sich bei Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Der Veranstalter kann dem Wechsel in der Person des Teilnehmers widersprechen, wenn der Dritte besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Lässt der Teilnehmer sich mit Zustimmung vom Veranstalter durch eine geeignete Ersatzperson vertreten, so wird eine Verwaltungsgebühr von € 25,- erhoben.

VI. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann in den folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen: 1. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung einer Reise ungeachtet einer Abmahnung der Reiseleitung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sorgfältige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die Kosten einer in diesen Fällen vorzeitigen Heimfahrt einschließlich der Kosten für eine notwendige Begleitperson sind vom Teilnehmer bzw. den Erziehungsberechtigten zu tragen.
2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen pro Reise. Der Teilnehmer erhält in diesem Fall die bereits geleisteten Zahlungen zurück.

VII. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, Streik, innere Unruhen, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin verpflichtet sich der Veranstalter die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Teilnehmer zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Teilnehmer zur Last.

VIII. Haftung
Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Freizeitleistungen entsprechend der Ortsüblichkeiten des jeweiligen Zielortes und -landes. Die Haftung vom Veranstalter ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, begrenzt auf den dreifachen Reisepreis, 1. soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die als solche bekannt gemacht worden sind, auch dann nicht, wenn die örtliche Reiseleitung an diesen Veranstaltungen teilnimmt. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen, sofern der Schaden vom Veranstalter oder von einem seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde. Wir empfehlen derartige Risiken durch eine Versicherung abzudecken. Bei Bus-, Schiff- und Flugreisen trägt das Beförderungsrisiko das jeweilige Transportunternehmen, da der Veranstalter hier lediglich als Vermittler auftritt.
Bei Gruppenhäusern sind die Zimmer nicht immer zu verschließen. Reisegepäck wird in normalem Umfang mitbefördert. Beim Be- und Entladen, sowie im Innenraum des Busses, steht das Gepäck unter Selbstaufsicht. Für Verlust oder Vertauschen von Gepäckstücken, die unter Selbstaufsicht stehen, haften weder der Veranstalter noch das Busunternehmen. Wir empfehlen den Abschluss einer Versicherung. Die Teilnahme am Skiunterricht oder sonstigen Gruppenveranstaltungen ist auf eigene Gefahr und von der Haftung ausgeschlossen. Reist der Teilnehmer im privaten Pkw an, trägt er die Risiken für Hin- und Rückfahrt selbst.

IX. Mitwirkungspflicht
Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gruppenreisen für junge und „jung gebliebene“ Leute durchgeführt werden und ein größeres Maß an Toleranz und Einfühlungsvermögen voraussetzen. Alle Teilnehmer verpflichten sich durch Antritt der Reise zur Einhaltung der jeweils gültigen Hausordnung. Es ist in manchen Bussen und Häusern nicht gestattet eigene Getränke mitzuführen, bzw. vor Ort zu konsumieren.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Eine Mängelanzeige nimmt unsere Reiseleitung entgegen, wir empfehlen die Schriftform. Sollten Sie diese wider erwarten nicht erreichen können, so wenden Sie sich direkt an die Veranstalter. Mängel an den Zimmern müssen bis 2 Tagen nach Reiseantritt der Reiseleitung gemeldet werden. Für Beschädigungen der Zimmer oder der Einrichtung ist der Teilnehmer haftbar. Gewährleistungsansprüche verjähren in vierundzwanzig Monaten nach dem vertraglichen Reiseende.

X. Ausweispapiere, Devisen und Gesundheitsbestimmungen
Für die Einhaltung der jeweils gültigen Pass-, Visa- Zoll- und Impfbestimmungen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Sollte er bei Grenzübertritt wegen ungültiger Ausweispapiere zurückgewiesen werden, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Eventuelle Rückreisekosten gehen zusätzlich zu seinen Lasten. Nichteinhaltung devisenrechtlicher Bestimmungen gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Durch seine Anmeldung versichert der Teilnehmer, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen seine Teilnahme an der Reise und den jeweiligen sportlichen Aktivitäten bestehen. Mit der Einschiffung an Bord unterstellt sich der Teilnehmer den Regeln der Seemannschaft und den Bestimmungen des Seerechts, insbesondere der Kommandogewalt der Bootsführung. Der Teilnehmer an Seereisen versichert mit seiner Reiseanmeldung, dass er mindestens 15 Minuten ohne Unterbrechung im freien Wasser schwimmen kann.

XI. Insolvenzversicherung
Wir haben für den Fall der Zahlungsunfähigkeit sichergestellt, dass der gezahlte Reisepreis oder insoweit notwendige Aufwendungen für eine vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden. Der Kunde hat bei Vorlage des Sicherungsscheines einen unmittelbaren Anspruch gegen unsere Versicherung. Der Versicherungsschein geht mit der Bestätigung zu.

XII. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

XIII. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

XIV. Veranstalter
Pfiff-Reisen GmbH, 48153 Münster, HRB 4628 Amtsgericht MS
Soweit Leistungen von Fremdfirmen (Ski-Oase, lokale Skischulen, Paragleitangebote, Snowexpress, etc.) vor Ort zugebucht werden, haften nur diese und nicht die Pfiff-Reisen GmbH für die erbrachten Leistungen. Die Verträge werden mit den betreffenden Fremdfirmen geschlossen.

XV. Verantwortlich in Sachen des Presserechts für Inhalt, Text und Bilder: Dipl. Kfm. N. Wosnitza.
Geschäftsführer Pfiff-Reisen GmbH: Ralf Göddeke, Münster; Martin Witte, Münster

Team3Reisen (Stand 2.3.2005)

1. Anmeldung, Reisebestätigung:
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt durch die Annahme durch TEAM 3 Reisen zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt (z.B. durch Anzahlung). Die Korrektur von Druck- und Rechenfehlern bleibt bis zum Reisebeginn vorbehalten.

 

2. Zahlungen:
Nach Erhalt der Reisebestätigung mit Sicherungsschein ist eine Anzahlung von 20% des Rechnungsbetrages, maximal 250,- € zu leisten. Der Restbetrag ist 21 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Reiseanmeldungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der volle Betrag sofort fällig.

 

3. Leistungen:
Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Reisebestätigung unter Berücksichtigung der Ausschreibung im Prospekt. TEAM 3 Reisen behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangeben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

 

4. Rücktritt/Umbuchung durch den Reisenden:
Der Reisende kann jederzeit vor Beginn der Reise von der Reise zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei TEAM 3 Reisen. Die Schriftform ist nicht erforderlich, aber dringend zu empfehlen. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann TEAM 3 Reisen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnliche ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. TEAM 3 Reisen kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
• bis zum 30 Tag vor Reiseantritt 20 %
• vom 29. - 15. Tag vor Reiseantritt 50%
• vom 14. - 9. Tag vor Reiseantritt 60 %
• ab 8. - zum Tag des Reisebeginns 80 %
Kann TEAM 3 Reisen nachweisen, dass durch die Stornierung geringere Aufwendungen eingespart worden sind, bleibt das Geltendmachen höherer Rücktrittskosten vorbehalten.
Ihnen steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

 

5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter:
Der Reiseveranstalter ist in den folgenden Fällen berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag zu kündigen:

a) ohne Einhaltung der Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Er behält in jedem Fall jedoch den Anspruch in der Höhe der pauschalisierten Rücktrittsgebühr für den unangekündigten Rücktritt durch den Kunden.

b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Die jeweilige Mindestteilnehmerzahl kann vom Veranstalter erfragt werden. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführbarkeit der Reise in Kenntnis zu setzen und ihnen den Rücktritt zu erklären. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis zurück, ein weiterer Anspruch besteht nicht.

 

6. Mitwirkungspflicht:
Der Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und um evtl. Schäden möglichst gering zu halten. Der Reisende ist verpflichtet, Maßnahmen zur Behebung einer evtl. Störung mit der Reiseleitung abzusprechen.

7. Ausschluß von Ansprüchen:
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung bei Team 3 Reisen geltend zu machen. Die Schriftform ist nicht erforderlich, aber dringend zu empfehlen.

 

8. Schäden:
Die Abtretung von Ansprüche wegen Nichterbringung, nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung oder Gewährleistungsansprüche eines Reiseteilnehmers gegen TEAM 3 Reisen ist ausgeschlossen.

 

9. Fremdreisen:
Der Reiseteilnehmer haftet gegenüber dem Veranstalter für selbsthervor-gerufene Schäden an Einrichtungsgegenständen etc. des Hauses.

 

10. Fremdreisen:
Bei Reisen, die nicht von TEAM 3 Reisen GmbH veranstaltet werden, gelten die Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters. TEAM 3 Reisen GmbH wird in diesen Fällen ausschließlich als Reisevermittler tätig. (Auf diese Reisen wird in der jeweiligen Katalogbeschreibung hingewiesen.)

 

11. Allgemeines:
Für Schäden, die beim Verladen oder Transport an Reisegepäck und Sportausrüstung entstehen, übernimmt Team 3 Reisen nur Haftung, sofern sie grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden sind; Für die Einhaltung von Pass-, Devisen-, Impf- und Zollbestimmungen ist jeder Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Leistungs- und Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist Mönchengladbach. Des weiteren gilt das Reisevertragsgesetz. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages unter Berücksichtigung der übrigen wirksamen Regelungen zur Folge.

 

12. Leihski:
In der Leihgebühr der von TEAM 3 verliehenen Skiern ist eine Versicherung gegen Diebstahl und Skibruch enthalten. Diese tritt nicht ein bei fahrlässiger Beschädigung (z.B. durch Befahren von gesperrten Pisten etc.). Bei Beschädigung von Skistöcken wird dem Reiseteilnehmer eine Gebühr von 15,- € berechnet.
Stornierung von Leihskiern:
Bis zum 22. Tag vor Reiseantritt werden 10,- €, vom 21. Tag bis 6. Tag vor Reisebeginn werden 50% der Leihgebühr berechnet. Ab 5 Tagen vor Reisebeginn beträgt die Stornogebühr 100%.

 

13. Angaben über Liftpreise:
In EURO angegebene Preise beruhen auf aktuellen Kursinformationen und können ggf. bei größeren Kursschwankungen angepaßt werden.

 

14. Haftung:
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Veranstalter herbeigeführt worden ist, bzw. der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. TEAM 3 Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen von fremden Leistungsträgern wie Fluggesellschaften oder Busunternehmen.

 

15. Alpine Gefahren:
TEAM 3 Reisen weist darauf hin, daß dem Gebirge innewohnende Gefahren nicht gänzlich ausgeschlossen werden können und ein Restrisiko für jeden Teilnehmer erhalten bleibt. Die von TEAM 3 angebotene Skibetreuung sowie die Skikurse werden im Einklang mit der Verbandsordnung des deutschen Skilehrerverbandes zum Teil von Hilfsskilehrern durchgeführt, welche selbst keine eigene staatl. Anerkennung als Skilehrer besitzen. TEAM 3 Reisen haftet nicht für Skiunfälle, die sich aufgrund von nicht grober Fahrläßigkeit während einer skifahrerischen Betreuung oder eines Skikurses ereignen.

 

16. Veranstalter:
Wenn nicht im Text anders angegeben: TEAM 3 Reisen GmbH, Willicher Damm 109, 41066 Mönchengladbach Skikurse in Valmorel werden veranstaltet von der Skischule Angelika Widdon.

 

17. Gerichtsstand:
Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klage des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fall ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittskosten- bzw. Busreiseversicherung (s. Anmeldeformular).

 

Kölner Club (Stand 2.3.2005)

Die Teilnahmebedingungen

Beachtet bitte die folgenden Reisebedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen euch und uns regeln und die ihr mit eurer Buchung anerkennt. Sie füllen die gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts (BGB 651 a-l) aus oder ergänzen sie.

Anmeldung, Reisebestätigung, Bezahlung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder telefonisch unter Anerkennung dieser Reisebedingungen. Wenn ihr selbst weitere Personen anmeldet, haftet ihr für deren wie für eure eigenen Verpflichtungen. Der Reisevertrag kommt durch unsere schriftliche Bestätigung zustande, die wir als Email oder per Post innerhalb von 7 Werktagen versenden.

Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt eurer Anmeldung ab, so ist dies ein neues Angebot an euch, an das wir 7 Tage ab Zugang der Reisebestätigung gebunden sind. Innerhalb dieser Frist könnt Ihr es ausdrücklich oder durch Zahlung des Reisepreises annehmen.

Unsere Leistungen ergeben sich aus den Ausführungen zu den jeweiligen Reisezielen im Katalog und dessen allgemeinen Hinweisen sowie aus den Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Sonderwünsche, spezielle Vereinbarungen), die den Leistungsumfang verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises, mindestens jedoch 150 € für jede angemeldete Person zu leisten. Der Reisevertrag bleibt auch bei Nichtzahlung der Anzahlung gültig; wir sind jedoch nach Fristablauf berechtigt, die Buchung zu stornieren.

Die Restzahlung wird fällig wie im Einzelfall auf der Reisebestätigung vermerkt. Sollte keine Vereinbarung getroffen sein, wird sie 21 Tage vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird. Falls Mahnungen erforderlich werden, müssen wir dafür leider eine Gebühr von 5 € in Rechnung stellen.

Soweit für die Zahlung keine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, tritt Verzug nach den gesetzlichen Bestimmungen automatisch innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein.

Die Reiseunterlagen werden nach Eingang der Zahlung zugesandt oder ausgehändigt.

Rücktritt und Umbuchungen durch den Teilnehmer

Für den Fall, dass Ihr von der Reise zurücktreten müsst, empfehlen wir euch dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Ihr könnt jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten; zur Vermeidung von Irrtümern bitten wir, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

Bei Rücktritt entstehen für euch folgende pauschalierte Rücktrittskosten

* Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn: 15% des Reisepreises, mindestens 26 €

bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 25%

bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30%

bis zum 15. Tag 50%

bis zum 8. Tag 80%

ab dem 7. Tag vor Reisebeginn 90% des Reisebetrages

des jeweiligen Reisepreises. Es bleibt euch unbenommen uns nachzuweisen, dass der Schaden im Einzelfall geringer als diese pauschalen Prozentsätze ist. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Nichtantritt der Reise auch ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung als Rücktritt vom Reisevertrag gilt und mit Rücktrittskosten von 90% des Reisepreises berechnet wird.

Wir empfehlen euch dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-versicherung.

Stellt ihr eine Ersatzperson, entsteht für euch lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 25 €. Werden nach Vertragsabschluß Änderungen, z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, des Abflughafens usw. vorgenommen, so berechnen wir bis zum 31. Tag vor Reiseantritt eine Umbuchungsgebühr von 25 €. Spätere Änderungen sind nur in Form eines Rücktritts zu den vorstehenden Rücktrittsbedingungen mit nachfolgender Neuanmeldung möglich. Bei Flug- und Fernreisen sind wir berechtigt, für Namensänderungen 102 € pro Person zu berechnen

Rücktritt durch den Veranstalter

In einigen Reisen haben wir Mindestteilnehmerzahlen festgelegt; ist keine Zahl genannt, beträgt die Mindestteilnehmerzahl pro Reise 8 Personen. Sollte diese Teilnehmerzahl nicht erreicht werden, sind wir berechtigt, die Reise abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet. Unsere Absage später als 1 Woche vor Reisebeginn ist nicht zulässig.

Der Veranstalter ist nach Antritt der Reise berechtigt, den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Die von uns eingesetzten Reiseleiter sind ausdrücklich berechtigt, in diesen Fällen die Interessen des Kölner Clubs wahrzunehmen.

Haftung

Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Haftungsbeschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.

Wir haften nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Ausschreibung ausdrücklich als Angebot anderer Veranstalter gekennzeichnet sind, auch dann nicht, wenn die örtliche Freizeitleitung an diesen Veranstaltungen teilnimmt.

Gepäck kann nur im normalen Umfang befördert werden, das bedeutet: pro Teilnehmer maximal ein Koffer und ein Handgepäckstück. Gepäck und sonstige mitgebrachte Sachen sind vom Reisenden beim Ein-, Um- und Aussteigen selbst zu beaufsichtigen. Für Gepäckverlust wird nicht gehaftet, sofern der Schaden nicht durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Wir empfehlen, eine Reisegepäckversicherung abzuschließen. Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich unsere Haftung als vertraglicher Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Montrealer Abkommens.

Versicherungen

Jeder Teilnehmer ist für seinen persönlichen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Empfehlenswerte Versicherungen sind: Haftpflichtversicherung, Unfall-, Kranken-, Reisegepäck- und Reiserücktrittskostenversicherung.

Obliegenheiten des Reisenden, Kündigung durch den Reisenden, Ausschlussfrist

Bei auftretenden Mängeln seid ihr verpflichtet, diese unverzüglich der vor Ort eingesetzten Reiseleitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eure Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn die euch obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, könnt ihr den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn euch die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, für uns erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn wir bzw. unsere örtlichen Reiseleiter eine von euch gesetzte, angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns bzw. unseren Reiseleitern verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse Eurerseits gerechtfertigt ist.

Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, müsst ihr innerhalb eines Monats nach dem vorgesehenen Reiseende geltend machen. Diese Geltendmachung kann fristwahrend nur uns gegenüber unter der u. a. Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Form wird dringend empfohlen.

Ansprüche gegenüber dem Kölner Club, gleich aus welchem Rechtsgrund – mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum.

Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers an Dritte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.

Vermittlung

Alle nicht von uns veranstalteten Reisen sind besonders gekennzeichnet. Wir haften bei diesen Reisen nicht für die Durchführung selbst, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistung. Dies gilt auch für Flüge, Busfahrten, Fähren und Transfers, die nicht Bestandteil der im Prospekt genannten Leistungen einer Pauschalreise sind. Eine etwaige Haftung für diese Fremdleistungen regelt sich in diesen Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die wir euch auf Wunsch zur Verfügung stellen.

Sonstige Bestimmungen

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, Parteien oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt haben oder deren gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Veranstalters maßgebend.

Unser Angebot sowie ein über unser Internet zustande kommender Vertrag, gleich welcher Art, unterliegt in allen seinen Rechtswirkungen, insbesondere hinsichtlich seines Zustandekommens, der Abwicklung und der Gewährleistung ausschließlich dem Recht der BRD.

Gültigkeit

Sämtliche Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung (Dezember 2004). Alte Reiseprospekte und Preise verlieren ihre Gültigkeit. Für Eingabe- und Rechenfehler wird nicht gehaftet.

Kölner Club, SFI Sporttouristik und KCEvent sind Marken der Reisegesellschaft des Kölner Club mbH

IMPRESSUM

Veranstalter

Reisegesellschaft des Kölner Club Sport, Spiel und Spaß mbH

Alteburger Wall 29, 50678 Köln

HRB 21081 Ustr.-IdNr. DE122783643

 

France Reisen (Stand 2.3.2005)

Beachten Sie bitte die folgenden Reisebedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen. Sie füllen die gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts (BGB 651 a-l) aus oder ergänzen sie.

Anmeldung, Reisebestätigung, Bezahlung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich unter Anerkennung dieser Reisebedingungen. Wenn Sie selbst weitere Personen anmelden, haften Sie für deren wie für Ihre eigenen Verpflichtungen. Der Reisevertrag kommt durch unsere schriftliche Bestätigung zustande, die wir innerhalb von 7 Tagen versenden. Unsere Leistungen ergeben sich aus den Ausführungen zu den jeweiligen Reisezielen im Katalog und dessen allgemeinen Hinweisen sowie aus den Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Sonderwünsche, spezielle Vereinbarungen), die den Leistungsumfang verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Die Anzahlung in Höhe von 10% wird nach Eingang der Buchungsbestätigung fällig.
Die Restzahlung wird drei Wochen vor Reisebeginn fällig. Die Reiseunterlagen werden nach Eingang der Restzahlung zugesandt.

Rücktritt und Umbuchungen durch den Teilnehmer

Für den Fall, dass Sie von der Reise zurücktreten müssen, empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten; zur Vermeidung von Irrtümern empfehlen wir dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei Rücktritt vom Reisevertrag entstehen für Sie folgende pauschalierte Rücktrittskosten

• bis 91 Tage vor Mietbeginn 10%
• 90 bis 61 Tage vor Mietbeginn 25%
• 60 bis 35 Tage vor Mietbeginn 50%
• 34 bis 08 Tage vor Mietbeginn 80%
• 07 bis 02 Tage vor Mietbeginn 90%
• 01 Tag vor Mietbeginn 95%
• bei Nichterscheinen 100%

des jeweiligen Mietpreises. Für Skipässe entstehen keine Stornokosten. Skipässe können bis zum Reiseantritt kostenlos storniert werden. Es bleibt Ihnen unbenommen, uns nachzuweisen, dass der Schaden im Einzelfall geringer als diese pauschalen Prozentsätze ist.

Haftung

Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei Busreisen haften wir nicht für Verlust und Beschädigung von Gepäck.

Versicherungen

Jeder Teilnehmer ist für seinen persönlichen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Empfehlenswerte Versicherungen sind: Haftpflichtversicherung, Unfall-, Kranken-, Reisegepäck- und Reiserücktrittskostenversicherung.

Obliegenheiten des Reisenden, Kündigung durch den Reisenden, Ausschlussfrist

Bei auftretenden Mängeln sind Sie verpflichtet, diese unverzüglich der vor Ort eingesetzten Reiseleitung oder der örtlichen Hausverwaltung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ihre Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn die Ihnen obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, können Sie den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, für uns erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn wir bzw. unsere örtlichen Reiseleiter, eine von Ihnen gesetzte, angemessene Frist verstreichen haben lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns bzw. unseren Reiseleitern verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse ihrerseits gerechtfertigt ist. Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vorgesehenen Reiseende geltend machen. Diese Geltendmachung kann fristwahrend nur uns gegenüber unter der u. a. Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Form wird dringend empfohlen. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben die gesetzlichen Regelungen über eine von Ihnen unverschuldete Fristversäumnis sowie die Vorschriften über die Hemmung der Verjährungsfrist unberührt.

Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Parteien sowie für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben ist der Firmensitz des Reiseveranstalters. Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet.

Veranstalter

France Reisen GmbH, Lessingweg 1, D-95447 Bayreuth

Frosch Sportreisen (Stand 2.3.2005)

In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts in den §§ 651 am BGB sowie sonstiger Vorschriften werden die nachfolgenden ARB zwischen Ihnen als Reisendem und dem Veranstalter vereinbart:

1. Anmeldung, Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrags aufgrund der Ihnen in unseren Katalogen, Prospekten und sonstigen Medien genannten Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich an. Die Anmeldung soll schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular erfolgen, kann aber auch mündlich oder telefonisch vorgenommen werden. Der Reisevertrag mit Ihnen kommt erst mit unserer schriftlichen Reisebestätigung zustande.

1.2 Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle anderen mitaufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragspflichten er wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er dies durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung gegenüber dem Veranstalter übernommen hat.

1.3 Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so ist dies ein neues Angebot an Sie, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten und das Sie innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Leistung der Anzahlung) annehmen können.

1.4 Offensichtliche Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für uns unverbindlich.

2. Zahlungen

2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 20% auf den Gesamtreisepreis, mind. 100 EUR pro Reiseteilnehmer, fällig. Der Sicherungsschein für geleistete Kundengelder wird Ihnen bereits mit der Reisebestätigung zugeschickt.

2.2 Anzahlungen und Restzahlungen werden im Lastschriftverfahren vorgenommen. Die entsprechenden Beträge ergeben sich aus der Reisebestätigung. Deshalb benötigen wir Ihre Bankverbindung und Ihr schriftliches Einverständnis (rechtsverbindliche Unterschrift) zum Lastschriftverfahren. Der Anzahlungsbetrag wird innerhalb einer Woche nach Buchung, die Restzahlung etwa drei Wochen vor Reiseantritt von Ihrem Konto automatisch abgebucht.

2.3 Im Ausnahmefall können Sie auch per Überweisung oder bar im Reisebüro bezahlen. Die Reisebestätigung gilt dann als Rechnung. Für die Einhaltung der o.a. Zahlungstermine sind Sie in diesem Fall selbst verantwortlich.

2.4 Die Reisedokumente werden Ihnen 10-14 Tage vor Reisebeginn nach vollständigem Zahlungseingang zugesandt.

3. Leistungen

3.1 Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprogramms und dessen allgemeinen Hinweisen sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Sonderwünsche, sonstige Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns, gelten ansonsten nicht.

3.2 Für die im Rahmen der Reise lediglich vermittelten Reiseleistungen Dritter erbringen wir Fremdleistungen, soweit in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Wir haften daher nicht für die Durchführung dieser Fremdleistungen selbst, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistung. Eine etwaige Haftung für diese Fremdleistung regelt sich in diesen Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung stellen.

3.3 Speziell zu Segeltörns: Es wird darauf hingewiesen, dass ein Segeltörn weder eine Rundreise mit bestimmten Tageszielen noch eine Beförderungsleistung ist. Der Segelteilnehmer ist kein Passagier, sondern Teil der segelnden Crew. Die untrennbar verbundenen Teilleistungen bei einem Segeltörn sind die Unterkunfts- und die Sportleistung (Koje an Bord, Yachtsport in dem genannten Revier). Beide Teilleistungen beginnen mit dem ersten Betreten und enden beim letzten Verlassen der Yacht. Vor dem ersten Betreten der Yacht sind sogenannte Überliegezeiten in dem Rahmen, wie sie im Yachtchartergeschäft zu dulden sind, hinzunehmen: üblicherweise ein Tag pro 7 Tage Reisedauer. Die im Katalog ausgeschriebenen Segelziele sind beispielhaft gemeint. Aufgrund wetter- oder technikbedingter Umstände, die nicht der Veranstalter wegen mangelnder Sorgfalt zu vertreten hat, können Änderungen und Einschränkungen einer geplanten Route und Liegezeiten im Hafen unvermeidbar sein und bedeuten keine Einschränkung der Sportleistung. Änderungen hinsichtlich der ausgeschriebenen Yacht bei gleichem Standard behalten wir uns vor. Für alle mit dem Yachtsport verbundenen Schäden an der Yacht und bei Dritten und deren Folgeschäden haftet die Crew kollektiv, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig entstanden ist. Bei Törnbeginn ist der zusätzliche Abschluss eines Crewvertrages, der die hier genannten Haftungsprinzipien spezifiziert, obligatorisch.

3.4 Alle Angaben zu Flugzeiten und Fluggesellschaften (auch auf der Reisebestätigung) entsprechen dem vorläufigen Informationsstand. Durch eine Vielzahl von Einflüssen kann es jederzeit zu kurzfristigen Flugplanänderungen kommen. Auch eine Änderung der Fluggesellschaften und des Fluggeräts bleibt ausdrücklich vorbehalten. Aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen kann es bis zum Abflugtag zu Änderungen der Streckenführungen kommen (z.B. Via-Flüge oder sonstige Zwischenstops). Evtl. Änderungen werden Ihnen rechtzeitig vor dem Abflug mitgeteilt, sobald uns die Informationen der Fluggesellschaft vorliegen.

4. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kün-digen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Daher können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind nach dem Gesetz je zur Hälfte von uns und Ihnen zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

5. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen

5.1 Wir können bis zum 14. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die im Prospekt genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Ist keine Zahl genannt, beträgt die Mindestteilnehmerzahl pro Reise 15 Personen. Gezahlte Beträge erhalten Sie unverzüglich zurück.

5.2 Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und von uns nicht herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

5.3 Wir verpflichten uns, Sie über eine zulässige Reiseabsage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahlen oder wegen höherer Gewalt sowie von jeder erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.

5.4 Liegt zwischen Vertragsschluss und dem Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als vier Monate, sind wir berechtigt, den Reisepreis im gesetzlich zulässigen Rahmen zu erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Flughafengebühren oder der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Wir sind verpflichtet, Sie bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist gesetzlich nicht zulässig.

5.5 Bei Erhöhung der Wechselkurse wird bei der Gesamtabrechnung der Wechselkurs zugrunde gelegt, der zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem wir die ausländischen Verbindlichkeiten zu erfüllen haben.

5.6 Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, können Sie kostenfrei vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte innerhalb von 10 Tagen nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir Ihnen die Schriftform.

6. Rücktritt, Umbuchung und Stellung einer Ersatzperson

6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dies ist formfrei möglich. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

6.2 Im Falle des Rücktritts können wir eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis oder der Teilleistung berechnet:

·        bis 31. Tag vor Abreise: 20%, mindestens 25 EUR

·        bis 22. Tag vor Abreise: 30%

·        bis 15. Tag vor Abreise: 50%

·        bis 08. Tag vor Abreise: 80%

·        ab 07. Tag vor Abreise: 90%

Ihnen steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

6.3 Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reiseter-mins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, sind wir berechtigt, bis zum 31. Tag vor Reiseantritt eine Umbuchungsgebühr von mind. 50 EUR pro Person zu berechnen. Spätere Umbuchungen können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorgenannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Diese Umbuchungen, z.B. Änderung des Einstiegsortes bei Busreisen, können Ihnen mit 10 EUR pro Person berechnet werden.

6.4 Bis Reisebeginn können Sie verlangen, dass eine Ersatzperson für Sie in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haften diese und Sie uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Hierfür verlangen wir eine Bearbeitungsgebühr von 25 EUR pro Person.

7. Versicherungen
Sie haben die Möglichkeit, zusätzliche Reiseversicherungen bei uns abzuschließen wie beispielsweise eine Reiserücktrittskostenversicherung, eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, eine Reisekrankenversicherung, eine Reiseunfallversicherung oder eine Reisegepäckversicherung. Unser Vertragspartner ist die Europäische Reiseversicherungs AG.

8. Haftung des Reiseveranstalters

8.1 Unsere Haftung für die vereinbarten Reiseleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechts.

8.2 Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.

8.3 Für Schadenersatzansprüche aus von uns schuldhaft begangener unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise von 4.100 EUR vereinbart. Liegt der Reisepreis über 1.367 EUR ist diese Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

8.4 Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich unsere Haftung als vertraglicher Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Warschauer Abkommens in der Fassung von Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarungen.

8.5 Ausflüge, Führungen, Sport- und Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Anbieter usw., soweit sie nicht ausdrücklich als eigene Leistungen angeboten werden, fallen nicht in den Haftungsbereich des Reiseveranstalters.

9. Vertragsobligenheiten und Hinweise

9.1 Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe durch uns, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn es nicht schuldhaft unterlassen wird, einen auftretenden Mangel während der Reise uns unverzüglich anzuzeigen.

9.2 Sie können bei einem Reisemangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn Sie uns eine angemessenen Frist zur Abhilfe einräumen. Einer Abhilfe bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.

9.3 Eine Mängelanzeige nimmt unsere örtliche Reiseleitung entgegen; wir empfehlen die Schriftform. Sollten Sie diese wider Erwarten nicht erreichen können, so wenden Sie sich direkt an uns oder den Reiseveranstalter, wenn wir nur Reisemittler sind.

9.4 Gewährleistungsansprüche haben Sie nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende an den Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.

9.5 Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651c bis 651 f BGB verkürzt. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

10. Insolvenzschutz
Wir haben für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sichergestellt, dass Ihnen, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen, der gezahlte Reisepreis und insoweit notwendige Aufwendungen für eine vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden. Sie haben in diesen Fällen bei Vorlage des Sicherungsscheines einen unmittelbaren Anspruch gegen unsere Versicherung.

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

11.1 Wir unterrichten Sie vor Vertragsschluss über notwendige Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der Fristen für den Erhalt dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Für die Beschaffung der benötigten Reisedokumente sind grundsätzlich Sie alleine verantwortlich. Beachten Sie die möglicherweise mehrwöchige Bearbeitungsdauer.

11.2 Sollten trotz der erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelner Länder nicht eingehalten werden, so dass deshalb die Reise nicht angetreten werden kann, sind wir berechtigt, Sie mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren zu belasten.

11.3 Für nicht-deutsche Staatsbürger gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

12. Abtretung
Sie dürfen Ihre vertraglichen und gesetzlichen Rechte aus diesem Vertrag nur mit unserer Zustimmung an Dritte abtreten.

13. Datenschutz
Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, gespeichert und geschützt.

14. Schlußbestimmungen

14.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser ARB und des zustandegekommenen Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit aller Regelungen.

14.2 Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz zu erheben.

14.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Parteien ist der Sitz des Reiseveranstalters.

14.4 Alle Angaben in diesem Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung im November 2004.

Reiseveranstalter, sofern nicht anders angegeben:

Frosch Sportreisen GmbH
Gasselstiege 24
D-48159 Münster0
Handelsregister AG Münster – HBR Nr. 3470
Geschäftsführer: Holger Schweins/Volker Frost

 

Stumböck Reisen (Stand 2.3.2005)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages, Anmeldungen, Reisebestätigung
1.1 Sie können Ihre Reise schriftlich buchen. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in Rohrdorf/Thansau zustande. Über die Annahme, die keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung, die die wesentlichen Reiseleistungen enthält, soweit diese Angaben sich nicht aus dem Prospekt ergeben und auf diesen Bezug genommen wird. Mit der Reisebestätigung wird auch der Sicherungsschein im Sinne von § 651 k (3) BGB versendet. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, weil wir z.B. Ihren Buchungswunsch nicht mehr erfüllen konnten, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch Anzahlung bzw. vollständige Zahlung erfolgen kann.

2. Bezahlung
2.1 Nach der Anmeldung (sofort nach Erhalt der Reisebestätigung) übersenden Sie uns bitte € 100,00, bei Flugreisen € 250,00 je Person als Anzahlung. Die Restsumme überweisen Sie uns bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt, ohne nochmalige Zahlungsaufforderung jedoch nur, wenn Sie von uns einen Sicherungsschein im Sinne von § 651 k (1) BGB erhalten haben (siehe dazu auch 1.2).
2.2 Wenn Sie sich kurzfristig anmelden, d.h. innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt, wird der gesamte Reisepreis sofort in einem Betrag fällig.
2.3 Die Reiseunterlagen werden erst nach Eingang der Zahlung bei uns zugesandt oder ausgehändigt. Bitte beachten Sie, dass der Eingang der Zahlung bei uns für die Einhaltung der Fristen entscheidend ist.

3. Leistungen und Preise
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen unseres Kataloges sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Inhalt des Reisevertrages können notwendig werden aufgrund von Umständen außerhalb unseres Einflusses.
Wir muten Ihnen solche Änderungen nur zu, wenn sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Wir werden Sie unverzüglich über solche Änderungen oder Abweichungen informieren. Dann haben Sie das Recht auf kostenlose Umbuchung oder Rücktritt von der vereinbarten Reise innerhalb angemessener Frist. Ihre Ansprüche wegen eventueller Mängel der geänderten Reise bleiben unberührt.
4.2 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafen- oder Sicherungsgebühren oder einer Änderung der für Sie betreffenden Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.

5. Ihr Rücktrittsrecht, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Sollten Sie vor Reisebeginn von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, empfehlen wir zur Vermeidung von Missverständnissen, dies schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Erklärung bei uns.
5.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei deren Berechnung werden ersparte Aufwendungen und mögliche andere Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.
5.3 Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. Zur Vereinfachung des Verfahrens und zur Reduzierung der Kosten berechnen wir grundsätzlich folgende feste Prozentsätz nach dem Reisepreis. Selbstverständlich bleibt Ihnen freigestellt, uns nachzuweisen, dass ein Schaden niedriger ist als die Pauschale:
A) bei Flugpauschalreisen:
bis 22 Tage vor Reisebeginn 15 %
ab 21. Tag bis 10. Tag vor Reisebeginn 20 %
ab 9. Tag vor Reisebeginn 60 %
am Reisetag/No-Show 100%
des Reisepreises.
B) bei Reisen mit eigener Anreise:
bis 22 Tage vor Reisebeginn 10 %
ab 21. Tag bis 10. Tag vor Reisebeginn 15 %
ab 9. Tag vor Reisebeginn 60 %
am Reisetag/No-Show 100%
des Reisepreises.
C) Bei Hele Classic:
bis 71 Tage vor Reisebeginn 15%
ab 70 Tage vor Reisebeginn 100%
Umbuchungen bzw. Namensänderungen
vor Ticketausstellungen 70,00 €
nach Ticketausstellung 100,00 €

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt durch uns
7.1 Wird eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn abzusagen.
7.2 Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für die Reise so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf diese Reise, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, die Reise bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen.
7.3 Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass eine Reise gemäß Nr. 7.2 abgesagt werden muss, werden wir Sie selbstverständlich unverzüglich informieren.
7.4 Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie sofort zurück.

8. Unsere Haftung
8.1 Eigene Leistungen - Wir haften im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für
- die gewissenhafte Reisevorbereitung
- die Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebener Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß
Nr. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Katalogangaben erklärt haben
- die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
8.2 Erfüllungsgehilfen - Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
8.3 Fremdleistungen –
Die zusätzlich zu einer Reise erbrachte Beförderung im Linienverkehr, für die Ihnen ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt wurde, erbringen wir als Fremdleistung, sofern wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. Die Haftung richtet sich in diesen Fällen nach den Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaften, die wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung stellen.
8.4 Sonstige Fremdleistungen
Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Bereich von sonstigen, nicht die Beförderung im Linienverkehr betreffende Fremdleistungen, die zusätzlich zu einer Reise vermittelt werden, sofern wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen.

9. Gewährleistung
Abhilfe - Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.

10. Beschränkung der Haftung
10.1 Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis EUR 4.090. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
Ausgeschlossen ist eine Haftung für
- Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden, die Ihnen weder durch Personen - noch Sachschäden entstanden sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die zusammen hängen mit Kriegs-, Bürgerkriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, jeder Explosion einer Kriegswaffe, Freisetzung einer Strahlung aus atomarer Kernspaltung und/oder Kernfusion sowie Streik, Aussperrung, Aufruhr, inneren Unruhen, Arbeitsunruhen, Terror- oder Sabotageakten und Erdbeben.
10.2 Gesetzliche Haftungsbeschränkung –
Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich unsere Haftung als vertraglicher Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Warschauer Abkommens in der Fassung von Den Haag, Guadalajara und der nur für Flüge nach USA und Kanada geltenden Montrealer Vereinbarung.
10.3 Verjährung - Gemäß § 651 m Satz 2 BGB ist die Verjährung Ihrer Ansprüche gegenüber uns auf Abhilfe, Schadensersatz wegen von Ihnen selbst geschaffener Abhilfe, Minderung, Kündigung und Rückbeförderung sowie sonstigen/weiteren Schadensersatzes verkürzt auf 1 Jahr.
10.4 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr.

11. Mitwirkungspflicht
11.1 Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unsere örtliche Vertretung im Zielgebiet. Diese ist beauftragt, für Abhilfe
zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadenersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen.

12. Pass, Visa, Zoll, Devisen und Gesundheitsbestimmungen
12.1 Wir stehen dafür ein, Sie (wenn Sie Deutscher sind) über Bestimmungen von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen in dem Staat, in dem die Reise angeboten wird, vor Reiseantritt zu informieren. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
12.2 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.
12.3 Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte Falschoder Fehlinformation bedingt sind.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

14. Gerichtsstand
Sie können uns nur an unserem Sitz verklagen. Für Klagen unsererseits gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz maßgebend.

15. Veranstalter
Club Reisen Stumböck GmbH & Co. KG
Rosenheimer Str. 103
D-83064 Raubling/Pfraundorf

Skicamp GBR (Stand 4.3.2005)

Skicamp GBR => Siehe pdf Datei

 

Alpin Sport TS (Stand: 2.3.2005)

1. Allgemeines: An den Veranstaltungen von ALPIN SPORT TS kann jeder teilnehmen, der gesund, den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen gewachsen sowie entsprechend ausgerüstet ist. Die jeweiligen Voraussetzungen entnehmen Sie bitte aus den ”Allgemeinen Informationen”, der “Klassifizierung” sowie dem Begleittext. Eine Vorbereitung durch Ausdauersport, technisches Training und eine frühere Anreise zur Höhenanpassung ist zu empfehlen.

 

2. Anmeldung und Zahlungen: Bitte melden Sie sich schriftlich an. Mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung durch uns, ist die Buchung für Sie und uns verbindlich. Mit der Reisebestätigung erhalten Sie eine Rechnung, den Sicherungsschein sowie alle weiteren Informationen. Die Anzahlung ist 10 Prozent des Reisepreises, maximal € 260,-. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen fällig. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu leisten. Bei einer Anmeldung von weniger als 30 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis zu bezahlen

3. Kursbestätigung: Mit der Kursbestätigung gehen Ihnen folgende Informationen zu: Anreise, Ausrüstungs- und Bekleidungsliste, Literaturhinweise, Name des Bergführers, Nebenkosten, Sicherungsschein, Versicherungsunterlagen der HanseMerkur Reiseversicherung AG, Teilnehmerliste, Tourenverlauf und Treffpunkt.

 

4. Unsere Leistungen: Der Umfang unserer Leistungen ist aus den Beschreibungen und Preisangaben ersichtlich, bitte beachten Sie die Abkürzungen. Die Veranstaltungen leiten staatlich geprüfte Berg- und Skiführer oder entsprechend qualifizierte Kursleiter. Die Preise für Veranstaltungen in den Alpen sind auf der Basis einer Mitgliedschaft im Alpenverein berechnet. Wenn Sie nicht Mitglied im Alpenverein sind, ist die höhere Übernachtungsgebühr auf der Hütte direkt zu bezahlen. Das Programm stellt den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Verlauf zu garantieren. Bedingt durch alpine Gefahren, Lawinengefahr, Schlechtwetter oder Straßenverhältnisse sind Änderungen des Reiseverlaufs möglich.

 

5. Abkürzungen: 
A= Ausrüstung
ABS= ABS-Lawinenairbag
DZ= Doppelzimmer
F= Führergebühr
FP= Frühstückspension
GleA= Gletscherausrüstung
HP= Halbpension
KlettSet= Klettersteigset
L= Lager
LSch= Lawinenschaufel
LSo= Lawinensonde
LVS-Gerät= Lawinen-Verschütteten-Suchgerät
MBZ= Mehrbettzimmer
RRV= Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
SchneeS= Schneeschuhe
TeleSt= Teleskopstöcke
Urlaubspaket B= Reise-Krankenversicherung, Notfallversicherung und Reise-
Gepäckversicherung

6. Mindestteilnehmerzahl: Alle Veranstaltungen können nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie in voller Höhe zurück. Wünschen Sie trotzdem die Durchführung der Veranstaltung, so unterbreiten wir Ihnen ein neues Angebot zu einem neu zu errechnenden Preis. Über das neue Angebot kommt ein neuer Reisevertrag zustande.

 

 

 

7. Rücktritt: Möchten Sie von einer Reise zurücktreten, so ist dies jederzeit möglich. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Es wird dringend empfohlen, den Rücktritt aus Gründen der Beweissicherung schriftlich zu erklären. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von uns in der Pauschale im Folgenden ausgewiesenen Kosten.

Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30 % höchstens aber € 55,-, vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %, vom 14. bis 01. Tag vor Reiseantritt 75 %, ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.

 

8. Umbuchung: Auf Ihren Wunsch nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar, bis zum 30. Tag vor Reisebeginn eine Umbuchung auf eine gleichwertige Reise vor. Für Umbuchungen bis zum 30. Tag vor Reiseantritt berechnen wir € 55,- pro Person als Bearbeitungsgebühr. Umbuchungen nach dem 30. Tag können nur nach Rücktritt vom bisherigen Reisevertrag (siehe Punkt 7. Rücktritt) und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.

 

9. Ersatzperson: Voraussetzung für eine Umbuchung ist in jedem Fall, daß dem Wunsch des Teilnehmers entsprochen werden kann. Es bedarf der Mitteilung an den Veranstalter. Dieser kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Veranstalter berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten € 55,- zu verlangen. Der Nachweis niedriger Kosten bleibt Ihnen unbenommen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

 

10. Reiseversicherungsschutz: Bei faßt allen Veranstaltungen ist eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV) im Preis inbegriffen. Bei Reisen im Ausland innerhalb Europas, ist zusätzlich das 3-Sterne-Europa-Paket (Reise-Krankenversicherung, Notfall-Versicherung) im Preis inbegriffen. Alle Versicherungen sind bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG abgeschlossen.

HanseMerkur Reiseversicherung Notruf-Service: 0180 / 5 256 256

 

11. Haftung: Soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, wird die Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.

 

 

12. Erhöhtes Risiko und alpine Gefahren: Bei allen Veranstaltungen ist zu beachten, dass im Bergsport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht (Absturzgefahr, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Lawinengefahr, Spaltensturz, Steinschlag). Trotz umsichtiger Tourenplanung durch den Bergführer, bleibt immer ein Basisrisiko. Dieses Basisrisiko muß der Kunde selbst tragen. Eine Tourenvorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes technisches Training und persönliche Umsichtigkeit mindert die Unfallgefahr. Für die Höhenanpassung ist eine frühere Anreise sinnvoll. Jedem Teilnehmer wird empfohlen, sich in der alpinen Fachliteratur über die geplanten Tourenziele zu informieren. Es bleibt der mit der Führung betrauten Person vorbehalten, die geplanten Touren nach den Kenntnissen und Fähigkeiten der Teilnehmer oder aufgrund unvorhergesehener Umstände (Alpine Gefahren, Wetter, Lawinensituation) zu ändern. Alle Veranstaltungen werden von uns gewissenhaft vorbereitet und durchgeführt. Eine Garantie für Gipfelbesteigungen ist nicht möglich.

 

13. Veranstalter: Veranstalter ist ALPIN SPORT TS unter der Leitung von Thomas Stephan, staatlich geprüfter Berg- und Skiführer.

 

ALPIN SPORT TS Thomas Stephan · Eckbergstraße 15 · D-76534 Baden-Baden 

 

Alpin Travel (Stand 2.3.2005)

Die vorliegenden Vertrags- und Reisebedingungen sind integrierender Bestandteil des Vertrages zwischen der ALPIN TRAVEL GmbH, CH 8880 Walenstadt, und dem Reiseteilnehmer. Vorbehältlich abweichender schriftlicher Vereinbarung sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien durch die vorliegenden Geschäftsbedingungen geregelt. Bei allen vermittelten Flug-Arrangements gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der zuständigen Fluggesellschaften.

1. Anmeldung/Zahlung Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Kunde, eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Buchungsbestätigung/Rechnung. Der Reisepreis abzüglich Anzahlung ist spätestens 30 Tage vor Abreise fällig. Die Reisedokumente werden ca. 10 Tage vor Abreise zugestellt, in jedem Fall aber erst nach Eingang der Zahlung. Bei Nichtzahlung sind wir zur Aushändigung der Reisedokumente nicht verpflichtet und können vom Reisevertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Mit der Anmeldung anerkennt der Teilnehmer die allgemeinen Reisebedingungen.

2. Annullationsbedingungen Bis zum Beginn der Annullierungsfrist von 90 Tagen vor Reisebeginn beträgt die Annullationsgebühr Euro 200.- pro Person. Für Namensänderung, Aenderung des Reisedatums, Umbuchungen wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro 60.- pro Person, jedoch max. Euro 120.- pro Auftrag verrechnet.
Erfolgt der Rücktritt später als 91 Tage vor Reisebeginn, müssen wir folgende Kosten in Prozenten des Arrangementspreises erheben.

·        90 - 61 Tage vor Reiseantritt 30%

·        60 - 31 Tage vor Reiseantritt 50%

·        30 - 1 Tage vor Reiseantritt 80%

·        Am Abreisetag 100%

Wenn Sie eine Reise-Rücktrittskostenversicherung abschliessen, sind diese Kosten bei Rücktritt von der Buchung aus zwingenden Gründen durch diese Versicherung gedeckt. Beachten Sie die allgemeinen Bedingungen auf dem Versicherungsausweis.
Die Versicherungsprämie und allfällige Visakosten sind durch den Kunden zusätzlich zu bezahlen, sofern eine Versicherung abgeschlossen wurde oder ein Visum eingeholt wurde.

2.2 Ersatzperson. Müssen Sie Ihre Reise annullieren, so kann an Ihrer Stelle eine Ersatzperson die Reise antreten, sofern dies auch von den Flugtarifbestimmungen her möglich ist. Die Ersatzperson muss bereit sein, das Reisearrangement unter den mit Ihnen vereinbarten Bedingungen zu übernehmen. Die Ersatzperson und Sie haften solidarisch für die Zahlung des Arrangementpreises sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten.

2.3 Rücktritt durch den Veranstalter. Wird ein gebuchtes Arrangement durch den Veranstalter auch sehr kurzfristig vor Abreise aufgrund der politischen Lage, infolge schlechter Verhältnisse oder aus Sicherheitsgründen jeglicher Art abgesagt oder nicht durchgeführt, hat der Teilnehmer Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages, abzüglich der Prämien für allfällig abgeschlossene Versicherungen und/oder allfälliger Visakosten. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

2.4 Mindest-Teilnehmerzahl. Sollte die Mindest-Teilnehmerzahl von 20 Personen pro Woche nicht erreicht werden, kann der Veranstalter bis 10 Tage vor Reisebeginn die Reise absagen. Den einbezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurück, weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

3. Versicherungen. Es ist ausdrücklich Sache des Teilnehmers, sich für die Deckung aller auftretenden Risiken zu versichern und zu überprüfen, ob die Deckung der Unfall-, Kranken- und Diebstahlversicherungen weltweit gewährleistet ist. Eine Reise-Rücktrittskostenversicherung, die die Kosten bei Rücktritt aus zwingenden Gründen (Krankheit, Unfall usw.) deckt, und eine Reisezwischenfallversicherung (Assistance) ist jedem Teilnehmer im eigenen Interesse zu empfehlen.

4. Haftung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Skifahren abseits gesicherter und markierter Skipisten und Abfahrtsrouten höhere Risiken birgt. Die Teilnahme an allen Aktivitäten des gebuchten Arrangements erfolgt auf eigene Gefahr. ALPIN TRAVEL GmbH und die von ihr eingesetzten Leiter übernehmen keine Haftung bei Unfällen, Verlust und Beschädigung von Ausrüstung und Effekten. Insbesondere kann ALPIN TRAVEL GmbH nicht dafür garantieren, dass die Veranstaltungen genau nach Programm verlaufen. Der Erfolg hängt in erster Linie von Schnee- und Witterungsverhältnissen und von der persönlichen Leistungsfähigkeit der Teilnehmer ab. Für die Leistungen Dritter wie z.B. Hotels, Fluggesellschaften, Helikopter-Unternehmen, Skilifte, Bergbahnen und anderer Transportunternehmen etc. tritt ALPIN TRAVEL GmbH nur als Vermittler auf und haftet nicht für Qualität, Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen, Zeiten, Anschlüssen usw. Die vorliegenden Programme werden nicht im Namen einer Luftfahrtgesellschaft herausgegeben und verpflichten diese in keiner Weise hinsichtlich der Organisation der Reise. Die Haftung der Luftfahrtgesellschaften richtet sich nach den einschlägigen Gesetzen und den auf den Flugscheinen gedruckten Bedingungen.

Von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden, Mängel oder Programmänderungen infolge höherer Gewalt, kriegerischer Ereignisse, Unruhen, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen, Regierungsbeschlüssen, Unfällen, Ausfall von Transportmitteln und Verspätungen. Mehrkosten, die nicht durch eine allfällige Reisezwischenfallversicherung (Assistance) gedeckt sind, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Alle Aktivitäten ausserhalb des gebuchten Arrangements unternimmt der Teilnehmer auf eigenes Risiko und ohne Haftungsanspruch gegenüber ALPIN TRAVEL GmbH. Die Haftung beschränkt sich generell auf die Höhe des Reisepreises. Weitergehende Ansprüche und Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

5. Reklamationen. Beanstandungen Beanstandungen sind sofort vor Ort zu melden, damit die zuständigen Personen für die Behebung der Mängel besorgt sein können. Berechtigte Ersatzansprüche sind spätestens 20 Tage nach der Rückkehr von der Reise schriftlich dem Veranstalter zu melden.

6. Preis- und Programmänderungen. Aenderungen der Leistungen und Preise, die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern, Wechselkurs- und Tarifträgern, insbesondere von Verkehrsträgern sind ausdrücklich vorbehalten.

Bei etwaigen Flugverspätungen haften weder die Fluglinien noch der Veranstalter, falls dadurch Anschlussflüge nicht erreicht werden.

7. Ausfall des Flugbetriebes. Sollte der Flugbetrieb aus Gründen wie z.B. technische Probleme, Treibstoffnachschub etc. ausfallen, und sollten die garantierten Höhenmeter deswegen nicht erreicht werden, so hat der Teilnehmer Anspruch auf Rückerstattung der nicht gefahrenen garantierten Höhenmeter im Wert der gültigen Bestimmungen für die Rückerstattung. Weitere Rückforderungen sind generell ausgeschlossen.

8. Visa, Reisepass, Impfungen, Zollvorschriften. Für das Einhalten der Bestimmungen und Vorschriften betreffend Pass, Visa, Zoll und Impfungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Entsprechende Informationen erhält der Teilnehmer mit der Reisedokumentation. Der Reisepass muss mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein.

9. Ombudsmann. Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung können Sie den unabhängigen Ombudsmann für das Reisebürogewerbe anrufen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine ausgewogene und faire Einigung zu erzielen.
Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, CH 8801 Thalwil.

10. Allgemeines. Der Teilnehmer ist für das rechtzeitige Erscheinen am Abreiseort selbst verantwortlich.

11. Anwendbares Recht/Gerichtsstand. Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Walenstadt.

 

 

TLH (Stand 2.3.2005)

The following conditions become contractual content.

Organizer
TLH HELISKIING LTD. (hereinafter called TLH) is the organizer of the Heli-Skiing packages described in this brochure. The Travel Agency representing TLH is only a mediator authorized for encashment.

Registration and Payment
The space available for Heli-Skiing in our remote wilderness Lodge is limited. To avoid disappointment, we strongly suggest you register early. A deposit of $1200 CDN per person, or the equivalent in local currency, has to be made to TLH or your Travel Agency within 10 days of receiving a written reservation confirmation. The payment of the balance is due 90 days prior to the beginning of the Heli-Skiing package. If the payment balance required is not received by TLH or the Travel Agent on time, the reservation will be cancelled without notice to the skier and will be treated as a cancellation by the skier more than 90 days in advance of the beginning of the arrival date. For bookings of packages made less than 90 days prior to their beginning, the full package-price is due immediately.

Cancellation
If a cancellation is necessary for any reason, it should be made by registered mail. If a confirmed reservation has to be cancelled more than 90 days before the beginning of the package, TLH will retain the deposit . The deposits for Heli-Skiing are totally non-refundable. If a cancellation is made less than 90 days before the arrival date, the total package price is due in full. No cancellation fee has to be paid if the skier canceling his package finds himself a suitable person as his substitute to take over the contractual obligations, but only if the cancelled space is still available.

Liability
By registering for a TLH Heliskiing package you acknowledge the risks of mountainous areas in winter weather conditions. You are aware of the fact that even a highly qualified mountain-guide is not infallible and that, under these circumstances, he sees himself confronted with extreme situations which are not fully controllable. Therefore, his duty will only consist in limiting the risk to a minimum. Each participant will be required to sign a RELEASE OF LIABILITY, WAIVER OF CLAIMS, ASSUMPTION OF RISKS AND INDEMNITY AGREEMENT before being allowed to ski with us. A sample of this waiver form is reprinted in this brochure. All claims - irrespective of the nationality of the participants - shall be governed in all respects by and interpreted in accordance with the laws of the Province of British Columbia.

Insurance
Trip cancellation insurance is provided by TLH or your travel agent.
Other types of travel insurance we recommend are:

  • Medical insurance to cover hospital costs and ambulance expenses

  • Helicopter evacuation insurance which covers evacuation from the field to our lodge

  • Personal insurance to cover loss of baggage, skis and personal belongings

  • Liability insurance

Make sure these insurances cover you while you are in Canada. Your travel agent will be happy to advise you and send you the appropriate documentation. Helicopter Evacuation insurance may be purchased from TLH upon your arrival at the lodge.

Various
The price for this Heli-Skiing package can be paid to TLH or your travel agent in Canadian funds or in your currency. When paying with currencies other than Canadian funds, the exchange rate of the day of invoicing will be used.

The participant is responsible for arriving on time at the TLH departure point and for conforming to the Canadian Customs Regulations. Your travel agent and TLH will be pleased to assist you in booking your flights, hotels and pre- or post-Heli-Skiing arrangements.

To your specific attention
As this ski adventure can only be available to a few skiers due to the exclusive character of our operation, we ask you to thoroughly read our Heli-Skiing brochure and our price list before registering. According to your commitments, costly measures are taken and other interested skiers may be turned away. TLH Heliskiing is a member of the British Columbia Helicopter and Snowcat Skiing Operators Association. This association sets strict safety standards for operating a Helicopter and Snowcat skiing area. By skiing with TLH Heliskiing Ltd. and its sister company Last Frontier Heliskiing Ltd. you can be assured of skiing with guides certified by the Association of Canadian Mountain Guides and/or the UIAGM, which follow a strict set of operating procedures.

LFH (Stand 2.3.2005)

The following conditions become contractual content.

Organizer
LAST FRONTIER HELISKIING LTD. is the organizer of the Heli-Skiing packages described in this brochure. The Travel Agency representing Last Frontier Heliskiing is only a mediator authorized for encashment.

Registration and Payment
The space available for Heli-Skiing in our remote wilderness lodge is limited. To avoid disappointment, we strongly suggest you register early. A deposit of CAD $1600 per person, or the equivalent in local currency, has to be made to Last Frontier Heliskiing or your Travel Agency at the time of your registration. The payment of the balance is due 90 days prior to the beginning of the Heli-Skiing package. If the payment balance required is not received by Last Frontier Heliskiing or the Travel Agent on time, we reserve the right to cancel the reservation without notice to the skier and it will be treated as a cancellation by the skier more than 90 days in advance of the beginning of the arrival date. For bookings of packages made less than 90 days prior to their beginning, the full package-price is due upon registration.
In Deutschland: Besuchen Sie die Web-Seite unserer Generalagenten,
Hagen Alpin Tours:
www.pulver-schnee.de

Cancellation
If a cancellation is necessary for any reason, it should be made in writing. If a confirmed reservation has to be cancelled more than 90 days before the beginning of the package, Last Frontier Heliskiing will retain the deposit of CAD $1600 per person and package. The deposits for heli-Skiing are totally non-refundable. If a cancellation is made less than 90 days before the arrival date, the total package price is due in full. No cancellation fee has to be paid if the skier cancelling his package finds himself a suitable person as his substitute that takes over his contractual obligations, but only if the cancelled space is still available.

Liability
By registering for a Last Frontier Heliskiing package you acknowledge the risks of mountainous areas in winter weather conditions. You are aware of the fact that even a highly qualified mountain-guide is not infallible and that, under these circumstances, he sees himself confronted with extreme situations which are not fully controllable. Therefore, his duty will only consist in limiting the risk to a minimum. Each participant will be required to sign a RELEASE OF LIABILITY, WAIVER OF CLAIMS, ASSUMPTION OF RISKS AND INDEMNITY AGREEMENT before being allowed to ski with us. A sample of this waiver form is reprinted in our brochure.

Click your language of preference to preview: EN, FR, DE, SP and IT
All claims, irrespective of the nationality of the participants, shall be governed in all respects by and interpreted in accordance with the laws of the province of British Columbia.

InsuranceTrip cancelation insurance is offered at 4.5% of the total package cost.
This is arranged through Lutz Financial Services.
Other types of insurance that we recommend are:

  • Helicopter Evacuation Insurance. This can be purchased from Last Frontier Heliskiing upon your arrival at the Lodge.

  • Medical Insurance to cover hospital costs and ambulance expenses

  • Personal insurance to cover loss of baggage skis and personal belongings.

Make sure these insurances cover you while you are in Canada.
Your travel agent or Lutz Financial Services will be happy to advise you and send you the appropriate documentation. If you have more questions concerning your trip cancellation insurance, please contact:Lutz Financial Services

Various
The price for this Heli-Skiing package can be paid to Last Frontier Heliskiing or your travel agent in Canadian funds or in your currency. When paying with currencies other than Canadian funds, the exchange rate of the day of receiving your payment in our office will be used. The participant is responsible for arriving on time at the Last Frontier Heliskiing departure point and for conforming to the Canadian Customs & Immigration Regulations. Your travel agent and Last Frontier Heliskiing will be pleased to assist you in booking your flights, hotels and pre or post Heli-Skiing arrangements.

To Your Specific Attention
As this ski adventure can only be available to a few skiers due to the exclusive character of our operation, we ask you to thoroughly read our Heli-Skiing brochure and our price list before registering. According to your commitments, costly measures are taken and other interested skiers or snowboarders may be turned away.

Hagen Alpin Tours (Stand 2.3.2005)

I. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde HAGEN ALPIN TOURS in Mittelberg (im folgenden HAGEN ALPIN TOURS) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch HAGEN ALPIN TOURS zustande. Der Kunde erhält mit oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine schriftliche Reisebestätigung. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden.

II. BEZAHLUNG
Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens EUR 150,- oder 15 % vom Reisepreis pro Reiseteilnehmer zu leisten. Die Restzahlung ist bis 28 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Reisen, für die eine Mindestteilnehmerzahl gilt, kann die Fälligkeit frühestens dann eintreten, wenn HAGEN ALPIN TOURS nicht mehr berechtigt ist, die Reise abzusagen. Der Veranstalter ist bei R&V versichert. Der Kunde erhält einen Sicherungsschein mit Bestätigung.

Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, obgleich der Kunde einen Sicherungsschein erhalten hat, wird HAGEN ALPIN TOURS von der Leistung frei und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.

III. REISEDOKUMENTE
Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reiseteilnehmer wider Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit HAGEN ALPIN TOURS in Verbindung zu setzen.

IV. LEISTUNGEN
Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen bestimmt sich grundsätzlich nach den Angaben im Angebot und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

V. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
Werden nach Buchung der Reise vom Reiseteilnehmer Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins, Reiseziels, Beförderungsart, Reiseteilnehmer oder Abflughafens vorgenommen, erhebt HAGEN ALPIN TOURS ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 25,- pro Vorgang.

Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von HAGEN ALPIN TOURS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird. HAGEN ALPIN TOURS ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages zu erhöhen, wenn damit eine Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird und wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Die Erhöhung des Reisepreises darf höchstens dem Anstieg des Kostenfaktors entsprechen, der die Erhöhung des Reisepreises begründet und setzt voraus, dass HAGEN ALPIN TOURS die Berechnung des neuen Reisepreises so aufgeschlüsselt, dass die Erhöhung vom Kunden nachgerechnet werden kann. Bei einer zulässigen Preiserhöhung von über 5 % des Reisepreises oder einer zulässigen erheblichen Änderung kann der Kunde ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn HAGEN ALPIN TOURS in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem HAGEN ALPIN TOURS-Angebot zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat den Rücktritt oder das Verlangen nach einer Ersatzreise unverzüglich nach Kenntnis der Änderungserklärung HAGEN ALPIN TOURS gegenüber geltend zu machen. Letzteres gilt auch für den Fall der zulässigen Absage der Reise durch HAGEN ALPIN TOURS. Bei Buchung von anderen Leistungsträgern durch Hagen Alpin Tours (Fluggesellschaften, andere Reiseveranstalter) treten automatisch deren Reisebedingungen in Kraft.

VI. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei HAGEN ALPIN TOURS. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann HAGEN ALPIN TOURS angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. HAGEN ALPIN TOURS kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret berechnen oder unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Hierfür sind die folgenden Prozentsätze maßgeblich:

A) Wanderreisen (außer Wanderkreuzfahrt)

bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 30 %
ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt 65 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt 85 %

B) Wanderkreuzfahrt

bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab 14. Tag vor Reiseantritt 75 %
No-show 100%

Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte Eintrittskarten betragen in jedem Fall 100%. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, dem Veranstalter im Falle der Ergebung der pauschalierten Stornogebühren nachzuweisen, dass dem Veranstalter wesentlich geringere Kosten als die erhobene Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist er nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Der Veranstalter behält sich vor, abweichend von den vorstehenden Pauschalen im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihm entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.

VII. AUFHEBUNG DES VERTRAGS WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z. B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseteilnehmer als auch HAGEN APLIN TOURS den Vertrag kündigen. Bei Kündigung erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. HAGEN ALPIN TOURS kann jedoch für erbrachte Leistungen ein Entgelt verlangen. Wird der Vertrag nach Antritt der Reise aus obengenannten Umständen gekündigt, werden Mehrkosten für die Rückbeförderung von HAGEN ALPIN TOURS und dem Reiseteilnehmer je zur Hälfte getragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.

VIII. SONDERKOSTEN
Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen während der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören z.B. Aufwendungen, die aus dem verspäteten Eintreffen des Kunden zum Abflug oder zur vorbereiteten Wander-Tour entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr von einer Wanderung als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall (z.B. Hubschrauber-Rücktransport, Hospital- und Hotelaufenthalt auch für Begleitperson). Tritt HAGEN ALPIN TOURS, um einem akuten Notfall zu begegnen, in Vorlage, so sind die von HAGEN ALPIN TOURS verauslagten Beträge nach Abschluss der Reise sofort zu erstatten. Eine Kranken- und Rücktransportkostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen.

IX.
RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN REISEVERANSTALTER
HAGEN ALPIN TOURS kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kundigen:

1. Bis 14 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Die Erklärung, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise deshalb abgesagt wird, hat dem Kunden spätestens am 14. Tag vor Reisebeginn zuzugehen. Der Kunde erhält dann seine auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
2. Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von HAGEN ALPIN TOURS nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen der Reise (Gesundheit, körperliche Fitness, Leistungsvermögen, Mithilfe beim Reiseablauf etc.) verbindlich festgelegt sind, nicht entspricht. Kündigt HAGEN ALPIN TOURS, so behält HAGEN ALPIN TOURS den Anspruch auf den Reisepreis; HAGEN ALPIN TOURS muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die HAGEN ALPIN TOURS aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der Beträge, die HAGEN ALPIN TOURS von den Leistungsträgern gutgeschrieben wurden. Bei der Kündigung wird HAGEN ALPIN TOURS durch den jeweiligen Reiseleiter vertreten.

X. GEWÄHRLEISTUNG / HAFTUNG / OBLIEGENHEITEN
Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so richtet sich die Haftung von HAGEN ALPIN TOURS nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde kann Abhilfe verlangen, die HAGEN ALPIN TOURS verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
HAGEN ALPIN TOURS kann Abhilfe in der Weise schaffen, daß eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Reisemangel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Im Fall des Auftretens von Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel unverzüglich gegenüber dem Reiseleiter zu rügen. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, sind Einsprüche deswegen ausgeschlossen.
Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässige wenn HAGEN ALPIN TOURS keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde HAGEN ALPIN TOURS hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von HAGEN ALPIN TOURS verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

XI.ANMELDUNG VON ANSPRÜCHEN /VERJÄHRUNG
Will der Kunde HAGEN ALPIN TOURS auf Minderung, Schadensersatz wegen vertraglicher oder deliktischer Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber HAGEN ALPIN TOURS anzumelden. Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere örtliche Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung des Kunden vor ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei denn, der Kunde ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden. Ansprüche der Kunden aus Gewährleistung und vertraglicher Haftung verjähren innerhalb von einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem HAGEN ALPIN TOURS die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.

XII. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

- bei vertraglicher Haftung:
Die vertragliche Haftung von HAGEN ALPIN TOURS für Schäden, die nicht körperliche Schäden sind, ist auf den 3fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit HAGEN ALPIN TOURS für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

- bei deliktischer Haftung:
Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung, die nicht Körperschäden sind und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von HAGEN ALPIN TOURS pro Teilnehmer und Reise auf EUR 4090,- bzw., wenn der Reisepreis des Teilnehmers EUR 1364,- übersteigt, auf den 3fachen Reisepreis beschränkt. HAGEN ALPIN TOURS empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.

- Haftung des Luftfrachtführers:
Kommt HAGEN ALPIN TOURS die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalalara u. a. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers bei Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigung von Gepäck.

XIII. EINREISE- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
HAGEN ALPIN TOURS informiert die Kunden in den Reiseprospekten über die für deutsche, österreichische und Schweizer Staatsbürger jeweils geltenden Bestimmungen für die Einreise in das Urlaubsland, insbesondere die für die Erteilung von Einreisedokumenten geltenden Formalitäten und Fristen sowie die zu beachtenden gesundheitspolizeilichen Formalitäten. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.

XIV. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

XV. Gerichtsstand
Sitz des Unternehmens.

HAGEN ALPIN TOURS
Winfried Hagen
Alois-Wagner-Str. 28
87466 Oy-Mittelberg

 

 

 

Sport Radermacher (Stand 2.3.2005)

REISEBEDINGUNGEN


Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma Sport Radermacher – nachfolgend „SR“ - zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a-m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4-11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus:

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde SR den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von SR für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.

1.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von SR nicht bevollmächtigt, Verein-barungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von SR hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

1.3. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von SR herausgegeben werden, sind für SR und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von SR gemacht wurden.

1.4. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt SR den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.

1.5. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.6. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von SR zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird SR dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist SR nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

1.7. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von SR vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von SR vor, an das SR für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist SR die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.


2. Besonderheiten bei der Buchung von Gruppenreisen
2.1. Die nachfolgenden Bestimmungen Ziffer 2.2 bis 2.3 gelten, soweit die vertragliche Vereinbarung der von SR zu erbringenden Reiseleistungen und/oder die Buchungsabwicklung über einen Gruppenauftraggeber erfolgt.

2.2. Der Gruppenauftraggeber hat ausschließlich die Stellung eines Vertreters und Empfangsboten des Reisenden. Er ist berechtigt, namens und in Vollmacht des Reisenden rechtsgeschäftlich Erklärungen für diesen abzugeben – insbesondere als dessen Vertreter diese Reisebedingungen als Vertragsinhalt anzuerkennen - und solche von SR entgegenzunehmen. Der Reisende kann diese Vollmacht jederzeit gegenüber SR widerrufen.

2.3. Von den Vereinbarungen mit dem Reisenden und diesen Reise-bedingungen bleiben Vereinbarungen mit einem Gruppenauftraggeber, die dessen eigene Rechte und Pflichten gegenüber SR betreffen, unberührt.

2.4. Sind mit dem Gruppenauftraggeber bestimmte Teilnehmerzahlen, bzw. nach Teilnehmerzahlen gestaffelte Preise vereinbart, so haftet der Gruppenauftraggeber, bzw. die anmeldende Person, soweit die Voraussetzungen nach Ziffer 1.5 vorliegen, unmittelbar und unabhängig davon, ob eine Verpflichtung des/der Teilnehmer(s) diesbezüglich besteht auf die Preisdifferenz bei Unterschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl durch Absage, Rücktritt oder Teilrücktritt nach Vertragsschluss, bzw. bei Nichtteilnahme.


3. Bezahlung
3.1. SR und deren Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde.

3.2. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 2 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 10. genannten Grund abgesagt werden kann.

3.3. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden € 75,- nicht, so dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.

3.4. Soweit SR zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbe-haltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.

3.5. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist SR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 7. zu belasten.


4. Leistungsänderungen
4.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von SR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamt-zuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.3. SR ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

4.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleich-wertigen Reise zu verlangen, wenn SR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot an-zubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von SR über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise dieser gegenüber geltend zu machen.


5. Besondere Bestimmungen zu Witterungsverhältnissen
5.1. SR kann keine Einstandspflicht, bzw. kein Risiko bezüglich der Witterungsverhältnisse übernehmen. Alle Reisen, Touren und Angebote werden von SR daher grundsätzlich bei jedem Wetter erbracht, bzw. durchgeführt, insbesondere auch bei Regen oder jahreszeitlich ungewöhnlich hohen oder niedrigen Temperaturen.

5.2. Jedwede Witterungsverhältnisse, insbesondere Schönwetter und/oder Trockenheit, bzw. Ausbleiben von Regen sind daher, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, weder Vertragsbedingung, noch Vertragsgrundlage.

5.3. Witterungsverhältnisse gleich welcher Art, insbesondere Regen, rechtfertigen daher weder eine kostenlose Kündigung, noch einen kostenlosen Rücktritt, noch einen sonstigen kostenlosen Anspruch auf Auflösung des Vertragsverhältnisses, Terminverschiebung, Änderung oder Verkürzung von Teilnehmerzahlen oder Leistungen.

5.4. Für die Auswirkung von Witterungsverhältnissen sind ausschließlich die Verhältnisse am Leistungsort maßgeblich.


6. Preiserhöhung
SR behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.

6.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann SR den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann SR vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann SR vom Kunden verlangen.

6.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber SR erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

6.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reise-vertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für SR verteuert hat.

6.4. Eine Erhöhung nach Ziffer 6.1 bis 6.3 ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für SR nicht vorhersehbar waren.

6.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat SR den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn - eingehend beim Kunden - zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn SR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von SR über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.


7. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten
7.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber SR unter der nachstehend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

7.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert SR den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann SR, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

7.3. SR hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

Flugreisen mit Charter- oder Linienflug
- bis 30 Tage vor Reiseantritt 30%
- vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%
- vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
- vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%
- vom 6. Tag vor Reiseantritt 90%
- bei Rücktritt am Abreisetag oder Nichtanreise 95%

Bei Selbstanreise
- bis 45 Tage vor Reiseantritt 30%
- vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 50%
- vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 75%
- vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 85%
- ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise 95%

7.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, SR nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

7.5. SR behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist SR verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.


8. Umbuchungen
8.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann SR bis zu dem bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 25,- pro Änderung erheben.

8.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 7. zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. SR wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
SR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch SR muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein
b) SR hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen
c) SR ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nicht-erreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von SR später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn SR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch SR dieser gegenüber geltend zu machen.
f) Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.


11. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
SR kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von SR nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt SR, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.


12. Obliegenheiten des Kunden
12.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit SR wie folgt konkretisiert
a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von SR (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von SR wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht erreichbar, so ist der Reisende verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber SR unter der nachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen.
d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt, insbesondere die Mängelanzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.

12.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von SR nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen SR anzuerkennen.

12.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, SR erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn SR oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von SR oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

12.4. Weitere Obliegenheiten und Hinweise für den Reisenden:
a) Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen sind vom Reisenden unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadenanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von SR anzuzeigen.
b) Reiseunterlagen
Der Kunde hat SR zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der von SR mitgeteilten Frist erhält.
c) Schadensminderungspflicht
Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er SR auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.


13. Besondere Pflichten und Haftung des Teilnehmers und des Gruppenverantwortlichen

13.1. Der Teilnehmer ist zur sorgfältigen Beachtung aller ihm in schriftlicher und/oder mündlicher Form vor und während der Tour erteilten Hinweise verpflichtet. Auf die Möglichkeit einer Kündigung durch SR, für den Fall der Zuwiderhandlung gemäß Ziffer 7.1 dieser Bedingungen, wird ausdrücklich hingewiesen.
13.2. Für alle Teilnehmer, auch sofern sie schwimmen können, ist das Tragen von Schwimmwesten, und je nach Tour das Tragen weiterer Sicherheitsausrüstung, verpflichtend. Für Kinder unter 8 Jahren ist das Tragen einer Schwimmweste nach EN-Norm 100 (Schwimmweste mit Kragen) Pflicht.

13.3. Es besteht vor und während der Tour Alkoholverbot entsprechend den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts.

13.4. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Mietgegenstände sorgfältig und pfleglich zu behandeln.

13.5. Der Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Mieter und Teilnehmer sowie jedweder sonstiger Dritter ausgeschlossen ist.

13.6. Es ist grundsätzlich verboten, andere Kanus während der Fahrt anzuhalten, zu rammen, abzudrängen, zum Schaukeln oder Kentern zu bringen oder das Kanu und/oder seine Insassen in sonstiger Weise in der Fahrt zu behindern.

13.7. Der Teilnehmer hat im Bereich der Kanutouren alle behördlichen Anordnungen oder Auflagen, insbesondere auch Warn- und Hinweisschilder zu beachten. Anordnungen zur Umgehung von Hindernissen, Stromschnellen, Wehren o.ä. sind exakt zu befolgen.

13.8. Das Befahren, bzw. Hinunterfahren von Wehren ist, nicht nur im Bereich von Kanutouren, sondern grundsätzlich, streng verboten.

13.9. Im Bereich der Kanutouren birgt die Mitnahme von Babys und Kleinkindern sowie von Tieren, insbesondere von Hunden erhebliche Gefahren, insbesondere auch für das Kentern. Der Teilnehmer trägt die alleinige und ausschließliche Verantwortung für jedwede Folgen, die sich aus einer solchen Mitnahme ergeben.

13.10. Die generelle Möglichkeit des Kenterns muss im Bereich der Kanutouren vom Teilnehmer für alle Belange seiner persönlichen Sicherheit, Kleidung und Ausrüstung und der seiner Mit-Teilnehmer berücksichtigt werden.

13.11. Der Reisende haftet bei Kanutouren SR gegenüber für den Verlust von Ausrüstungsgegenständen, soweit dieser nicht ursächlich durch ein Verschulden von SR oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.

13.12. Der Teilnehmer haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen an den Kanus und Ausrüstungsgegenständen, soweit diese nicht ursächlich durch ein Verschulden von SR oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

13.13. Der Teilnehmer haftet auch für schuldhaft verursachte Schäden, die nicht Schäden an Ausrüstungsgegenständen sind, insbesondere solche, die sich aus der Nichtbeachtung der besonderen Pflichten nach Ziffer 13.1 bis 13.9, dem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen, Gebote oder Verbote an der Strecke oder sonstigen Pflichtverletzungen ergeben. Die Haftung umfasst auch die Übernahme der Kosten von Rettungs- und Bergungsmaßnahmen und die Freistellung von Ansprüchen Dritter (Rettungsstellen, Behörden, anderer Teilnehmer). Die Haftung tritt nicht oder nur anteilig ein, soweit der Schaden durch ein Verschulden von SR oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht oder mit verursacht wurde.

13.14. Bei Gruppen haftet die Firma/Institution nach Maßgabe von Ziffer 13.13 gesamtschuldnerisch mit dem jeweils haftenden Teilnehmer. Sie haftet alleine, wenn der Schadensverursacher nicht ermittelt werden kann, es sei denn, sie weist nach, dass dieser nicht aus dem Kreis ihrer Teilnehmer stammt.


14. Beschränkung der Haftung
14.1. Die vertragliche Haftung von SR für Schäden, die nicht Körper-schäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit SR für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

14.2. Die deliktische Haftung von SR für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

14.3. SR haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leis-tungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von SR sind. SR haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von SR ursächlich geworden ist.

14.4. SR gibt, z.B. bei Kanutouren, Angaben zur Strecke hinsichtlich Befahrbarkeit, Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten, Verkehrsanbindungen, Transfermöglichkeiten, Verpflegungs- und Übernachtungsmöglichkeiten, Besichtigungsmöglichkeiten und Öffnungszeiten entsprechend der ihr erteilten oder von ihr eingeholten Informationen an den Teilnehmer weiter. SR haftet jedoch nicht für die Richtigkeit und/oder Aktualität solcher Informationen, soweit ihr bezüglich der Informationseinholung und/oder -weitergabe nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

14.5. Kommt es durch den Teilnehmer, unabhängig davon, ob dies auf dessen Veranlassung oder veranlasst durch Dritte geschieht, zu Rettungs- oder Bergungseinsätzen so haben der Teilnehmer, bzw. der Gruppenauftraggeber die hierfür anfallenden Kosten gesamtschuldnerisch zu tragen und SR von einer etwaigen Inanspruchnahme freizustellen. Dies gilt nicht, soweit der Einsatz oder die Kosten durch die Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten von SR schuldhaft verursacht wurden.

14.6. SR haftet nicht für den Verlust von persönlichen Gegenständen des Teilnehmers, soweit der Verlust nicht durch ein Verschulden von SR oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht oder mitverursacht wurde.


15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
15.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber SR unter der nach-stehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 12.4. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, bei der Fluggesellschaft geltend zu machen.

15.2. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und SR Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder SR die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.


16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
16.1. SR wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Ge-meinschaft, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheits-vorschriften, in dem Land in dem die Reise angeboten wird, vor Ver-tragsabschluss sowie über deren evtl. Ände-rungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

16.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn SR schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

16.3. SR haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass SR eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


17. Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und SR findet aus-schließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.


18. Gerichtsstand
18.1. Soweit bei Klagen des Kunden gegen SR im Ausland für die Haftung von SR dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

18.2. Der Kunde kann SR nur an deren Sitz verklagen.

18.3. Für Klagen von SR gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von SR vereinbart.

18.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestim-mungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und SR anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

Reiseveranstalter ist:
Sport Radermacher
Geschäftsführer: Michael Radermacher
Handelsregister: Aachen HRA 4020
Ust-IdNr.: DE 121 822 486
Gerichtsstand : Aachen
Adenauerstraße 6
D-52146 Würselen

Rucksack Reisen (Stand 7.3. 2005)

Sehr geehrter Reisegast,

wir setzen unser ganzes Wissen und Können ein, um Ihre Reise sorgfältig vorzubereiten und so reibungslos wie möglich abzuwickeln. Allerdings geht es nicht ohne die nachfolgenden Reisebedingungen. Sie ergänzen die Vorschriften der §§ 651 a bis l BGB über den Pauschalreisevertrag und die Informationsverordnung für Reiseveranstalter und führen diese Vorschriften aus. Sie werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen uns, der Firma Rucksack Reisen Münster GmbH, Hammer Straße 418, 48153 Münster, nachstehend "RRM" abgekürzt, und jedem einzelnen Reiseteilnehmer, nachstehend "der Reisegast" genannt, im Falle der Buchung zustande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch!

1. Abschluß des Reisevertrages
1.1.
Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde RRM den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von RRM für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.
1.2.
Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von RRM hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.3.
Orts- und Hotelprospekte, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für RRM und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von RRM gemacht wurden.
1.4.
Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt RRM den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.
1.5.
Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.6.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von RRM zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird RRM dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von RRM vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von RRM vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist RRM die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.

2. Bezahlung
2.1.
RRM und deren Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises, max. € 250,-pro Person zur Zahlung fällig.
2.2.
Die Restzahlung wird 3 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8. genannten Grund abgesagt werden kann.
2.3.
Bei Buchungen kürzer als vier Wochen vor Reisebeginn ist die gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheins zahlungsfällig.
2.4.
Soweit der Sicherungsschein übergeben ist, RRM zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
2.5.
Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist RRM berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 bis 5.5 zu belasten.

3. Leistungsänderungen
3.1.
Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3.
RRM ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
3.4.
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn RRM in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von RRM über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

4. Preiserhöhung
RRM behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.
4.1.
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann RRM den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann RRM vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann RRM vom Kunden verlangen.
4.2.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber RRM erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
4.3.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für RRM verteuert hat.
4.4.
Eine Erhöhung nach Ziffer 4.1 bis 4.3 ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für RRM nicht vorhersehbar waren.
4.5.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat RRM den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn RRM in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von RRM über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber RRM unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2.
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert RRM den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann RRM, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
5.3.
RRM hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

Reisen mit Fluganreise

  • a) bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%

  • b) vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%

  • c) vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%

  • d) vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%

  • e) ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise 90%

Reisen mit Bus-, Bahn-, Eigenanreise

  • a) bis 45 Tage vor Reiseantritt 10%

  • b) vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%

  • c) vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%

  • d) vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%

  • e) ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise 90%

5.4.
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, RRM nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
5.5.
RRM behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist RRM verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

6. Umbuchungen
6.1.
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann RRM bis zu den bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 25,- pro Kunden erheben.
6.2.
Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.2 bis 5.5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. RRM wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
8.1.
RRM kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch RRM muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.
b) RRM hat auf die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung hinzuweisen oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
c) RRM ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von RRM später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
e) Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn RRM in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch RRM diesem gegenüber geltend zu machen.
f) Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
RRM kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von RRM nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt RRM, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

10. Obliegenheiten des Kunden
10.1.
Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit RRM wie folgt konkretisiert:
a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von RRM (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von RRM wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber RRM unter der nachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen.
d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt, insbesondere die Mängelanzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
10.2.
Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen RRM anzuerkennen.
10.3.
Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, RRM erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn RRM oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur) eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Erfolgt nach diesen Bestimmungen eine zulässige Kündigung des Reisevertrages durch den Reiseteilnehmer, so bestimmen sich die Rechtsfolgen dieser Kündigung nach § 651 e Abs. 3 und Abs. 4 BGB.
10.4.
Weitere Obliegenheiten und Hinweise für den Reisenden:
a) Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
a) Reiseunterlagen
Der Kunde hat RRM zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
b) Schadensminderungspflicht
Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er RRM auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

11. Beschränkung der Haftung
11.1.
Die vertragliche Haftung von RRM für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit RRM für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2.
Die deliktische Haftung von RRM für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
11.3.
RRM haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von RRM sind. RRM haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von RRM ursächlich geworden ist.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
12.1.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber RRM unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.4. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
12.2.
Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und RRM Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder RRM die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1.
RRM wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
13.2.
Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nicht-befolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn RRM schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
13.3.
RRM haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass RRM eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

14. Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und RRM findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

15. Gerichtsstand
15.1.
Soweit bei Klagen des Kunden gegen RRM im Ausland für die Haftung von RRM dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
15.2.
Der Kunde kann RRM nur an dessen Sitz verklagen.
15.3.
Für Klagen von RRM gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von RRM vereinbart.
15.4.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und RRM anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt. Rucksack Reisen Münster GmbH und Rechtsanwalt Rainer Noll, Stuttgart 2004-2005

Reiseveranstalter ist:
Rucksack Reisen Münster GmbH
AG Münster, HRB 4485
Geschäftsführer: Hermann Mahlow
Hammer Straße 418, 48153 Münster

 

HolidayAuto (Stand 2.3.2005)

mietbedingungen

vermittlung.
wir sind eine reine vermittlungsagentur und vermitteln ihnen ihr mietauto zu günstigen festpreisen und konditionen, die wir vor ort ausgehandelt haben. den mietvertrag über ihren mietwagen schließen sie dann vor ort mit dem jeweiligen autovermieter ab. bitte beachten sie die informationen im voucher!

 

was ist inklusive?
unsere preise enthalten unbegrenzte kilometer, haftpflichtversicherung (gemäß den lokalen bedingungen, jedoch min. 1,5 mio euro deckungssumme - siehe dazu genauer unten unter „haftpflichtversicherung“), vollkaskoversicherung ohne selbstbeteiligung (cdw) und kfz-diebstahlversicherung ohne selbstbeteiligung (siehe dazu genauer unten unter „schäden an ihrem mietwagen“), flughafensteuer und -bereitstellung sowie alle lokalen steuern. bitte beachten sie die zusatzinformationen auf ihrem voucher zu den einzelnen ländern, da für einige destinationen abweichende bedingungen gelten können. die für die mietfahrzeuge abgeschlossene kfz-diebstahlversicherung bezieht sich ausschließlich auf den diebstahl des fahrzeuges und nicht auf die darin befindlichen gegenstände. die bezahlung aller extras zuzüglich örtlicher steuer für diese extras erfolgt vor ort.

 

reservierungsablauf.
sie reservieren online oder direkt in ihrem reisebüro und erhalten dort ihren voucher von holiday autos, der ihre reservierung nachweist und bei dessen vorlage sie bei dem autovermieter vor ort ihr fahrzeug erhalten. bei kurzfristigen reservierungen erhalten sie einen fax- oder email-voucher, der als original-voucher gilt.

 

änderung der reservierung.
sämtliche änderungen (verlängerung, geänderte flugdaten oder fahrzeuggruppe usw.) nehmen sie bitte über ihr reisebüro oder über holiday autos deutschland vor; anderenfalls kann ihnen der günstige tarif nicht garantiert werden. für änderungen werden keine gebühren erhoben. sollten sie sich entschließen, ihren mietwagen noch länger zu behalten, verlängern sie bitte ihre buchung vor ablauf der miete über ihr reisebüro oder über holiday autos deutschland. nennen sie uns einen faxanschluss an ihrem urlaubsort oder ihre email-adresse sowie ihre zahlungsweise, und wir sind gerne bereit, die verlängerung mit ihrem autovermieter zu vereinbaren. wird die verlängerung direkt vor ort mit dem autovermieter vereinbart, haben sie keinen anspruch auf den über uns vermittelten günstigen tarif, sondern der vermieter kann die zahlung des jeweils örtlichen tarifes verlangen. bei vorzeitiger rückgabe, verspäteter übernahme (z.b. durch flugverspätung) oder nicht in anspruch genommenem mietwagen besteht kein erstattungsanspruch gegen holiday autos. absprachen mit dem autovermieter vor ort können von holiday autos nicht berücksichtigt werden.

 

berechnung des preises.
die angegebenen preise sind in euro. mindestmietdauer ist in der regel drei tage. einzeltage sind für einige zielgebiete auf anfrage in der reservierungszentrale möglich. die preisberechnung richtet sich nach dem anmietdatum.
3 tage = 3/5 wochenpreis
4 tage = 4/5 wochenpreis
5 - 7 tage = wochenpreis
mehrtag = 1/7 wochenpreis

usa = siehe bedingungen usa (bitte fordern Sie diese vor Ausfüllen des Buchungsformulars an)

 

mietvertrag.
vor ort müssen sie einen mietvertrag abschließen. lesen sie den mietvertrag genau durch und bewahren sie eine kopie auf. als miettag gelten immer 24 stunden. bei überschreitung wird ein zusatztag zum örtlichen tarif berechnet.

übergabe.
die meisten autovermieter haben im zielgebiet mietwagenstationen im flughafengebäude. in vielen zielgebieten ist eine hotelzustellung möglich. die vor ort zu zahlenden zustellgebühren hängen von der jeweiligen autovermietung ab. in einigen zielgebieten erfolgt die zustellung per abholung mit dem shuttlebus, der sie zur nächsten station bringt. überprüfen sie das fahrzeug bei übergabe auf evtl. schäden und lassen sie sich diese auf dem mietvertrag bestätigen, um eine reibungslose rückgabe des mietwagens zu gewährleisten. wenn das fahrzeug nicht ihren wünschen entspricht oder sie mängel entdecken, reklamieren sie bitte sofort vor ort bei der übergabe, da sie sonst gewährleistungsrechte verlieren. reparaturen am fahrzeug dürfen nur mit zustimmung des autovermieters vor ort durchgeführt werden.

 

fahrzeuggruppe.
reservierungen können nur für eine wagengruppe entgegengenommen werden. die genannten fahrzeuge verstehen sich als typisches beispiel für die größe des fahrzeuges. wir werden allerdings unser bestes tun, damit sie ihr „wunschauto“ bekommen.

 

sonderzubehör/extras.
dachgepäckträger, kindersitze, schneeketten usw. können über das reisebüro oder bei direkter reservierung über holiday autos für viele zielgebiete angefragt werden. evtl. vor ort zu entrichtende gebühren für diese extras können in unserer reservierungszentrale oder über die reservierungssysteme (veranstaltercode: „holi“, aktionscode „i“) abgefragt werden.

 

alter des fahrers.
das erforderliche mindestalter ist von land zu land unterschiedlich, beträgt aber in der regel 21 jahre. in einigen ländern gibt es auch eine altersbegrenzung nach oben (aus gründen der versicherung). bitte erkundigen sie sich bei der reservierung danach und beachten sie die hinweise auf ihrem voucher.

 

führerschein.
der fahrer muss seit min. 1 jahr (in einigen ländern seit min. 2 jahren - bitte informieren sie sich bei der reservierung über die anforderungen ihres ziellandes) im besitz eines gültigen führerscheins der klasse 3 bzw. klasse b (euro-norm) sein, den er im original und in verbindung mit einem gültigen reisepass oder personalausweis bei vertragsabschluss vor ort vorlegt.

 

kaution.
bei vielen autovermietern muss zur sicherheit vor ort eine kaution hinterlegt werden. die zu hinterlegende kaution muss je nach land und autovermieter in landeswährung geleistet werden. bei einigen autovermietern wird ausschließlich die kreditkarte als kaution akzeptiert. bitte erkundigen sie sich bei der reservierung und beachten sie die hinweise auf ihrem voucher.

 

tankregelung.
bitte beachten sie genau die tankregelung, die im mietvertrag des autovermieters beschrieben ist.

 

einwegmieten.
einwegmiete = ort der übernahme und rückgabe für das fahrzeug sind nicht identisch. über die möglichkeiten einer einwegmiete informieren sie sich bitte bei der reservierung. eventuelle zusatzkosten für die einwegmiete werden vor ort abgerechnet.

 

haftpflichtversicherung.
im mietpreis enthalten ist eine haftpflichtversicherung. bei den meisten autovermietern handelt es sich dabei um eine haftpflichtversicherung mit unbegrenzter deckungssumme. ist hingegen die deckungssumme bei der haftpflichtversicherung ihres autovermieters begrenzt, und zwar auf weniger als 1,5 mio euro, dann ist im mietpreis auch noch eine zusatzhaftpflichtversicherung enthalten, die den fehlenden betrag bis zu einer deckungssumme von 1,5 mio euro abdeckt. das heißt, die zusatzversicherung gewährt versicherungsschutz für den fall, dass der/die im mietvertrag vor ort eingetragene/n fahrer einen unfall verursacht hat/haben, dessen schadenshöhe (für personen- und sachschäden) die deckungssumme der kfz-haftpflichtversicherung des autovermieters übersteigt, allerdings nur bis zu einer gesamtdeckungssumme (von haftpflichtversicherung und zusatzhaftpflichtversicherung zusammen) von 1,5 mio euro. über 1,5 mio euro hinaus besteht also nur dann versicherungsschutz, wenn die haftpflichtversicherung ihres autovermieters dies vorsieht. dies ist auch in ihrem voucher vermerkt. nicht versichert durch die haftpflichtversicherung oder die zusatzhaftpflichtversicherung sind schäden am gemieteten fahrzeug selbst (diese schäden sind durch die vollkaskoversicherung gedeckt, siehe dazu unter „schäden an ihrem mietwagen“). der versicherungsschutz entfällt insbesondere bei bewusstseinsstörungen des fahrers durch alkohol, medikamente oder drogen. nach eintritt eines versicherungsfalles ist die versicherte person verpflichtet, den schaden unverzüglich, spätestens jedoch am folgetag, der versicherung zu melden. ein versicherungsschein wird den unterlagen beigelegt.

schäden an ihrem mietwaqen.
im mietpreis enthalten ist eine vollkaskoversicherung zur deckung von schäden an ihrem mietwagen, allerdings bei einem teil der autovermieter mit selbstbeteiligung. sollten sie in einen unfall verwickelt werden, oder kommt es anderweitig zu einer beschädigung oder zu einem diebstahl ihres mietwagens, behält der vermieter die hinterlegte kaution in der höhe ein, in der die vollkaskoversicherung den schaden an ihrem mietwagen nicht ersetzt: die vollkaskoversicherung ersetzt den schaden nicht in höhe einer eventuellen selbstbeteiligung. ebenfalls nicht von der vollkaskoversicherung ersetzt werden schäden an reifen, glas, dach und unterboden/ölwanne. weiterhin ist das befahren unbefestigter straßen bei den meisten autovermietungen verboten und demgemäß nicht versichert.
holiday autos erstattet ihnen jedoch den betrag, den sie als selbstbeteiligung oder als ersatz für schäden an reifen, glas und dach tragen müssen.

ausgenommen von der erstattung durch holiday autos sind:

·        durch missachtung der allgemeinen mietbedingungen des autovermieters entstandende schäden;
das betrifft insbesondere auch das verbotene befahren unbefestigter straßen

·        durch trunkenheit am steuer, vorsätzliches oder grob fahrlässiges handeln entstandene schäden

·        verlust oder beschädigung des autoschlüssels

·        schäden an unterboden/ölwanne

·        privatgegenstände, die aus dem auto gestohlen oder bei einem unfall beschädigt wurden

·        folgekosten wie abschleppkosten, hotelübernachtungen, telefonkosten etc.
im schadensfall sind folgende punkte vor ort zwingend zu beachten:

·        sofort die mietwagenstation benachrichtigen

·        bei beteiligung eines unfallgegners die polizei rufen und einen polizeibericht erstellen lassen

·        bei rückgabe des fahrzeuges vor ort einen schadensbericht von der station ausstellen und
unterschreiben lassen.

um die selbstbeteiligung erstattet zu bekommen, senden sie bitte folgende unterlagen an holiday autos:

·        den schadensbericht und, falls vorhanden, den polizeibericht

·        eine kopie des mietvertrages

·        den zahlungsnachweis, dass sie die kaution bar bezahlt haben, bzw. einen belastungsnachweis ihrer kreditkarte.

wir weisen darauf hin, dass eine erstattung dann abgelehnt werden muss, wenn die versicherung vor ort (teil- oder vollkasko) den hauptschaden nicht reguliert.

es gelten die bedingungen des mietvertrages. im übrigen ist allen vouchern ein merkblatt zu den themen kaution und selbstbeteiligung beigelegt.

zusätzliche versicherungen.
vor ort können sie zusätzliche versicherungen wie z.b. eine personeninsassenversicherung (p.a.i.) abschließen. die gebühren hierfür richten sich ausschließlich nach den tarifen des jeweiligen autovermieters. die erstattung von vor ort abgeschlossenen zusatzversicherungen und zusatzleistungen durch holiday autos ist ausgeschlossen. der abschluss einer versicherung zum ausschluss der selbstbeteiligung vor ort ist nicht notwendig, da ihnen holiday autos die selbstbeteiligung grundsätzlich erstattet, siehe oben unter „schäden an ihrem mietwagen“.

stornogebühren.
stornierungen müssen schriftlich erfolgen, und zwar über ihr reisebüro oder über holiday autos deutschland.

die stornogebühren betragen:
bis 4 tage vor reserviertem anmietzeitpunkt 20,- euro
ab 4 tage vor reserviertem anmietzeitpunkt 70,- euro
sie sind berechtigt, die entstehung eines geringeren oder gar keines schadens nachzuweisen.

 

rücktrittschutz.
wir empfehlen ihnen unseren günstigen rücktrittschutz für 3,80 euro pro angefangener buchungswoche. dieser deckt alle stornierungskosten bis vor reserviertem anmietzeitpunkt, auch wenn die stornierung ohne angabe von gründen in letzter minute erfolgt.

 

kundenservice, gewährleistung und haftung.
sollten sie schwierigkeiten gehabt haben, sind wir ihnen gerne gegen vorlage des mietvertrages bei der regulierung mit ihrem autovermieter behilflich. als vermittler übernimmt holiday autos selbst jedoch keine gewährleistung oder haftung für die leistungserbringung durch die autovermietung gemäß mietvertrag und auch nicht für die leistung des örtlichen versicherers. gewährleistung und haftung von holiday autos richten sich vielmehr nach unseren pflichten aus dem vermittlungsvertrag mit ihnen und den ergänzenden gesetzlichen regelungen. angaben zu den mietwagen stellen im übrigen keine zusicherung oder garantie von holiday autos dar. eine verpflichtung von holiday autos zum schadenersatz besteht im falle leichter fahrlässigkeit nur bei verletzung unserer vertragswesentlichen pflichten. die haftung von holiday autos wegen leichter fahrlässigkeit ist zudem auf vorhersehbare typische schäden beschränkt. eine etwaige haftung von holiday autos wegen verletzung von leben, körper oder gesundheit bleibt von den haftungsbeschränkungen der beiden vorstehenden sätze unberührt.

ansprüche gegen holiday autos wegen verletzung unserer vertraglichen pflichten verjähren in einem jahr ab dem gesetzlichen verjährungsbeginn. ausgenommen davon sind schadenersatzansprüche wegen fahrlässiger verletzung unserer vertragswesentlichen pflichten, wegen vorsatz oder grober fahrlässigkeit und wegen schuldhafter verletzung von leben, körper oder gesundheit; insofern gilt die gesetzliche verjährungsfrist.

 

gültigkeit.
alle angegebenen preise sind in euro und gültig für mietbeginn 01.12.04 bis 31.10.05 mit eingang der reservierung vom 01.12.04 bis 31.03.05. druckfehler und änderungen vorbehalten.

 

rechtswahl.
ihr vertrag mit holiday autos unterliegt deutschem recht.

 




1. Allgemeines: An den Veranstaltungen von ALPIN SPORT TS kann jeder teilnehmen, der gesund, den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen gewachsen sowie entsprechend ausgerüstet ist. Die jeweiligen Voraussetzungen entnehmen Sie bitte aus den "Allgemeinen Informationen", der "Klassifizierung" und dem Begleittext. Eine Tourenvorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes technisches Training und eine frühere Anreise zur Höhenanpassung empfehlen wir.

2. Anmeldung und Zahlungen: Bitte melden Sie sich mit dem Anmeldeformular oder per E-Mail an. Mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung durch uns ist die Buchung für Sie und uns verbindlich. Mit der Kursbestätigung erhalten Sie eine Rechnung, den Sicherungsschein (Insolvenzschutz) sowie alle weiteren Informationen. Die Anzahlung pro Person ist 10 % des Reisepreises, höchstens € 260,- Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen fällig. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert zu leisten. Bei einer Anmeldung von weniger als 30 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis zu bezahlen. 

3. Kursbestätigung: Mit der Kursbestätigung gehen Ihnen folgende Informationen zu: Anreise, Ausrüstungs- und Bekleidungsliste, Literaturhinweise, Sicherungsschein, Nebenkosten, Versicherungsunterlagen der HanseMerkur Reiseversicherung AG, Teilnehmerliste, Tourenverlauf und Treffpunkt.

4. Unsere Leistungen: Der Umfang unserer Leistungen ist aus den Beschreibungen und Preisangaben ersichtlich, bitte beachten Sie die Abkürzungen. Die Veranstaltungen leiten staatlich geprüfte Berg- und Skiführer oder entsprechend qualifizierte Kursleiter. Die Preise für Veranstaltungen in den Alpen sind auf der Basis einer Mitgliedschaft im Alpenverein berechnet. Wenn Sie nicht Mitglied bei einem alpinen Verein sind, ist die höhere Übernachtungsgebühr auf der Hütte direkt zu bezahlen. Das Programm stellt den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Verlauf zu garantieren. Bedingt durch alpine Gefahren, Lawinengefahr, Schlechtwetter oder Straßenverhältnisse sind Änderungen des Reiseverlaufs möglich.
5. Abkürzungen:

A= Ausrüstung
ABS= ABS-Lawinenairbag
DZ= Doppelzimmer
F= Führergebühr
FP= Frühstückspension
GleA= Gletscherausrüstung
HP= Halbpension
KlettSet= Klettersteigset
L= Lager
LSch= Lawinenschaufel
LSo= Lawinensonde
LVS-Gerät= Lawinen-Verschütteten-Suchgerät
MBZ= Mehrbettzimmer
RRV= Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
SchneeS= Schneeschuhe
TeleSt= Teleskopstöcke
Urlaubspaket B= Reise-Krankenversicherung, Notfallversicherung und Reise-
Gepäckversicherung

6. Mindestteilnehmerzahl: Alle Veranstaltungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie in voller Höhe zurück. Wünschen Sie trotzdem die Durchführung der Veranstaltung, so unterbreiten wir Ihnen ein neues Angebot zu einem neu zu errechnenden Preis. Über das neue Angebot kommt ein neuer Reisevertrag zustande.

7. Rücktritt: Dieser Passus wird momentan überarbeitet!

8. Umbuchung: Voraussetzung für eine Umbuchung ist in jedem Fall, daß dem Wunsch des Teilnehmers entsprochen werden kann. Für Umbuchungen die vom Teilnahmer veranlasst werden, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von € 55,-. Umbuchungen sind nur auf eine gleichwertige Reise und bis spätestens 30. Tage vor Reisebeginn möglich. Umbuchungen nach dem 30. Tag können nur nach Rücktritt vom bisherigen Reisevertrag (siehe 7. Rücktritt) und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.

9. Ersatzperson: Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, daß an Ihrer Stelle eine andere Person teilnimmt, wenn diese den besonderen Erfordernissen genügt und nicht gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen entgegenstehen. Unser Vertragspartner bleiben Sie. Dem Ersatzteilnehmer räumen wir die Rechte aus Ihrem Vertrag ein. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haftet diese und Sie uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Hierfür entsteht eine Bearbeitungsgebühr von € 55,-

10. Reiseversicherungsschutz: Bei allen Veranstaltungen ist eine Reise-Rücktrittskosten-
Versicherung (RRV) im Preis inbegriffen. Bei Reisen im Ausland innerhalb Europas, ist zusätzlich das Urlaubspaket B (Reise-Krankenversicherung, Notfall-Versicherung, Reise-Gepäckversicherung) im Preis inbegriffen. Alle Versicherungen sind bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG abgeschlossen.
HanseMerkur Reiseversicherung Notruf-Service: 0180 / 5 256 256

11. Haftung: Dieser Passus wird momentan überarbeitet!

12. Erhöhtes Risiko und alpine Gefahren: Bei allen Kursen und Veranstaltungen ist zu beachten, dass im Bergsport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht (Absturzgefahr, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Lawinengefahr, Spaltensturz, Steinschlag). Trotz umsichtiger Tourenplanung und fürsorglicher Betreuung durch den Bergführer, bleibt ein gewisses Restrisiko. Dieses alpine Restrisiko muß der Kunde selbst tragen. Eine Tourenvorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes technisches Training und persönliche Umsichtigkeit mindert die Unfallgefahr. Für die Höhenanpassung, ist eine frühere Anreise zu empfehlen. Jedem Teilnehmer wird empfohlen, sich in der entsprechenden alpinen Fachliteratur über die geplanten Tourenziele zu informieren.

13. Veranstalter: Veranstalter ist ALPIN SPORT TS unter der Leitung von Thomas Stephan, staatlich geprüfter Berg- und Skiführer. Alle Veranstaltungen werden von uns gewissenhaft vorbereitet und durchgeführt. Wir können jedoch keine Garantie für Gipfelbesteigungen oder sonstigen Reiseerfolg geben. 

 

 



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